In einer Öffentlichen Bücherei findet eine Veranstaltungsreihe vom Kulturamt statt. Für die einzelnen Veranstaltungen werden Mitarbeiter der Bücherei als Hilfe gebraucht. Nun kommt die Anweisung aus dem Kulturamt, dass sich diese Mitarbeiter nur die Zeit für den Aufbau und Abbau der Veranstaltung als Arbeitszeit aufschreiben dürften, nicht aber die Zeit der Veranstaltung selber. Ist das so rechtens? Und wie sieht es mit der Versicherung während dieser Zeit aus, wenn man dann Zb währnd der Veranstaltung noch etwas hilft und dabei etwas passiert?
Überstundeanrechung bei Veranstaltungen
30. September 2002
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Frage vom 30. September 2002 | 12:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstundeanrechung bei Veranstaltungen
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