2 Minijobs über 450€

14. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lilli123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Minijobs über 450€

Liebe Community,

demnächst werde ich (unverheiratet) zwei Nebenjobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern aufnehmen.
Bei Job 1 werde ich 408 € monatlich verdienen und dieser Job war ursprünglich als Minijob (d.h. ich zahle lediglich 3% Rentenversicherungsbeitrag) gedacht.
Nun habe ich auch einen Job 2, bei dem mir der Arbeitgeber mitgeteilt hat dass er ihn mit 450€ Bruttomonatseinkommen voll versteuern wird.
Beide Arbeitgeber wissen vom jeweils anderen Job den ich ausübe.

Eine weitere (Haupt-)beschäftigung übe ich nicht aus und ich bin gesetzlich krankenversichert.

Da ich nun über 450€ kommen werde, sind die Jobs ja nicht mehr als Minijobs zu behandeln.
Ich frage mich jetzt nur, wie viel Geld mir am Ende monatlich ca. übrig bleiben wird, also was ich letzten Endes noch rausbekomme. In welcher Höhe fallen Sozialversicherungsbeiträge und Steuerabgaben an?

Und muss ich als Arbeitnehmer irgendetwas tun, wie beispielsweise der Krankenversicherung meine Tätigkeiten melden oder erfolgt dies alles durch die Arbeitgeber?

Über Antworten freue ich mich sehr!
MfG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Der Minijob ist ja vor allem ein Abgabemodell. Will sagen: einer der beiden Jobs wird zum Hauptjob und der andere kann dann als Minijob laufen.

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#2
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Wenn man keine versicherungspflichtige Haupttätigkeit über 450,00 € hat, werden alle Minijobs zusammengerechnet. Überschreitet man dann insgesamt die 450-Euro-Grenze, wird der Gesamtverdienst sozialversicherungspflichtig. Hier ist man mit 858,00 € sogar bereits über der Midijob-Grenze von 850 € und muss die vollen Arbeitnehmer-Anteile für alle Sozialversicherungszweige zahlen.

Die Abzüge betragen voraussichtlich ca. 169 €, abhängig vom Bundesland und der Krankenkasse.

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#4
 Von 
jsn73
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Lieber pleindespoir,

warum ist so eine Variante verwaltungstechnisch der Horror und nur als Bestrafung zu sehen? Könntest du das konkret erläutern, woran du das so siehst?
Ich habe nämlich auch bald vllt einen 450€-Job am Start und dazu die Aussicht in einem anderen Nebenjob ca. 250€ noch dazuzuverdinen, sodass ich am Ende auf 700€ brutto käme. Müsste ich also diese 700€ brutto also in einem Brutto-Netto Rechner eingeben und hätte dann den Netto-Betrag, der auf mein Konto landet?

Vielen Dank :)

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
jsn73
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Ah ok danke! Das wäre nämlich genau mein nächster Gedankenschritt gewesen, dass die Arbeitgeber ohnehin nicht so viel Lust darauf hätten, weil Minijobs ja eigentlich eben unkompliziert sein sollten. D.h. ich brauch mir da nicht allzu große Hoffnungen machen.

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