2 Minijobs vs. 1 Hauptsjob + 1 Minijob

1. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)
2 Minijobs vs. 1 Hauptsjob + 1 Minijob

Hallo,

gemaess Webseite der Minijobzentrale wird eine Person bei 2 Minijobs fuer beide Jobs sozialversicherungspflichtig. Sie werden also addiert.
Beispiel auf der Seite:

quote:
Ein Arbeitnehmer arbeitet seit dem 1. Januar beim Arbeitgeber A und verdient monatlich 400 Euro. Einen Monat später, am 1. Februar, nimmt er beim Arbeitgeber B einen weiteren Minijob auf und erhält dort monatlich 300 Euro. Der Arbeitnehmer ist für den Monat Januar noch versicherungsfrei, weil sein Monatsverdienst nicht über 400 Euro liegt. Mit seinem zweiten Minijob übersteigt er jedoch die 400-Euro-Grenze und ist ab Februar sozialversicherungspflichtig in beiden Beschäftigungen.


Wenn eine Person jedoch einen Hauptjob hat, kann sie anrechnungsfrei einen Minijob dazu ausueben. Beispiel der Webseite:
quote:
Eine Arbeitnehmerin übt bei Arbeitgeber A eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung aus und verdient monatlich 2.000 Euro brutto. Sie nimmt einen 400-Euro-Minijob bei Arbeitgeber B auf. Hier verdient sie monatlich 160 Euro. Dieser Minijob wird nicht mit der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und bleibt versicherungsfrei.


Frage: Warum wird jemand mit 2 Minijobs fuer beide sozialversicherungspflichtig? Warum ist nicht nur ein Minijob als sozialversicherungspflichtig anzusehen (man koennte ihn ja auch dann "Hauptjob" nennen). Warum wird der "nur"-Minijobber schlechter gestellt und muss auf 2 Jobs Abgaben zahlen, waehrend der "Haupt- und Minijobber" nur auf den einen Hauptjob Abgaben zahlen muss?

Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?

Danke!







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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sie fragen:
"Warum wird jemand mit 2 Minijobs fuer beide sozialversicherungspflichtig?"

Weil es das eben einfach nicht gibt, 2 Minijobs, das ist rechtswidrig.

Meldet man einen der Jobs als abgabenpflichtige Hauptbeschäftigung an, gibt es das Problem nicht mehr.


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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

/// ...Warum ist nicht nur ein Minijob als sozialversicherungspflichtig anzusehen (man koennte ihn ja auch dann "Hauptjob" nennen).

man könnte, freilich. nur 'weigert' sich unser staat, das von fall zu fall zu erforschen - das ist genau aufgabe des beschäftigten. vielleicht ist es auch eine art 'strafe', um dem missbrauch des minijobs ein wenig vorzubeugen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Aber genau das meine ich ja: der Minijobber wuerde dann fuer den ersten Minijob Sozialabgebenpflichtig mit allem was dazugehoert (wie eben ein Hauptjob, nur eben weiterhin bei nur 400 Euro Gehalt), und duerfte den zweiten Minijob dann znrechnungsfrei dazu ausueben.

In meinem Beispiel steht aber, er wuerde fuer beide Minijobs Abgabenpflichtig. Und das macht mir irgendwie keinen Sinn...

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