Hallo!
Da viele Threads die ich gefunden habe teilweise über 10 Jahre alt sind und nicht weis ob das alles noch gültig ist mache ich mal einen neuen Thread auf. Habe eigentlich nur 3 Fragen zum Thema Kurzarbeit.
Aktuell sind wir vom 07.06.21 bis 02.07.21 in Kurzarbeit ab 05.07 wieder normal 3 Schichtsystem
1) Ist es rechtens und wenn ja in welchem Umfang uns unsere Überstunden abzuziehen?
2) Muss ich für den Arbeitgeber und oder AA ständig erreichbar sein?
3) Kann ich in der Zeit auch für ein paar Tage verreisen und muss ich das melden?
Danke schon mal!
3 Fragen zu Kurzarbeit
14. Juni 2021
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Frage vom 14. Juni 2021 | 10:52
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 6x hilfreich)
3 Fragen zu Kurzarbeit
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#1
Antwort vom 14. Juni 2021 | 11:13
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 510x hilfreich)
Zitat1) Ist es rechtens und wenn ja in welchem Umfang uns unsere Überstunden abzuziehen? :
Überstunden müssen abgebaut werden.
Zitat:2) Muss ich für den Arbeitgeber und oder AA ständig erreichbar sein?
Ja, Kurzarbeit ist ja kein Urlaub
Zitat:3) Kann ich in der Zeit auch für ein paar Tage verreisen und muss ich das melden?
Natürlich kannst du verreisen. Allerdings musst du den Urlaub, wie sonst auch, vorher beim AG beantragen und dieser muss ihn genehmigen
#2
Antwort vom 14. Juni 2021 | 11:53
Von
Status: Unbeschreiblich (32122 Beiträge, 5650x hilfreich)
Wirklich? Gerade seit ca 1,5 Jahren (die Pandemie!!) gab es hier gefühlte 1001 Fragen zu Kurzarbeit, oft die gleichen.ZitatDa viele Threads die ich gefunden habe teilweise über 10 Jahre alt sind :
Mehrarbeit aus AZ-Konto (Plusstunden) sollen durch Zeitausgleich verringert werden. ---Ja. Ist rechtens.
Echte Überstunden sollen bezahlt werden. Die finden sich nicht auf dem Arbeitszeitkonto.
Ständig muss kein AN erreichbar sein, aber zu den üblichen Arbeitszeiten durchaus. Oder es wird vereinbart, wann der AN erreichbar sein soll in dieser Zeit der Kurzarbeit. ----Ja, ist rechtens.
Was für eine Kurzarbeit ist denn jetzt eingeteilt? NULL?
AA ist wer oder was?
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#3
Antwort vom 14. Juni 2021 | 11:59
Von
Status: Weiser (17427 Beiträge, 6485x hilfreich)
AA = ArbeitsAgentur
#4
Antwort vom 14. Juni 2021 | 19:21
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 6x hilfreich)
@ratlose mama
Ich meine nicht Urlaub im Sinne von TU Urlaub beim arbeitgeber anmelden, sondern einfach ein paar Tage weg fahren. Zb verlängertes Wochenende an die Ostsee.
@anami
Ja wirklich. Als ich beim Erstellen des Threads Kurzarbeit eingegeben habe wurden mir ja einige Threads vorgeschlagen und da habe ich zwei oder drei angeklickt und die waren teilweise von 2005.
Was heißt Null? Wir sind halt in dem genannten Zeitraum zu Hause!
AA = Arbeitsamt
#5
Antwort vom 14. Juni 2021 | 20:02
Von
Status: Unbeschreiblich (32122 Beiträge, 5650x hilfreich)
Das ist Kurzarbeit Null. Es gibt auch andere Modelle der Kurzarbeit, zB halbe Tage arbeiten.ZitatWir sind halt in dem genannten Zeitraum zu Hause! :
Warum um alles in der Welt solltest du der ArbeitsAgentur irgendwas mitteilen? Nein, das ist nicht erforderlich.
Du erhältst dein Kurzarbeitergeld von deinem Arbeitgeber.
Ja, natürlich geht das. Hoffentlich kriegst du Platz.ZitatZb verlängertes Wochenende an die Ostsee. :
Du hast vor dem 7.6. eine Vereinbarung mit dem AG wegen der Kurzarbeit geschlossen. Dort steht drin, was zu tun ist...schau bitte nach.
#6
Antwort vom 14. Juni 2021 | 21:09
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 6x hilfreich)
Keine Vereinbarung wegen kurzarbeit. Aushang in der Firma das von bis kurzarbeit ist das wars.
#7
Antwort vom 14. Juni 2021 | 22:24
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 510x hilfreich)
ZitatIch meine nicht Urlaub im Sinne von TU Urlaub beim arbeitgeber anmelden, sondern einfach ein paar Tage weg fahren. Zb verlängertes Wochenende an die Ostsee. :
Das habe ich schon verstanden.
Kurzarbeit ist aber kein Urlaub. Für den AG musst du erreichbar sein und die Arbeit wieder aufnehmen können (natürlich nicht innerhalb von Stunden, aber z. B. am nächsten Tag) , wenn dieser das kurzfristig möchte, weil sich die Lage verändert hat.
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