Hallo,
gemaess Webseite der Minijobzentrale wird eine Person bei 2 Minijobs fuer beide Jobs sozialversicherungspflichtig. Sie werden also addiert.
Beispiel auf der Seite:
quote:
Ein Arbeitnehmer arbeitet seit dem 1. Januar beim Arbeitgeber A und verdient monatlich 400 Euro. Einen Monat später, am 1. Februar, nimmt er beim Arbeitgeber B einen weiteren Minijob auf und erhält dort monatlich 300 Euro. Der Arbeitnehmer ist für den Monat Januar noch versicherungsfrei, weil sein Monatsverdienst nicht über 400 Euro liegt. Mit seinem zweiten Minijob übersteigt er jedoch die 400-Euro-Grenze und ist ab Februar sozialversicherungspflichtig in beiden Beschäftigungen.
Wenn eine Person jedoch einen Hauptjob hat, kann sie anrechnungsfrei einen Minijob dazu ausueben. Beispiel der Webseite:
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Eine Arbeitnehmerin übt bei Arbeitgeber A eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung aus und verdient monatlich 2.000 Euro brutto. Sie nimmt einen 400-Euro-Minijob bei Arbeitgeber B auf. Hier verdient sie monatlich 160 Euro. Dieser Minijob wird nicht mit der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und bleibt versicherungsfrei.
Frage: Warum wird jemand mit 2 Minijobs fuer beide sozialversicherungspflichtig? Warum ist nicht nur ein Minijob als sozialversicherungspflichtig anzusehen (man koennte ihn ja auch dann "Hauptjob" nennen). Warum wird der "nur"-Minijobber schlechter gestellt und muss auf 2 Jobs Abgaben zahlen, waehrend der "Haupt- und Minijobber" nur auf den einen Hauptjob Abgaben zahlen muss?
Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?
Danke!
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