2 Nicht gerechtfertigte Abmahnungen

22. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
HyperViper
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)
2 Nicht gerechtfertigte Abmahnungen

Hallo!

Folgendes:

Heute ging ich an den Briefkasten und es lagen zwei Brief von meinem Arbeitgeber drin.
Ich öffnete sie und fiel aus allen Wolken.

Zwei Abmahnungen die meiner Meinung nach nicht einmal gerechtfertigt sind.

Ich bin Straßenbahnfahrer und dementsprechend kommen manchmal eben Beschwerden. Nur hatte ich solche Beschwerden schon des öfteren und bekam keine Abmahnung.

In der einen war es so, das ich an der Endhaltestelle wieder Abfahrt hatte. Das wurde mir vom System auch angezeigt das ich bitte abfahren solle. Ich holte mir mein Fahrsignal. Ich merke noch an, das an diesem Abend sehr dichter Nebel herrschte. Mein Signal kam und ich fuhr dann los. Aus dem Nebel sah ich dann wie eine Person auftauchte und mir zuwunk. Ich war bereits aus der Haltestelle ausgefahren und durfte dann die Türen nicht mehr öffnen. Das wurde uns auch so in der Fahrschule oft genug gesagt. Der Mann bezeichnete mich als *********. Hörte ich gut durch das offene Fenster. Ich hielt an und öffnete die Tür. Dann harrschte mich der Mann an das ich ein unverschämter Lümmel sei und ich mich auf was gefasst machen könne. Ich wollte das klarstellen. Nach ungefähr zwei Minuten wurde es mir dann zu blöd und ich fuhr dann wieder weiter. ICh wollte ihm lediglich sagen das er bitte pünktlich an der Haltestelle sein soll. Woher sollte ich denn wissen das da auf einmal noch jemand angerannt kommt. Vor allem bei der Sicht an dem Abend.

Ich merke gleich an, das im Gemeinschaftstarif unseres Unternehmens klar drinsteht, das wenn ein Fahrkartenautomat in der Haltestelle steht, kein Fahrkartenverkauf beim Fahrer stattfindet.

Bei der zweiten Abmahnung ging es darum das ein Mann eine Fahrkarte kaufen wollte und er meinte das er es nicht rechtzeitig geschafft hat sich eine zu kaufen. Ich wieß ihn nur darauf hin, das ein paar Tage zuvor ein Kontrolleur in der Bahn war, und genau bei so einem Fall den Fahrgast aufschrieb. Ich wollte ihm den Verkauf nicht verweigern. Doch dann hat sich ein Freund des Herren eingemischt und er wollte meinen Namen haben. Den gebe ich nicht heraus. Es ging dann so lange bis ich meinte das der Mann doch so mitfahren solle und das es okay wäre. Der Freund mischte sich erneut ein und meinte das ich das nicht zu entscheiden hätte und mir das auch nicht zustehen würde. Ich würde von meinem Vorgesetzten hören. Worauf ich meinte, das mir mal ein Vorgesetzter genauso was gesagt habe, das sowas kein Problem ist, jemanden so mitzunehmen. Was will man denn mehr? Eine kostenlose Fahrt, die noch der Fahrer erlaubt hat. Mehr Kullanz geht nun wirklich nicht. Wie gesagt, ein Vorgesetzter hat mir das sogar geraten, es so zu handhaben, bevor es richtigen Streit gibt.
Und wie gesagt, im Gemeinschaftstarif steht drin das man eine Fahrkarte vorher zu kaufen hat. Hätte mich der Freund nicht so angefahren und nicht mit mir so diskutiert, wäre das alles kein Problem gewesen.

Die zwei Abmahnungen habe ich heute erhalten. Die Beschwerden sind vom 21.11. bzw. vom 23.11.

Es läuft normal so ab, das ich als Fahrer, wenn eine Beschwerde zu meinem Arbeitgeber kommt, ich dann eine Stellungnahme schreiben muss und dann wird entschieden ob weitere Maßnahmen folgen oder die Sache gegessen ist.

Ich habe nicht gewusst, das diese Beschwerden ankamen und ich wurde auch nicht darauf hingewiesen. Ich habe dann heute einfach, ohne zu wissen das ich Abmahnungen bekomme, die Abmahnungen auch erhalten.

Mir kommt es so vor als hätte ich die Abmahnungen nur erhalten wegen diesem Vorfall hier:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=344295&page=1

Ich muss anmerken, das ich ab 01. Februar 2012 in ein anderes Unternehmen wechsle.
Deswegen verstehe ich die überzogenen Reaktionen meines Arbeitgebers nicht.

