Hallo,
ich bin als Kraftfahrer angestellt, 40h/wo vertragliche Arbeitszeit. Passus im Arbeitsvertrag, wonach bis zu 208h/mo mit dem Grundgehalt abgegolten sind, was 8h/wo bzw. 20% an unbezahlten Überstunden entspricht. Die Überstunden sind hier vertraglich zwar klar und transparent aus dem AV zu entnehmen, allerdings halte ich knapp 35h/mo an unbezahlten Überstunden für recht fraglich.
Ich habe im Netz einen Wert von 10% gefunden, die, wenn Sie aus dem AV klar hervorgehen, nicht anfechtbar wären. Haltet ihr bis zu 20% an Überstunden, die mit dem Gehalt abgegolten sein sollen, für vertretbar?
Meine Fragen hierzu wäre, falls dieser Passus nicht wirksam ist, fällt der dann komplett außer acht? Würde ich hier also für eine Überstundenvergütung alles oberhalb von 40h/wo ansetzen? Oder würde man hier pauschal auf diese 10% reduzieren, also alles oberhalb von 44h/wo ansetzen?
Eine weitere Frage der Überstundenregelung ergibt sich bei mir in Kombination mit Urlaub/Feiertage. Laut §21a darf in einem Zeitraum von 16 Wochen eine Arbeitszeit von 48h/wo nicht überschritten werden. Wie viele Stunden werden hier bei Urlaub etc angesetzt? 8h/d?
Worauf ich hinaus will: angenommen, ich nehme mir 6 Wochen am Stück Urlaub und arbeite dann die nächsten 10 Wochen. Beim Ansetzen von 8h pro Tag Urlaub, würde sich ja ergeben, dass ich in den 10 Wochen eine durchschnittliche Arbeitszeit von 52,8h pro Woche leisten könnte und im Gesamtdurchschnitt trotzdem auf nur 48h/wo in einem Zeitraum von 16 Wochen kommen würde. Falls der Passus aus meinem Arbeitsvertrag rechtens wäre, würde ich für diese Zeit keine Überstundenvergütung erhalten.
20 Prozent Überstunden mit Gehat abgegolten - Anzahl Stunden bei Urlaub/Feiertag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Du weißt es besser als ich - nach meiner Kenntnis sind die Gehälter von Kraftfahrern nicht von der Art, dass unbezahlte Mehrarbeit sein dürfte. 20 % sind schon eine Menge.
Dazu und auch zur Notwendigkeit einer Dokumentation über die Fahrerkarte hinaus lies https://www.trucker.de/nachrichten/recht/unbezahlte-ueberstunden-das-koennen-sie-tun-2432468
20 % dürften nicht rechtens sein. Sich dagegen zu wehren, wird dem Einzelnen nicht leicht fallen - das geht besser in Solidargemeinschaft, besser bekannt als Gewerkschaft. Wenn der Passus nicht rechtens ist und ein Gericht das feststellt, gilt der Passus als nicht geschrieben und jede angeordnete Mehrarbeit ist zu vergüten. Woher du die Sache mit 10% weißt du allein - wenn man sich auf dergleichen bezieht, gibt man besser gleich auch die Quelle an.
48 Wochenstunden sind durchschnittliche Höchstarbeitszeit pro Woche, die absolute Hochst-Studenzahl kann im Einzelfall auf 60 h/Wo kommen. Deine Überlegungen mit 10+6 Wochen sind richtig und zeigen nochmals, wie unfair das System ist.
Zitat20 % dürften nicht rechtens sein. Sich dagegen zu wehren, wird dem Einzelnen nicht leicht fallen :
Es dürfte in Anbetracht, dass rund 70.000 Kraftfahrer in Deutschland fehlen und mittlerweile sich die Fahrer den LKW aussuchen können, auf dem sie durch Europa tingeln, ziemlich einfach sein sich dagegen zu wehren.
Es ist Verhandlungssache.
Mein Standpunkt für "Verhandlungen" wäre, Streichung des Passus aus dem Arbeitsvertrag, Überstunden sind Überstunden und separat zu vergüten.
Ansonsten sucht man sich einen anderen Arbeitgeber und geht zur nächsten Spedition.
-- Editiert von User am 5. August 2024 12:43
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