Hallo ich habe eine Frage bezüglich Beschäftigungsverbot. Arbeite in 2 Teilzeitjobs bei 2 untersch. AG. Mein 1 AG rät mir zum Beschäftigungsverbot, da ich in der Schule mit einem sehr schwierigen Clientele zu tun habe (aggressive Kinder, jeden Tag gibt's Schlägerei; muss dann dazwischen). Bin mental nicht mehr in der Lage das durchzuziehen.
Hat mein Frauenarzt das Recht ein Beschäftigungsverbot nur in 1 Teilzeitjob auszusprechen?
Im 2 Job habe ich diese Probleme nicht, da andere Schulform. Danke für die Hilfe.
2. Teilzeitjobs, 1 Beschäftigungsverbot
23. August 2019
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Frage vom 23. August 2019 | 19:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
2. Teilzeitjobs, 1 Beschäftigungsverbot
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#1
Antwort vom 24. August 2019 | 10:37
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 672x hilfreich)
ZitatHat mein Frauenarzt das Recht ein Beschäftigungsverbot nur in 1 Teilzeitjob auszusprechen? :
Im 2 Job habe ich diese Probleme nicht, da andere Schulform.
Von Ihrem Gesundheitszustand hängen ärztliche Beschäftigungsverbote ab. Während der gesamten Schwangerschaft ... dürfen Sie nicht arbeiten, wenn dadurch ein Gesundheitsrisiko durch eine unverantwortbare Gefährdung für Sie oder Ihr Kind bestehen würde.
Das Beschäftigungsverbot besteht nur in dem Umfang, wie es zur Vermeidung von Gefährdungen für Sie oder Ihr Kind erforderlich ist.
( Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://familienportal.de/familienportal )
RK
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