§2 RGBI.I. S399 (Kündigungsfristen)

30. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sirius2002
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
§2 RGBI.I. S399 (Kündigungsfristen)

Mal angenommen in einem Arbeitsvertrag steht folgendes geschrieben:

"Bei einer Beschäftigungszeit von mindestens 5 Jahren erhöhen sich die Kündigungsfristen gemäß § 2 des Gesetzes über die Kündigungsfristen von älteren Angestellten vom 09.07.1926 (RGBI.I.S. 399)."

Was würde dies rechtlich für einen heißen?
Bzw. wo kann man das Gesetzt bzw. Rechtssprechung überhaupt nachlesen?

Vielen Dank,
Sirius2002




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

hab nochmal etwas recherchiert

nach einer beschäftigungsdauer von mindestens 5 jahren war im damaligen angestelltenkündigungsgesetz § 2 absatz 1 eine kündigungsfrist von drei monate zum quartalsende vorgesehen

aktuell sind die kündigungsfristen im 622 BGB geregelt



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Mal angenommen in einem Arbeitsvertrag steht folgendes geschrieben:


Von wann ist der AV bzw. seit wann ist der AN dort beschäftigt? Wer möchte kündigen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sirius2002
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Arbeitnehmer ist seit 12/2009 dort beschäftigt und hat in Form eines neuen "Titels" einen Neuen AV bekommen. Dieser ist vom 28.03.2011 und noch nicht unterschrieben.

Kündigen möchte zur Zeit garkeiner ...

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Dieser ist vom 28.03.2011


Da ist wohl jemand in der Zeitschleife hängen geblieben? Das gibt`s doch gar nicht.
Der AV ist bestimmt handschirftlich in Süterlin und mit einem Wachssiegel versehen. :schock:

quote:
Der Arbeitnehmer ist seit 12/2009 dort beschäftigt und hat in Form eines neuen "Titels" einen Neuen AV bekommen.


Nur als Anmerkung: man bekommt als AN nicht einfach einen neuen Vertrag. Verträge werden i.d.R. einvernehmlich zwischen zwei Parteien geschlossen.

quote:
Was würde dies rechtlich für einen heißen?
Bzw. wo kann man das Gesetzt bzw. Rechtssprechung überhaupt nachlesen?


Hier kann es bei einem späteren Streit über die vereinbarte Kündigungsfrist sehr interessant und unterhaltsam werden, zumindest für Aussenstehende. Wie diese Klausel von 3 verschiedenen Anwälten gedeutet wird, würde mich auch interessieren.

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