Hallo liebe Community,
es geht um folgenden Fall:
Person A unterschrieb ca. zwei Wochen einen Arbeitsvertrag bei einer Bäckerei (Vollzeit, unbefristet, 6 Monate Probezeit, Beginn 16.12.2015), in dem vereinbart wurde, dass in den ersten vier Wochen eine Kündigungsfrist von 2 Tagen gilt. Dieser Vertrag wurde beidseitig unterzeichnet, jedoch steht dort kein Datum der Unterzeichnung.
Nun, nach dem Feiertagsgeschäft, ist heute die Kündigung vor Ablauf der 4 Wochen (Kündigung zu Samstag, 09.01.2016) eingegangen.
Sind diese 2 Tage rechtsgültig?
Liebe Grüße
2 Tage Kündigungsfrist
7. Januar 2016
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Frage vom 7. Januar 2016 | 15:56
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 2x hilfreich)
2 Tage Kündigungsfrist
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2016 | 19:32
Von
Status: Weiser (17464 Beiträge, 6499x hilfreich)
Es gibt Branchen mit sehr kurzen K-Fristen - ob Bäckereien dazu gehören, weiß ich nicht.
Kürzere K-Fristen als nach Gesetz können allerdings nur durch Tarifvertrag vereinbart werden, nicht im Individualvertrag. Also sollte dein AV Bezug zu einem einschlägigen TV nennen.
#2
Antwort vom 11. Januar 2016 | 12:49
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 57x hilfreich)
Steht denn im AV, wann das Arbeitsverhältnis begonnen hat? Dann ist ein extra Datum bei der Unterschrift wohl nicht noch mal zwingend nötig.
Und jetzt?
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