2 Fragen: Hitze + plötzliche Samstags Arbeit

31. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
RuckSkin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Fragen: Hitze + plötzliche Samstags Arbeit

Hallo liebes Forum,

ich habe mich bereits im Internet über Hitze erkundigt. bin dennoch nicht wirklich wissens was nun erlaubt ist und was nicht.

Es geht um eine KFZ Werkstatt bei der es bei heißeren Tagen gerne mal 30 - 37 °C hat. Bei geschlossenen Toren sind es 30- 35 °C allerdings steht dann die Luft und es wird sehr drückend. Der liebe Folialleiter wurde darüber Infomiert mit einem Link wo besagt, das über 28 °C gehandelt werden MUSS. Zurück kam nur "Frohes Schwitzen vielleicht ist noch ein Eis da" Übringens das Eis kaufen wir meist selbst. Bisher 1mal der Betrieb und der Rest Privatgeld oder eben Trinkgeld.

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Man uns gesagt das Samstags Arbeit eingeführt wird. Wir haben derzeit eine 40 Std. Woche. Jeden Tag 8 Std. Nun wird uns also 1-2 Samstage nochmal 4 Stunden angehängt für Entgeld 60 € oder Überstunden. Hier nun wieder 2 Fragen: Steht uns Samstagszuschlag vom Arbeitgeber zu? und Jeden Samstag soll nur 1 Geselle da sein und ein Azubi der grad in das 4te Lehrjahr gekommen ist. Hier die Frage: Darf der Azubi alleine am Samstag in der Werkstatt überhaupt arbeiten (ohne Gesellen / Meister)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Zum Thema Hitze rate ich, gemeinsam das Gespräch zu suchen; denn die Tatsache, dass es heiß ist, legt ja noch keine Lösung nahe. Die Hitze wegzaubern kann auch kein GF.
Azubi: siehe Seite Azubi und Azubine
Samstagsarbeit: Bitte AV und TV studieren. Ohne Infos ist auch die Community ratlos und kann nicht antworten.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

Bis auf wenige Ausnahmen muss der Arbeitnehmer nicht wie ein Grillhähnchen durchgaren, diverse Regelungen versuchen ihn ihn davor zu schützen:



Fürsorgepflicht nach § 618 BGB

"Hitzefrei" in dem Sinne gibt es nicht.

Aber im Rahmen der gesetzlichen Fürsorgepflicht sind selbstverständlich die Bestimmungen der ArbStättV und der ASR zu beachten, denn Gesundheitsschäden bei Mitarbeitern sind zu verhindern.

Eine Missachtung der Fürsorgepflicht kann im Extremfall sogar zu Leistungsverweigerungsrechten des Arbeitnehmers führen, hier besteht aber durchaus das Risiko der Fehleinschätzung.
Bevor also das Leistungsverweigerungsrecht ausgeübt wird, sollte das Gespräch gesucht werden.



Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV 2004):
Für Arbeitsräume sind gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen und Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung zu gewährleisten



Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur 06/2010, Punkt 4:
Hier wird konkretisiert, dass die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen +26 °C nicht überschreiten soll.

Es ist aber nur eine Sollvorschrift, keine Mussvorschrift.


Verschiedene Kommentare gehen davon aus das
- von +27 - +29°C höchstens 6 Stunden Arbeitszeit zulässig wären
- bei +29 - +31° C höchstens 4 Stunden Arbeitszeit zulässig wären
- bei +31 - +35° C nur noch Notfallarbeiten zulässig wären



Betriebsrat § 87 Abs. 1 Nr.7 BetrVG
Das Mitbestimmungs- und Initiativrecht über Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie zum Gesundheitsschutz gibt dem Betriebsrat das Recht (und die Pflicht?) auf eine entsprechende Betriebsvereinbarung abzuschließen in der Hitze-Fragen geregelt werden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
RuckSkin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal an Harry van Sell

Gibt es für solche Fälle ein Amt an das man sich richten kann? Den Einlenken der Firma gibts wohl nicht..


Und wie ist es nun mit dem Azubi? Darf er alleine ohne bei sein von Gesellen / Meister denn überhaupt an einem Kfz arbeiten?

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-- Editiert RuckSkin am 04.08.2013 22:38

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)


Wenn die Hitze draußen und drinnen gleich ist, hilft auch kein Gesetz.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in einem sehr überschaubaren Rahmen für Linderung der Hitze zu sorgen:

http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/unertraegliche_temperaturen_am_arbeitsplatz_was_koennen_beschaeftigte_tun/

quote:
Steht uns Samstagszuschlag vom Arbeitgeber zu?


Gilt ein Tarifvertrag oder steht dazu etwas im Arbeitsvertrag? Sonst besteht kein Anspruch.




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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

quote:
Und wie ist es nun mit dem Azubi? Darf er alleine ohne bei sein von Gesellen / Meister denn überhaupt an einem Kfz arbeiten?

Ich wüsste jetzt nicht, was vom Gesetz her dagegen spricht.

Auch sollte ein Azubi im 4. Lehrjahr wissen was er macht und es anderenfalls einfach sein lassen.

Der Chef muss halt wissen was er seinem Azubi zutraut ...





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