2x Probezeit?

14. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Cybermarkus
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 22x hilfreich)
2x Probezeit?

Hallo!

Kurz vor Abschluss meiner dreijährigen Berufsausbildung (verbunden mit einem befristeten Arbeitsvertrag) hat mir der Arbeitgeber einen unbefristeten Vertrag für die anstehende Übernahme übersandt.

Vertragsinhalt ist u.a., dass eine sechsmonatige Probezeit erfolgt, in der das Arbeitsverhältnis zum Monatsende gekündigt werden kann, bevor nach Ablauf der sechs Monate die Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende beträgt.

Ein Kollege sagte, es sei nicht korrekt, erneut eine Probezeit im Vertrag zu fixieren. Ist das richtig? Sollte man den Vertrag unterschreiben oder um eine Abänderung bitten.

Grüße
Markus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo Cybermarkus,

also ich würde um eine Abänderung bitten. Eine Probezeit hat für mich den Wert, dass man herausbekommt, wie der Mitarbeiter arbeitet, mit Kunden und Kollegen klarkommt und wie qualifiziert er ist. Das sollte nach der 3jährigen Ausbildungszeit Dein Arbeitgeber doch wissen.

Ich wurde auch nach der Ausbildung vom AG übernommen und in meinem Vertrag stand "Probezeit entfällt"

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#2
 Von 
wiland
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo.
Eine Probezeit in einem Arbeitsvertrag ist zulässig und nicht rechtswidrig.
Vorher bestand ein Ausbildungsvertrag,
jetzt geht es um einen Arbeitsvertrag.
Bye

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybermarkus
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 22x hilfreich)

Gut,

man hätte sich ja blamiert, wenn man jetzt darum gebeten hätte, die Probezeit herauszunehmen, obwohl alles auf einer rechtlichen Grundlage beruht.

Scheint also gängige Praxis zu sein.

Grüße
Markus

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