Hallo,
wenn jemand einen Arbeitsvertrag in der ambulanten Pflege mit vereinbarten 20 Wochenstunden hat und der Patientenstamm aber mal für 2-3 Monate sich reduziert (Todesfälle/Krankenhausaufenthalte der Patienten) und dadurch der AN Minusstunden hat, muss er diese wieder reinarbeiten oder ist das Risiko des AG ??
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20 Wochenstunden/Minusstunden
12. Juli 2010
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Frage vom 12. Juli 2010 | 21:34
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
20 Wochenstunden/Minusstunden
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#1
Antwort vom 13. Juli 2010 | 08:38
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
das kommt wohl eher auf die Gesamtumstände an.
Sind die Minusstunden mal für 2-3 Monate vorhanden, diese sich jedoch mit Plusstunden in den übrigen Monaten ausgleichen, sehe ich hier nicht das Risiko des AG. Sprich: Ergibt sich über einen angemessen Zeitraum ein Ausgleich ergibt sich zunächst kein Nachteil für den AN.
#2
Antwort vom 13. Juli 2010 | 09:18
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8069x hilfreich)
Steht etwas zum Thema "Zeitkonto" bzw. Minus- und Plusstunden im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag?
Wenn nicht, gerät der Arbeitgeber in sogenannten "Annahmeverzug", wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft wie vereinbart für 20 Stunden anbietet und der Arbeitgeber ihn nicht beschäftigt.
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