2 Arbeitsverträge - bitte helfen

29. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
maxe19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Arbeitsverträge - bitte helfen

Hallo,
ich habe im Sommer 2008 meine kaufmännische Ausbildung beendet. Mein Ausbildungsbetrieb hat mich da dann übernommen und mir einen unbefristeten Arbeitsvertrag für den kaufmännischen Bereich gegeben. Zudem haben wir einen weiteren Vertrag unterschrieben, der meine Anschlussausbildung abdeckt. Konkret bedeutet das, dass ich von Montag bis Donnerstag arbeite und Freitag und Samstag an der FH BWL Bachelor studiere. Im zweiten Vertrag ist geregelt, dass ich während der drei Jahre Studium die kompletten Studiengebühren vom Arbeitgeber bekomme und mich als Gegenleistung dafür verpflichte 24 Monate nach Beendigung des Studiums beim Arbeitgeber zu bleiben. Jetzt sind wohl aber betriebsbedingte Kündigungen im Gang. Man hat mich informiert, dass ich aufgrund der wenigen Zugehörigkeitsjahre vielleicht dabei bin. Deshalb meine Frage: Wenn er mir einen Auflösungsvertrag anbietet, muss ich dann die allseits bekannte Formel anwenden(BruttoxJahrex0,5)? Wenn ja, für wieviel Jahre? Eigentlich bin ich erst ein Jahr ausgelernt! Und wie sehen meine Chancen aus vor Gericht meine Stelle zu behaupten? Eigentlich sollte der zusätzliche Vertrag doch für mehr gut sein als nur die Studiengebühren. Ich habe mir schon überlegt, dass ich es einfach probiere meinem Chef folgenden Vorschlag zu machen: Da ich noch zwei Jahre Studium hab und danach noch 2 Jahre bleiben muss kann ich doch 48 Monate x jetziges Bruttogehalt als Abfindung vorschlagen. Wenn er darauf anspringt geh ich ehrlich gesagt sofort. Wäre sowas drin?
Danke für die Mithilfe!!!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die Summe ist masslos überzogen und nicht mal bei 40 Jahren Betriebszugehörigkeit würde man so eine Zahl erreichen.
Die Regelabfindung kennen Sie, die Zeit wird ab Beendigung der Ausbildung berechnet. Ein halbes Brutto-Gehalt ist gesetzlich vorgesehen, wenn Sie ein halbes Gehalt mehr rauskriegen, ist das schon beachtenswert.

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#2
 Von 
maxe19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für deine antwort hamburgerin01
wenn ich aber nur ein jahr als berechnungsgrundlage nehme bekomm ich doch schon sehr wenig abfindung. wenn ich nun sagen würde, dass ich vor gericht will, weil ich meine das mein vertrag für die zeit bis nach dem studium unkündbar ist, dann könnte ich doch meine abfindung erhöhen. was kostet so ein prozess mit anwälten und gerichtskosten? diese summe kann der ag mir ja zahlen, dann muss der ag nicht vor gericht.
ist mein vertrag denn überhaupt so gut wie ich meine?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Der Vertrag ist unkündbar? Steht das im Vertrag oder nehmen Sie das an, weil Sie nicht innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung des Studiums kündigen dürfen?

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Jetzt sind wohl aber betriebsbedingte Kündigungen im Gang.


Dann gibts gar nichts.

der Traum von der Abfindung ist lange vorbei, nur wenn der Chef nicht kündigen kann zahlt er war.

quote:
was kostet so ein prozess mit anwälten und gerichtskosten? diese summe kann der ag mir ja zahlen


Vor dem AG zahlt jeder SEINE Gerichtskosten auch wenn er gewinnt. Und wenn er ohne Anwalt kommt kostet es ihn auch nichts.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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