Hallo,
in meinem Arbeitsvertag steht das der 24.12. und 31.12. jeweils nur als halbe Arbeitstage zählen. Leider gibts es keine Regelung ob wir nun dafür jeweils einen ganzen Tag Urlaub nehmen müssen oder ob diese zusammengezogen werden können...
Wie sieht so etwas vom Gesetzgeber aus?
Vielen Dank.
24.12. / 31.12. Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... urlaub gibt es vom prinzip her nur als ganze tage.
wenn du urlaub sparen musst oder willst, bietet sich alternativ an, mehrarbeitszeit an solchen tagen auszulgleichen
Tja Mehrarbeitzeit gibts bei uns nciht. Dürfen auch offiziel keine Überstunden machen, aber wo gibts das schon. Schade dann werd ich wohl doch sehen ob ich da nicht arbeiten kann. Meinem Chef möcht ich diese Freizeit nicht auch noch opfern... Schade.
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Eigentlich seltsam, das zwar das eine im AV geregelt ist, und der Urlaub an diesen Tagen nicht. Im öffentlichen Dienst gab es auch mal was ähnliches: Wer am 24.12. gearbeitet hat, hatte am 31.12. frei und umgekehrt. Wer beide Tage frei haben wollte, musste einen Tag Urlaub nehmen.
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