Hallo ihr Lieben!
Ich habe im November meine Abschlussprüfung, bin derzeit noch in der Ausbildung. Hatte letzte Woche mein erstes "Übernahmegespräch". Mein Ausbilder sagt, es sehe wunderbar aus, die Frage sei wohl nur noch ob unbefistet oder erstmal für ein Jahr befristet. Aber 100%ig ist das alles noch nicht, das ist der momentane Stand...
Jetzt sind bei mir allerdings andere Umstände... ich bin nämlich zu 100 % schwerbehindert. Dazu gekommen ist es erst WÄHREND meiner Ausbildung... Bekannt ist meine Behinderung der Firma.
Meine Berufsschulnoten sind sehr gut und auch meine betrieblichen Beurteilungen entsprechen mindestens den Anforderungen.
Meine Frage ist nun:
Verhilft mir diese Schwerbehinderung zu einer Übernahme? Vielleicht sogar zu einer unbefristeten?
(Auch unabhängig von Noten und Beurteilungen?)
Gibt es noch andere Dinge die euch zu meiner Situation spontan einfallen?
Danke im Voraus und herzliche Grüße
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Übernahme?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Du schreibst, dass du im November die Abschlussprüfung hattest und derzeit noch in der Ausbildung bist.
Wichtige Frage vorab:
Was heißt das?
Dass du nach bestandener Prüfung einfach noch dort bist oder dass du dort eine neue Ausbildung begonnen hast?
...Das heißt, dass sie erst diesen November (2008) ihre Abschlussprüfung haben wird...
Hatte ich auch erst falsch gelesen.
Gruß
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Ah ja, oha, danke! Wer lesen kann ist klar im Vorteil
@froschkönigin:
Dann ist es so, dass grundsätzlich keine Übernahmepflicht nach der Ausbildung besteht. Es gibt aber z. b. tarifvertragliche Regelungen, dass Azubis nach Ende der Ausbildung noch eine gewisse Zeit beschäftigt werden müssen.
Wie sieht das in deinem Unternehmen aus? Gibt es eine solche Vorgabe oder habt ihr sogar einen Betriebs-/Personalrat, der das nachprüfen kann?
Auf jeden Fall solltest du deine Frage auch im Forum Sozialrecht stellen. Es gibt für Schwerbehinderte vielleicht noch den ein oder anderen Tipp, den die Leute dort besser beantworten können.
Ansonsten sehe ich allein auf Grund deiner Behinderung keine Möglichkeit, auf einem Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung zu bestehen.
... eine verpflichtung zur übernahme wegen der behinderung gibt es nicht, etwas anderes wäre es, wenn du etwa jugendsprecher gewesen wärest. ausbildungs- und arbeitsverhältnis sind zwei paar stiefel. wohl aber gibt es eine gewisse verpflichtung, behinderte bei gleicher qualifikation zu bevorzugen, wenn auch in der praxis damit eher schludrig umgegangen wird.
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