2 Vollzeitjobs durch Krankschreibung

21. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb518009-63
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Vollzeitjobs durch Krankschreibung

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich meiner neuen und alten Arbeit.
In Firma A habe ich gekündigt und bin den letzten Monat wegen Mobbing krank geschrieben. (Kündigung zu Ende Juli, krank seit Ende Juni)
in Firma B fängt der neue Vertrag allerdings schon mit Beginn der Krankschreibung an. (Neuer Vertrag ab Juli)

Somit hätte ich zwei Vollzeit-Jobs, von denen ich aber einen nicht wahrnehmen kann auf Grund der betrieblichen und persönlichen Situation bzw. der daraus resultierenden Krankschreibung .

Darf ich den neuen Job trotzdem antreten. Eventuelle Steuernachzahlungen wäre mir erstmal egal. Auch fristlose Kündigung vom alten AG wäre nur gut für mich.


Vielen Dank schon mal für die Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Du hast eine AU die bis wann gilt?

Wie kommst du auf das schmale Brett, dass diese "nur" für AGalt gilt und du für AGneu gesund genug bist?

Dein neuer Job wird für das Monat der Überschneidung erstmal mit ST-Kl. 6 abgerechnet, da der alte AG dich ja erst Ende Juli abmelden kann. Das wird sicher bei neuen AG Fragen aufwerfen, wenn er dich mit 1,3 oder 4 anmeldet und dann diese Korrekturmeldung bekommt (ob er das dann so lustig findet, vor allem ,wenn evtl. auch noch die KK mit Fragen ankommt).

Der alte AG dürfte evtl.auch Schadensersatzforderungen geltend machen können, wenn ihm eine AU vorliegt, du aber schon Vollzeit während deiner AU in einem anderen Betrieb arbeitest.

Warum zum Kuckuck, kann man mit dem neuen AG nicht von vornherein mit offenen Karten spielen und eben zum 1.8. und nicht zu 1.7. beginnen? Ich würde als AG keinen MA haben wollen, der es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt und zum Betrug bereit ist.

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#2
 Von 
fb518009-63
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Du hast eine AU die bis wann gilt?

Wie kommst du auf das schmale Brett, dass diese "nur" für AGalt gilt und du für AGneu gesund genug bist?

Dein neuer Job wird für das Monat der Überschneidung erstmal mit ST-Kl. 6 abgerechnet, da der alte AG dich ja erst Ende Juli abmelden kann. Das wird sicher bei neuen AG Fragen aufwerfen, wenn er dich mit 1,3 oder 4 anmeldet und dann diese Korrekturmeldung bekommt (ob er das dann so lustig findet, vor allem ,wenn evtl. auch noch die KK mit Fragen ankommt).

Der alte AG dürfte evtl.auch Schadensersatzforderungen geltend machen können, wenn ihm eine AU vorliegt, du aber schon Vollzeit während deiner AU in einem anderen Betrieb arbeitest.

Warum zum Kuckuck, kann man mit dem neuen AG nicht von vornherein mit offenen Karten spielen und eben zum 1.8. und nicht zu 1.7. beginnen? Ich würde als AG keinen MA haben wollen, der es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt und zum Betrug bereit ist.


Die gilt bis zum Ende der offiziellen Kündigungsfrist. Also 31. Juli

Den neuen AG würde ich natürlich darüber in Kenntnis setzen. Es geht nur darum, dass ich erstmal aus der alten Firma raus bin.

Es geht nur erstmal um die rechtliche Grundlage. Um nichts anderes.
Das mit der Steuerklasse ist auch klar.

Gesund genug für den neuen AG, da ich ja dort den psychischen Belastungen nicht ausgesetzt bin.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Ich verstehe das Dilemma schon, bloß ist 'Mobbing' weder ein arbeitsrechtlicher Begriff und auch kein medizinischer. Die Konstruktion 'für den einen Job krank, für den anderen arbeitstauglich' gibt es so nicht.
An Konsequenzen sehe ich, dass AG A keinen Lohn zahlen muss bis Ende Juli, wenn du schon am 01/07. bei B anfängst. Krankschreibung bis Ende Juli halte ich auch für nicht unproblematisch, da die AU ja wohl den alleinigen Zweck hat, der Arbeitspflicht bei AG A zu entkommen.. Und 2 Arbeitsvertäge gleichzeitig, von denen der eine zur Erfüllung gar nicht länger in Betracht kommt ... das ist juristisch auch ziemlich zweifelhaft.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Angemerkt: Die Überschrift "2 Vollzeitjobs durch Krankschreibung" beinhaltet ja krasse Desinformation. Du hast einen neuen AV unterschrieben, beginnend zu einer Zeit, in der du noch einen anderen AV hast. Die AU schafft keinen zweiten Job.

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