2 unterschriebene Arbeitsverträge

25. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
wubert
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
2 unterschriebene Arbeitsverträge

Hallo Experten,

Was ist von folgendem Fall zu halten?

Herr Mustermann hat in einem anderen Bundesland seine Ausbildung zum Augenoptiker erfolgreich abgeschlossen, wird aber von seinem Ausbildungsbetrieb nicht übernommen und bewirbt sich in einem anderen Betrieb in der gleichen Stadt. Dort wird ihm zugesagt, ein Arbeitsvertrag wird abgeschlossen und Herr Mustermann kann am 1. August mit der Arbeit beginnen.

Da er aber zurück in sein Bundesland will, hat er weitere Bewerbungen abgeschickt. Nun wird ihm in seiner angestammten Heimat eine Stelle mit fester Zusage ab 1. September angeboten.

Welche folgenden Konstellationen sind rechtlich für Herrn Mustermann unbedenklich bzw. mit welchen rechtlichen Konsequenzen müsste er rechnen:

a) Herr Mustermann kündigt den ersten Arbeitsvertrag sofort und unterschreibt anschließend den zweiten Arbeitsvertrag.

b) Herr Mustermann unterschreibt den zweiten Arbeitsvertrag für den 1. September, bevor er den ersten Arbeitsvertrag gekündigt hat und kündigt den ersten Arbeitsvertrag bevor er diese Stelle am 1. August antritt.

c) Herr Mustermann unterschreibt den zweiten Arbeitsvertrag für den 1. September, bevor er den ersten Arbeitsvertrag gekündigt hat, tritt die 1. Stelle am 1. August an, arbeitet dort 3 Wochen und kündigt dann während der Probezeit.

Viele Grüße

Paul



-- Editiert am 25.07.2009 18:46

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

Am sichersten wären Variante b und c. Wobei er bei c noch Arbeit (und entsprechendes Gehalt) für August hätte.

MfG

(Experten gibts hier übrigens nicht. Das ist ein Laienforum.)

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#2
 Von 
wubert
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das eigentliche Problem für Herrn Mustermann ist, dass er nicht weiß, ob es rechtlich zulässig ist, einen 2. AV für 01.09. zu unterschreiben, wenn der 1. AV zum 01.08. noch nicht aufgehoben ist ....

Mgf
Paul

-- Editiert am 26.07.2009 09:35

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Also am einfachsten wäre mit der AG zu reden und zwar sofort, damit der den Platz jemand anderem geben kann. Meine Mama ist erkrankt und brauch Hilfe ist ne brauchbare Ausrede die oft zieht. Wobei jeder AG stinksauer ist.

Rechtlich kann man einen Vertrag erst kündigen wenn die Kündigungsfrist es zulässt. Wieviele Verträge man wann und wie unterschreibt ist egal. Die Frage ist wie man die einhalten will.

Wenn du nicht erscheinst und anderso arbeitest können Schadenersatzforderungen gestellt werden. In der Höhe eines Leiharbeiters oder welchen Schaden eben entstanden ist.

Wenn du Pech hast fliegst du beim zweiten in der Probezeit und hast gar nichts.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Solange die Kündigungsfristen von Vertrag A eingehalten werden und sich nicht mit Antritt von B überschneiden kann ein Laie kein Problem erkennen.

Problematisch könnte es werden wenn A Schadensersatzforderungen stellen könnte, sofern sie sich aus dem (Tarif/Arbeits)Vertrag ergeben könnten, und ob diese wie so unendlich viele Klauseln in Verträgen auch tatsächlich gerichtsfest haltbar sind.
Dann müsste A auch noch einen Schaden nachweisen. Wenn er Täuschung nachweisen kann müsste der AN für zusätzliche Werbekosten u.ä. aufkommen.
Kommt in der Praxis woh eher selten vor.

Eine Unterschrift von B unter Vertrag B ist aber Voraussetzung, sowie die Durchsicht nach evt. Schadensersatzklauseln in Vertrag A. Letzere sind sicherlich leicht wegverhandelbar.




-- Editiert am 26.07.2009 10:52

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Hätte der Azubi einen Funken von Anstand u


Oder maestro1000 richtig gelesen........

quote:
Dann müsste A auch noch einen Schaden nachweisen. Wenn er Täuschung nachweisen kann müsste der AN für zusätzliche Werbekosten u.ä. aufkommen.


Quatsch, der Schaden ist das ein Mitarbeiter fehlt, jetzt mietet er eben einen der wesentlich teurer ist. Solange bis er einen eigenen findet. Auch für die Kosten von Anzeigen, Vermittler muss man aufkommen.
quote:

Meister A sofort um eine Auflösung bitten, damit der sich noch rechtzeitig einen anderen


Auf jeden Fall !!!

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#6
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

@mustermann:
Mit dem Azubi hatte ich mich zuerst verlesen, daher korrigiert.
Ich bin zunächst von zwei Ausbildungsangeboten ausgegangen.
Bei solchen unseriösen Arbeitnehmermanövern werden bei Ausbildungsverhältnissen auch noch Dritte geschädigt.


Das Meister A einen Teureren einstellt dürfte die untreue Tomate rechtlich wohl kaum anzuleisten sein. Das ist das Problem von A und dem Teureren. Verträge zu lasten eines Dritten sind immer anfechtbar. Bei Optikern gibt es mW auch Tarifverträge, wonach dieselbe Stelle eigentlich gar nicht teurer besetzt werden dürfte.




-- Editiert am 26.07.2009 11:21

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Na nicht übertreiben.

Auch AG stellen irgendjemanden ein und schmeissen einen raus wenn was besseres vor der Tür steht. Dafür sind Probezeiten und Fristen gedacht.
Es ist nur für alle faier, wenn sich der erste die Einarbeitung (die ja auch kostet) spart und er gleich weiterzieht. Daher REDEN.
Geht reden nicht, sofort kündigen zum ersten legalen Termin. Und dann eben hingehen und arbeiten. Der neue AG wird sicher auch nen Monat warten.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#8
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Ja, man sollte nur nicht in Versuchung geraten, A die Identität von B mitzuteilen.
Ansonsten könnte ich mir in manchen Klüngelsbranchen vorstellen, dass der AN schnell bei B zumindestens argwöhnischer betrachtet wird, weil A dort kollegial angerufen hat.

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#9
 Von 
engdem
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 17x hilfreich)

Sehe die Situation entspannt. Fang erst einmal bei A (01.08.) an. Denn viele Verträge schliessen die Kündigung vor Arbeitsaufnahme aus. Den Vertrag bei B (01.09.) würde ich auf jeden Fall vor Kündigung unterschreiben. Was man hat, das hat man. Denn es ist nicht schädlich, zwei Verträge zu haben, nur dürfen diese sich nicht überschneiden. Solange der A endet bevor B beginnt hat es keinen Schaden. Und Schadenersatzforderungen kann keiner stellen. Denn dafür ist ja auch eine Probezeit da.

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""

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