2 Arbeitsverträge gleichzeitig - was kann passieren?

26. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
mamatambo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
2 Arbeitsverträge gleichzeitig - was kann passieren?

Hallo,
was kann einem passieren, wenn man 2 Arbeitsverträge bei 2 Arbeitgebern gleichzeitig hat?
Folgender Fall: Handelsvertreter H arbeitet bei Versicherung A. Da er dort nicht mehr zufrieden ist und vom Unternehmen oft enttäuscht wurde, bewirbt er sich bei anderen Versicherungen. Versicherung B ist begeistert von ihm und macht ihm ein Top-Angebot. Einziges Problem: er müsste sofort (zum nächsten Ersten)anfangen. Versicherung A besteht aber auf Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist und ist nicht bereit einen Aufhebungsvertrag zu schließen.

Was könnte H passieren, wenn er trotzdem zum nächsten Ersten mit der B-Versicherung einen Arbeitsvertrag schließt?

Vielen Dank und Grüße
mama

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Stefanie Helzel
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

bei zwei nebeneinander bestehenden Arbeitsverträgen kann es passieren, dass Arbeitgeber A Schadensersatzansprüche geltend macht. Dazu müsste A jedoch einen konkreten Schaden nachweisen können. Außerdem scheint es sich um einen konkrete Konkurrenzsituation zu handeln. Dann könnte A evtl. eine einstweilige Verfügung anstreben, um die Tätigkeit des H bei B gerichtlich untersagen zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mamatambo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo nochmal,

im Arbeitsvertrag des H ist keine Konkurrenzklausel enthalten. Damit dürfte sich das Problem der konkreten Konkurrenzsituation doch erledigt haben, oder? Anderenfalls könnte ein versicherungsvertreter ja niemals den Job wechseln, oder?

Schadensersatz kann ich mir ja eigentlich auch keinen vorstellen, denn ein freier Handelsvertreter nach § 84 HGB ist ja nicht verpflichtet, zu bestimmten Zeiten zu arbeiten, H könnte ja auch die letzten 3 Monate seines Arbeitsverhältnisses mit A Urlaub machen, oder liege ich da falsch?

Könnte evtl. folgendes passieren: A kündigt dem H fristlos, weil er seine vertraglichen Pflichten durch die Aufnahme der neuen Arbeit verletzt hat und veranlasst einen negativen Eintrag beim AVAD? Würde das Verhalten des H einen sochen Eintrag rechtfertigen?

Vielen dank für die erste Antwort und viele Grüße
mama

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Man darf auch ohne Konkurenzklausel nicht bei zwei konkurrierenden Unternehmen gleichzeitig arbeiten.

Eine Konkurenzklausel soll verhindern, dass man bei Einhaltung der Küdigungsfrist zu einem konkurrierenden AG wechselt.

Wenn die B-Versicherung so sehr an Dir interessiert ist, dann hat sie doch wahrscheinlich auch kein Problem damit, wenn Du erst in drei Monaten anfängst.

2x Hilfreiche Antwort

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