Hallo, ich habe im Monat Juni dieses Jahres zwei Minijobs begonnen, leider habe/werde ich für die ersten beiden Monate die Grenze von 538 Euro überschreiten. Jetzt ist es so, dass ich ab Monat August einen der beiden Minijobs auf einen Teilzeitjob wechseln kann. Somit wäre das mit dem Überschreiten der Minijobs-Grenze ab August kein Problem mehr.
Es gibt ja die Regel, dass man 2-mal im Jahr die Grenze überschreiten darf, oder aber insgesamt nicht mehr als ca. 6000 Euro im Jahr verdienen darf.
Jetzt wollte ich wissen, wie es sich in dem Job verhält, da ich 2 Monate als Minijob gearbeitet habe und jetzt auf Teilzeit wechseln werde.
Ich habe diesen Monat in einem der Minijobs ca. 440 Euro verdient, in dem anderen ca. 350 Euro.
Diesen Monat etwa das Gleiche, allerdings umgekehrt.
Beide Jobs sind mit stark schwankenden Arbeitszeiten
Einmal als Abrufkraft und einmal als Lieferdienst.
Kann ich jetzt, obwohl ich den einen Minijob in Teilzeit umwandele, darauf berufen, dass ich im Jahr nicht über c. a. 6000 Euro gekommen wäre?
Oder werden die 2 Monate rückwirkend sozialversicherungspflichtig?
2 Minijobs Wechsel auf Teilzeit
21. Juli 2024
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Frage vom 21. Juli 2024 | 02:30
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Minijobs Wechsel auf Teilzeit
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#1
Antwort vom 21. Juli 2024 | 07:33
Von
Status: Weiser (17987 Beiträge, 6616x hilfreich)
Fragen zum Minijob beantwortet kompetent die Minijobzentrale:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/mehrere-jobs/detailseite.html
Zur grundsätzlichen Klärung:
- Ein Minijob ist auf alle Fälle auch ein Teilzeitjob, vor allem aber der Name für ein Abgabenmodell; du kannst Minijobs haben, so viel du kannst - darfst aber zusammen nur 538 € verdienen; du bist also jetzt schon in der Problematik.
- Für den Staat gibt es im Prinzip nur das Gesamteinkommen im Jahr; die Stückelung auf Monate hat eher praktische Gründe.
#2
Antwort vom 21. Juli 2024 | 09:40
Von
Status: Schlichter (7875 Beiträge, 1618x hilfreich)
Zitatdu kannst Minijobs haben, so viel du kannst - darfst aber zusammen nur 538 € verdienen :
Ab dem Punkt wo man einen Teilzeitjob hat, stimmt das nicht mehr so ganz.
ZitatEs gibt ja die Regel, dass man 2-mal im Jahr die Grenze überschreiten darf, oder aber insgesamt nicht mehr als ca. 6000 Euro im Jahr verdienen darf. :
Der Arbeitgeber muss das gut und entsprechend begründen (Krankheitsvertretung, allgemeiner Personalmangel,...)
ZitatEinmal als Abrufkraft und einmal als Lieferdienst. :
Ich hoffe, man hat eine Mindesstundenzahl vereinbart usw. Ansonsten ist diese Art Arbeit eigentlich nicht gestattet.
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#3
Antwort vom 27. Juli 2024 | 16:12
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatFragen zum Minijob beantwortet kompetent die Minijobzentrale: :
https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/mehrere-jobs/detailseite.html
Zur grundsätzlichen Klärung:
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