Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern habe ich meine Ausbildung mit der letzten Prüfung erfolgreich bestanden. In den letzten 8 Monaten habe ich bereits komplett als Bürokauffrau im Ausbildungsbetrieb gearbeitet und war allein für die Buchhaltung dieses Unternehmens zuständig. Nun habe ich vorhige Woche die Zusage für ein BA-Studium ab Okt. 08 bekommen, welches ich unbegingt beginnen möchte!
Heut habe ich keinen Arbeitsvertrag bekommen, da der Chef nicht im Hause ist und evtl auch nicht in den nächsten Tagen im Haus sein wird. Meine Personalchefin und meine Vorgesetzte haben mich nicht nach Hause geschickt, daher habe ich ja nun automatisch einen unbefristeteten Arbeitsvertrag, oder?
Mein Problem ist: Was ist, wenn im Arbeitsvertrag (welcher mir nachgereicht wird) eine Kündigungsfrist von 6 Monaten steht und ich es daher nicht schaffe, rechtzeitig zu kündigen, bis das Studium anfängt? Da mir heute der Vertrag des ehemaligen Ausbilders nicht vorlag, weiß ich ja nicht, was für Bedingungen drin stehen. Gelten daher die gesetzlichen Kündigungsfristen oder die, die später im Vertrag stehen? Was ist wenn ich den Vertrag nicht unterzeichne, da ich annahm die gesetzliche Kündigungsfrsit wird darin stehen?
Kann ich den Vertrag anfechten, da ich den Inhalt nicht bei Beginn der Arbeit kannte und eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Anlernen eines neuen Mitarbeiters viel zu viel ist, da 3 Monate vollkommen ausreichen würden? Vorallem da man bedenken muss, dass ich auch nur innerhalb eines 4 Wochen-Crash-Kurses an dieser Position angelernt wurden bin und das als Azubi und nicht als Facharbeiter.
Ich hoffe Sie können mir helfen,
vielen lieben Dank und herzliche Grüße
Julia
Übernahme nach Ausbildung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



... also: wann genau endet dein ausbildungsverhältnis/-vertrag? (ich habe hier und jetzt keine gelegenheit nachzusehen). wenn du danach unbeanstandet weiter arbeitest, hast du einen unbefristeten vertrag. das bedeutet aber nicht, dass dann die bedingungen gelten, die in einem ggf. nachgereichten schriftlichen vertrag stehen werden. aber auch dann wird nicht gleich eine kündigunsfrist von 6 monaten gelten - google mal § 622 bgb. wahrscheinlich wird man dir doch auch eine probezeit aufs auge drücken. alles in allem: dont worry ..
Ich glaube sie ist am Tag nach der Prüfung zur Arbeit gegangen und wurde nicht weggeschickt sondern mit Arbeit beauftragt. In Meiner Ausbildungszeit hieß es damals, daß in einem solchen Fall ein Arbeitsvertrag zustande kommt. Ob es wirklich so ist weiß ich nicht, da ich seinerzeit bereits eine andere Stelle im Anschluß hatte.
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Hallo ihr 2,
also mein Vertrag endete am 24.06. und heute habe ich die Arbeit ohne Vertrag aufgenommen. Ich weiß nicht, ob ich nun (da ichja noch keinen Vertrag unterzeichnet habe) automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist für mich zutrifft. Das ist die Frage der Fragen
Liebe Grüße
Julia
Hängt davon ab , ob durch diesen Arbeitstag ein Arbeitsvetrag zustande kam. Wie gesagt gab es zu meiner Ausbildungszeit das Gerücht. Aber dennoch wird es eine Probezeit geben in der du aus dem Vertrag kommst. Ist schon eine komische Problematik. Meistens wollen die Leute nach der Ausbildung den Job behalten weil sie nichts anderes finden und hier hat mal jemand Angst ihn zu behalten.
Gruß
Daniel
Der Ausbildungsbetrieb muss dem fertigen Azubi eindeutig zu verstehen geben, dass die Ausbildung beendet ist und er ihn nicht weiterbeschäftigen wird (Kündigung ist jedoch nicht nötig, da Ende der Ausbildung automatisch mit best. Prüfung).
Es ist tatsächlich so und nicht nur ein Gerücht, dass bei stillschweigender Weiterbeschäftigung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu stande kommt.....das aber sicher in jedem Fall gerichtlich durchgesetzt werden muss, da kein AG freiwillig in dieses Messer läuft.
ABER: Diese Regelung soll den AN davor schützen, im rechtfreien Raum zu arbeiten, wenn er einfach weiter eingesetzt wird. Also hat der Gesetzgeber diese Weiterbeschäftigung einem unbefristeten AV mit gesetzlichen Kündigungsfristen gleichgestellt.
Diese Regelung muss aber NICHT den AG davor schützen, dass jemand für ihn arbeitet. Deshalb sehe ich für Julia kein Problem darin, im Betrieb anzusprechen, dass sie im Herbst auf jeden Fall das Studium beginnt und dann kann man einen individuellen Zeitarbeitsvertrag aufsetzen.
@julia:
Du musst dich schon gar nicht an Kündigungsfristen von Verträgen halten, die du weder gesehen noch unterschrieben hast. Das sollte jedem klar sein.
Vielen Dank für eure Antworten. Der Chef ist heute und morgen im Haus und will meinen Vertrag wohl morgen unterschreiben. Bin ich mal gespannt. Kenne die Inhalte seit heute und werde 3 Monate Kündigungsfrist haben, sodass ich am Montag kündigen muss um zum 30.09. aus der Firma zu kommen. Am 01.10. gehts dann mit Studium los. Ich freu mich schon sehr, hoffe nur im Gegenzug, dass der Betrieb meine Situation verstehen wird und die Zeit der Kündigungsfrist nicht zu sehr mit Ärger und Tränen bestritten werden muss.
Vielen Dank noch einmal, Ihr habt mir sehr geholfen!
Liebe Grüße
Julia
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