Ich denke darüber nach meine Arbeitszeit zu verringern. Ich habe vor etwa einem Jahr die Arbeitszeit auf Anfrage des AG erhöht. Nun merke ich aber dass es mir zu viel ist und denke darüber nach wieder runter zu gehen, eine Entscheidung habe ich aber noch nicht getroffen und mit dem Arbeitgeber auch noch nicht gesprochen, vorher wollte ich genau wissen wie die Rechtslage ist. Dabei bin ich auf §8 Absatz 6 TzBfG gestoßen, der besagt dass eine weitere Verringerung danach erst nach 2 Jahren wieder möglich ist. Da ich plane vor Ablauf der 2 Jahre in Elternzeit zu gehen, stellt sich die Frage, zählt die Elternzeit mit zu den 2 Jahren oder unterbricht die Elternzeit die 2 Jahre und sie laufen danach weiter?
2. Arbeitszeitkürzung, Wartezeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Aus meiner Sicht kommt die Sperrfrist hier gar nicht zum Tragen, denn die Sperrfrist gilt nur für den Fall der erneuten bzw. weiteren Verringerung. Ihrer jetzt beabsichtigten Verringerung muss also eine erste Verringerung der Arbeitszeit vorausgegangen sein. Dies ist bei Ihnen gar nicht der Fall, Sie haben die Arbeitszeit je erhöht.
Davon abgesehen läuft die Sperrzeit ab der berechtigten Ablehnung oder Zustimmung des AG, und zwar an den Bestand des AV. Im Falle einer Elternzeit ruht das AV, es besteht aber weiter. Deshalb unterbricht die Elternzeit den Zeitraum der Sperre nicht, sondern diese läuft weiter und endet ggf. dann in der Elternzeit.
Diese Kürzung betrifft das nicht. Die Überlegung dabei war, dass ich evtl. nach der Elternzeit noch weiter runtergehen möchte und ob das dann noch gehen würde. Aber das wäre mit deinem 2. Absatz beantwortet
Danke
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten