Hallo.
Ich arbeite als studentische Aushilfe bei einem amb. Pflegedienst, das sechste Jahr bereits.
Nun habe ich innerhalb der letzten drei Monate schon die zweite Abmahnung bekommen! In der Ersten Abmahnung ging es darum, dass ich meine Arbeitspläne nicht rechtzeitig einreiche! Jetzt habe ich die Woche eine zweite Abmahnung erhalten. Es geht um Fehler, die im August und September passiert sind. Also, die Zeiten, in den Abrechnungsbögen und meinen Arbeitsplänen stimmten nicht überein ( wir tragen ja die Zeit ein, wann wir bei einem Patienten waren)! Meine Chefinen kontrollieren eigentlich die Pläne immer und die Fehler habe ich selbstverständlich nicht absichtlich gemacht. Nun komme ich zu meiner Frage, muss ich die zweite Abmahnung unterschreiben? Es sind zwar Fehler aber in dem Sinne kein Fehlverhalten?!
Danke im Voraus!
2 Abmahnung
Wieso ist die falsche Angabe von Pflegezeiten kein Fehlverhalten? Erkläre mir mal den Unterschied zwischen Fehler und Fehlverhalten. Mensch, hier geht es um Abrechnungen, um Gelder, die von den Pflegekassen gezahlt werden. Über so Unregelmäßigkeiten kann die Zulassung entzogen werden. In Zukunft etwas mehr Sorgfalt walten lassen.
wirdwerden
Es gab Fehler in meinen Arbeitsplänen, die von meinen Chefinen regelmäßig kontrolliert werden! In den Abrechnungsbögen ist ja alles eingetragen!
-- Editiert von Mcfears am 13.10.2018 09:00
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Arbeitgeber kann, wenn es ihm Spaß macht, alles abmahnen, was ihm nicht passt. Die Frage ist, was es am Ende bedeutet. Letztlich müsste dann ein Gericht entscheiden, ob eine Abmahnung so konkret und so relevant ist, dass darauf eine Kündigung begründet werden könnte. Also wahrscheinlich ist die beste Empfehlung, die Abmahnung ab zu heften und zu vergessen.
Danke! Na ja, direkt von einer Kündigung steht nichts drin, nur eben von Konsequenzen und was das für welche sind, wer weiss das schon!!!!
Der Fragesteller hat Fehler gemacht, ob mit Vorsatz oder aus Schlamperei, das kann doch dahingestellt bleiben. Wenns um Geld geht, um Unterlagen, die die Basis für Auszahlungen von wem auch immer sind, dann muss man pingelig sein. Und ein Student sollte in der Lage sein, diese paar Mini-Voraussetzungen für ordnungsgemäße Abrechnungen zu erfüllen.
wirdwerden
Ich verstehe es schon, nur kontrollieren ja meine Arbeitgeber die Arbeitspläne wöchentlich und nochmal am Abrechnungstag! Die Arbeitspläne werden ja nicht abgeschickt sondern im Büro verwahrt! Sie kontrollieren ja die Pläne um eben Fehler zu vermeiden!!!! Die Fehler passieren ja in der Zeitnot, weil man beim nächsten Patienten nicht spät dran sein möchte.
Die erste Abmahnung wegen dem unregelmäßigem Einreichen der Pläne..... Dafür werde ich garnicht entlohnt! Ich muss ins Büro und wieder zurück fahren 1,5 Stunden gehen drauf und bekomme keine Cent dafür. Bei einem anderen Pflegedienst bei dem ich gearbeitet habe, wurde so etwas garnicht verlang!
Wie auch immer, ich weiß nun bescheid! Werde die Abmahnung unterschreiben.
Danke an Alle!!!
Du brauchst die Abmahnung nicht zu unterschreiben. Die Unterschrift dokumentiert lediglich den Empfang des Schriebs. Aber es schadet auch nicht.
Auch, wenn der Arbeitgeber kontrolliert, ist das doch kein Freibrief für den Mitarbeiter! Die Dokumentation erfolgt durch den Mitarbeiter. Und die hat zu stimmen.
wirdwerden
Zitat :Danke! Na ja, direkt von einer Kündigung steht nichts drin, nur eben von Konsequenzen und was das für welche sind, wer weiss das schon!!!!![]()
Also bitte, Sie sind doch Student. Was glauben Sie denn, was für Konsequenzen da drohen könnten....? Viel Phantasie braucht es da doch wahrlich nicht, oder?
Zitat :Meine Chefinen kontrollieren eigentlich die Pläne immer und die Fehler habe ich selbstverständlich nicht absichtlich gemacht.
Beides ist nicht relevant.
Zitat :Ich muss ins Büro und wieder zurück fahren 1,5 Stunden gehen drauf und bekomme keine Cent dafür.
Nun, dann sollte man mal überlegen, in die vertraglichen Vereinbarungen zu schauen. Was genau dort zur Übergabe der Pläne steht. Und was dort zum Thema "Verjährung des Arbeitslohnes" steht.
Man kann die nicht bezahlte Arbeitszeit durchaus nachträglich geltend machen.
Die könnte man ja auch per Einschreiben senden?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
15 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
24 Antworten