Hallo,
folgendes Problem stellt sich für mich.
Ich habe vor 3 Wochen einen Arbeitsvertag unterzeichnet wo "unter § 5 Urlaub" folgender Satz geschrieben steht.
Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers beträgt im Einklang mit den gestzlichen Bestimmungen 20 Arbeitstage im Kalenderjahr.
Nun fand ich im Internet unter Urlaubsgesetz einen mindest Urlaubsanspruch von 24 Tagen im Jahr.
http://www.eo-bamberg.de/eob/dcms/sites/bistum/information/arbeitswelt/mav_verwaltung/pdf/texte/urlaubsgesetz.pdf
Kann ich meinen Arbeitsgeber auf dieses Gesetzt hinweisen und 4 Tage mehr Urlaub fordern?
Mein Arbeitgeber ist Privat und gehört keiner Gewerkschaft an.
Wäre über Nachricht dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
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20 Tage Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Die 24 Arbeitstage pro Jahr beziehen sich auf Arbeitsverhältnisse mit einer 6-Tage-Woche (Montag - Samstag). 24 Werktage sind hier 4 Wochen (4 x 6 Tage).
Bei Arbeitsverhältnissen mit einer 5-Tage-Woche (Montag - Freitag) beträgt der Urlaub also nur 20 Arbeitstage pro Jahr (4 x 5 Tage), bei Arbeitsverhältnissen mit einer 4-Tage-Woche 16 Arbeitstage pro Jahr (4 x 4 Tage) usw.
-- Editiert von infoservicewelt am 11.05.2007 17:04:13
achso,
da ich eine 5 Tage Woche habe, ergibt sich also ein max. Urlaubsanspruch von 20 Tagen.
ich danke für die schnelle Antwort und wünsche ein gutes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
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