3 Fragen zu Kurzarbeit

14. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
uepps1
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 6x hilfreich)
3 Fragen zu Kurzarbeit

Hallo!

Da viele Threads die ich gefunden habe teilweise über 10 Jahre alt sind und nicht weis ob das alles noch gültig ist mache ich mal einen neuen Thread auf. Habe eigentlich nur 3 Fragen zum Thema Kurzarbeit.

Aktuell sind wir vom 07.06.21 bis 02.07.21 in Kurzarbeit ab 05.07 wieder normal 3 Schichtsystem

1) Ist es rechtens und wenn ja in welchem Umfang uns unsere Überstunden abzuziehen?

2) Muss ich für den Arbeitgeber und oder AA ständig erreichbar sein?

3) Kann ich in der Zeit auch für ein paar Tage verreisen und muss ich das melden?

Danke schon mal!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von uepps1):
1) Ist es rechtens und wenn ja in welchem Umfang uns unsere Überstunden abzuziehen?


Überstunden müssen abgebaut werden.

Zitat:
2) Muss ich für den Arbeitgeber und oder AA ständig erreichbar sein?


Ja, Kurzarbeit ist ja kein Urlaub

Zitat:
3) Kann ich in der Zeit auch für ein paar Tage verreisen und muss ich das melden?


Natürlich kannst du verreisen. Allerdings musst du den Urlaub, wie sonst auch, vorher beim AG beantragen und dieser muss ihn genehmigen

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von uepps1):
Da viele Threads die ich gefunden habe teilweise über 10 Jahre alt sind
Wirklich? Gerade seit ca 1,5 Jahren (die Pandemie!!) gab es hier gefühlte 1001 Fragen zu Kurzarbeit, oft die gleichen.

Mehrarbeit aus AZ-Konto (Plusstunden) sollen durch Zeitausgleich verringert werden. ---Ja. Ist rechtens.
Echte Überstunden sollen bezahlt werden. Die finden sich nicht auf dem Arbeitszeitkonto.

Ständig muss kein AN erreichbar sein, aber zu den üblichen Arbeitszeiten durchaus. Oder es wird vereinbart, wann der AN erreichbar sein soll in dieser Zeit der Kurzarbeit. ----Ja, ist rechtens.

Was für eine Kurzarbeit ist denn jetzt eingeteilt? NULL?

AA ist wer oder was?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

AA = ArbeitsAgentur

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
uepps1
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 6x hilfreich)

@ratlose mama

Ich meine nicht Urlaub im Sinne von TU Urlaub beim arbeitgeber anmelden, sondern einfach ein paar Tage weg fahren. Zb verlängertes Wochenende an die Ostsee.

@anami

Ja wirklich. Als ich beim Erstellen des Threads Kurzarbeit eingegeben habe wurden mir ja einige Threads vorgeschlagen und da habe ich zwei oder drei angeklickt und die waren teilweise von 2005.

Was heißt Null? Wir sind halt in dem genannten Zeitraum zu Hause!

AA = Arbeitsamt


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von uepps1):
Wir sind halt in dem genannten Zeitraum zu Hause!
Das ist Kurzarbeit Null. Es gibt auch andere Modelle der Kurzarbeit, zB halbe Tage arbeiten.
Warum um alles in der Welt solltest du der ArbeitsAgentur irgendwas mitteilen? Nein, das ist nicht erforderlich.
Du erhältst dein Kurzarbeitergeld von deinem Arbeitgeber.

Zitat (von uepps1):
Zb verlängertes Wochenende an die Ostsee.
Ja, natürlich geht das. Hoffentlich kriegst du Platz. :)

Du hast vor dem 7.6. eine Vereinbarung mit dem AG wegen der Kurzarbeit geschlossen. Dort steht drin, was zu tun ist...schau bitte nach.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
uepps1
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 6x hilfreich)

Keine Vereinbarung wegen kurzarbeit. Aushang in der Firma das von bis kurzarbeit ist das wars.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von uepps1):
Ich meine nicht Urlaub im Sinne von TU Urlaub beim arbeitgeber anmelden, sondern einfach ein paar Tage weg fahren. Zb verlängertes Wochenende an die Ostsee.


Das habe ich schon verstanden.
Kurzarbeit ist aber kein Urlaub. Für den AG musst du erreichbar sein und die Arbeit wieder aufnehmen können (natürlich nicht innerhalb von Stunden, aber z. B. am nächsten Tag) , wenn dieser das kurzfristig möchte, weil sich die Lage verändert hat.

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