240 Überstunden+Urlaub an einem Stück nehmen?

20. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
monopol88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
240 Überstunden+Urlaub an einem Stück nehmen?

Guten Abend,
ich bin Auszubildender im letzten Lehrjahr und bin, wenn ich die Prüfung im Mai bestehe, Ende Juni ausgelernt.

Ich habe aber leider noch 242 Überstunden und 16 Urlaubstage, wobei 1,5 Urlaubstage aus dem letzten Jahr sind.

Ich würde gerne den kompletten Urlaub + die kompletten Überstunden abfeiern - demnach bis Ende der Ausbildung zu Hause bleiben.

In meinem Ausbildungsvertrag ist nichts geregelt über die Vergütung für Überstunden.
Auszahlen lassen lohnt sich bei mir nicht, darum möchte ich unbedingt den Freizeitausgleich.

Habe ich ein komplettes Recht darauf?


Vielen Dank für hilfreiche Antworten und
mit freundlichen Grüßen,
monopol88

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Nein, darauf besteht kein Rechtsanspruch.

Es besteht lediglich ein Rechtsanspruch, die 1,5 Tage Resturlaub bis zum 31.03. nehmen zu dürfen.

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#2
 Von 
monopol88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

..Also kann der Arbeitgeber mir "verbieten", die kompletten Überstunden vor Ende der Ausbildung abzufeiern? Ich möchte mir die, wie gesagt, nicht auszahlen lassen, da sich das bei mir absolut nicht rentiert.

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten,
ich habe in diesem Gebiet leider noch nicht viele Kenntnisse :)

-- Editiert am 21.03.2009 09:18

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#3
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

Im Zweifelsfalle mal beim Arbeitsgericht nachfragen,wie deine Rechte sind.

Als Lehrling aber schon 240 Ü-Stunden anzuscheffeln,ist nicht ohne,da macht der chef ja den richtigen Reibach bei.

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#4
 Von 
monopol88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
also kann ich im Gespräch mit meinem Chef morgen nicht verlangen, dass ich den kompletten Urlaub+Überstunden nehmen möchte?
.. Verstehe ich nicht ganz, sorry!

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#5
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

Verlangen kannst du eh nix,denn dann macht der Chef sicherlich die Ohren zu oder schaltet auf Durchzug.
Der Chef darf dir glaube ich nicht den Urlaub verweigern,allerdings die Überstunden darf er auszahlen,welches allerdings für dich ein gewaltiger Nachteil ist,denn als Lehrling verdienst du ja nix,im Sinne des Stundenlohnes gesehen.
Und wie will der Chef dir dann ein gerechtes Angebot bezüglich der Vergütung machen? Als Geselle kann/muß er dich nicht bezahlen,denn das bist du ja noch nicht. Da gibt es genaue Regelungen,inwiefern solche Stunden vergütet werden müssen.
Deinen Urlaub kannst du beim Chef geltend machen, das würd ich in jedem Falle tun! Und zwar bis auf den Letzten Tag würd ich den anmelden. Du kannst evtl erwähnen,dass du Zeit zum Lernen brauchst,wenn er mit irgendwelchen Sprüchen kommt,also lass dich nicht abwimmeln!
Was du noch machen kannst,wie gesagt,Arbeitsgericht anrufen,das sollte telefonisch abzuklären sein, dann gibts noch die Innung des Handwerks,die Berufsschule, oder den Lehrlingswart (ob es den heute noch gibt,kann ich nicht sagen,zu meiner Zeit war es so,der kümmerte sich dann um die Probleme zwischen Lehrling und Betrieb und versuchte dort zu vermitteln und diese zu beheben)oder halt mal beim Arbeitsamt nachfragen.

Ich würde allerdings an deiner Stelle bei mehreren Stellen Erkundigungen einholen,es kann durchaus sein,dass man da unterschiedlich informiert wird!

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo monopol88, kommt zwar drauf an, was du für ne Ausbildung machst, aber für die meisten Azubis gilt das Berufsbildungsgesetz und das besagt unter anderem:
'Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.'
Den entsprechenden § findest du hier .
Wenn also für die Ausbildung das Berufsbildungsgesetz gilt, dann gilt die Bestimmung auch für dich.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
monopol88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo venotis,
danke für deine Antwort!
Ja, der Paragraph gilt für mich, steht auch genau so in meinem Ausbildungsvertrag.

Aber nochmal:
Ich möchte mir die Stunden nicht auszahlen lassen, da ich dabei (so hart es auch klingt) MINUS mache. Mein Arbeitsweg + Unterhaltskosten für das Auto sind höher, als wenn ich mir die Stunden auszahlen lasse.
Deshalb möchte ich unbedingt den Urlaub+die Überstunden abfeiern und wollte wissen, ob ich damit im Recht bin, wenn ich morgen zum Chef hingehe und sage: "Ich bleibe jetzt bis zum Ende der Ausbildung zu Hause".

Wie ich das nun verstehe, kann er sagen, dass er das nicht macht und will mir die auszahlen?

Vielen Dank nochmal und sorry, wenn ich hier etwas missverstehe :)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
ob ich damit im Recht bin, wenn ich morgen zum Chef hingehe und sage: "Ich bleibe jetzt bis zum Ende der Ausbildung zu Hause".


Nö, das kannst du nicht einfach eigenmächtig machen/entscheiden. Man kann auch nicht einfach eigenmächtig (unabgesprochen mit dem AG) Urlaub nehmen, selbst wenn man auch darauf einen gesetzlichen Anspruch hat.

Das wäre dann - wenn man sich nicht noch im nachhinein einigt - im dümmsten Fall Arbeitsverweigerung.

quote:
Wie ich das nun verstehe, kann er sagen, dass er das nicht macht und will mir die auszahlen?


Das kommt auf die Situation an, die Außenstehende nicht kennen. Vielleicht sind noch Ausbildungsinhalte zu vermitteln ... oder was weiß ich.

Und für die Prüfung selber musst du - unabhängig von Überstunden und Urlaub - ja auch freigestellt werden vom Ausbildungsbetrieb.

Was tun? Mit dem Arbeitgeber sprechen und sich einigen, was nun mit den ganzen [Über-]Stunden/Urlaubstagen passiert.

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