Mittlerweile habe ich schon Angst Dienste zu fahren aus Angst vor einer weiteren Abmahnung. Bei der dritten Abmahnung wird man fristlos gekündigt.

Ich lüge nicht wenn ich sage, das man in diesem Unternehmen paranoid wird. Der Fahrgast hat immer recht und der Fahrer ist immer der, der im Unrecht ist.

Meiner Meinung nach grenzt das ganze schon an Mobbing. Wie wenn mich der Betrieb rausdrücken wolle.

Was meint ihr dazu?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

"Bei der dritten Abmahnung wird man fristlos gekündigt."



Niemand kann einfach so fristlos gekündigt werden, auch nicht bei drei Abmahnungen.
Lesen Sie sich am besten erstmal das durch:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Ausserordentlich.html#tocitem3

Sie sollten umgehend den BR aufsuchen. Dessen Auftrag ist, Ihnen zu helfen.


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#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Generell scheinst du oft mal was zu sagen zu haben :-)

Die "Abmahnung" einfach "Ablegen". Wenn du eh den AG wechselst ist das doch Sc.. egal.

quote:

Bei der dritten Abmahnung wird man fristlos gekündigt.

Nur im Reich der Märchen. Fristlos gekündigt werden kannst du auch ohne Abmahnung. Ob man damit durchkommt ist ne ganz andere Frage, dabei kommt es auf den Inhalt der Abmahnung an.

quote:

Meiner Meinung nach grenzt das ganze schon an Mobbing.

Damit beleidigst du nun echte Mobbingopfer.

Man muss schon klar sagen: Du hast eine Oberlehrerart und auch dann was zu sagen, wenn du nicht sagen solltest.

Wenn man schon einem Fahrgast vor der Nase wegfährst, hält man nicht an um nen dummen Spruch abzulassen. Und entweder man verkauft eine Karte oder eben nicht. Was soll das belehrende Märchen dann noch.



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)



quote:
Ich muss anmerken, das ich ab 01. Februar 2012 in ein anderes Unternehmen wechsle


Da macht sich keine BR Feinde - für den Ex-Kollegen

-- Editiert Moderator am 22.12.2011 23:17

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#4
 Von 
HyperViper
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)

Ne ne du! :-)

Ich bin ihm ja nicht vor der Nase weggefahren. Als ich angefahren bin, hab ich ihn ja nicht einmal gesehen. Erst als ich ihm dann mit der Bahn näher kam.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@keinanwalt:
"Man muss schon klar sagen: Du hast eine Oberlehrerart und auch dann was zu sagen, wenn du nicht sagen solltest."

:???:
Aha.
Wie kommst du darauf?

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#6
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Wichtig ist immer ruhig Blut bewahren. Wenn Fahrgäste gerade die Straßenbahn verpassen, ist das für diese ärgerlich und führt auch nicht ganz selten zu Kraftausdrücken. Vielleicht verpasst der Fahrgast einen wichtigen Termin. Es ist letztendlich sein Fehler, aber in dem Moment sieht ein Mensch das nicht unbedingt ein. Daher ist das auch nicht persönlich gemeint und als Straßenbahnführer sollte man über so etwas hinweg sehen, sonst wird man m.E. in diesem Beruf nicht glücklich.

Jede Diskussion darüber lässt die Situation eskalieren und ist für die anderen Fahrgäste, welche vielleicht auch ans Ziel wollen nun wiederum auch nicht so schön.

Der verlinkte Vorfall liegt ähnlich und ob es den Vorschriften entspricht, die Straßenbahn wegen solcher Diskussionen zu verlassen, ist zweifelhaft.

Was Ihr Arbeitgeber bzgl. der Fahrkarte bemängelt, weiß ich nicht, hier müsste man zum Inhalt der Abmahnung schon mehr ausführen. Und hier kommt es auch mehr auf die Vorschriften an, Anweisungen des Chefs kann man nicht unbedingt beweisen.

Da Sie aber so oder so den AG wechseln, spielen die Abmahnungen höchstwahrscheinlich kaum noch eine Rolle. Probleme können da bzgl. des Zeugnisinhalts auftauchen.

Aber wenn Sie jetzt schon gegen die Abmahnungen vorgehen würden, wäre das sicherlich eher von Nachteil.


Wichtig ist m.E. schon, dass Sie hier aus den Vorfällen lernen, und das bedeutet aus meiner Sicht "ruhig Blut".


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "


-- Editiert MitEtwasErfahrung am 23.12.2011 07:57

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