3 Fragen zum Arbeitsrecht, komische Bewertung der Klausur

16. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
paperboy123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
3 Fragen zum Arbeitsrecht, komische Bewertung der Klausur

Heute Leute

Als ich vor einigen Wochen meine Note in Arbeitsrecht bekommen hab, ist mir fast das Essen aus dem Mund gefallen. Hatte mit vieeel besserem gerechnet. Also bin ich heute zu Prüfungseinsicht gegangen. Die Benotung war meiner Nach brutal hart. Und ich bin sonst wirklich niemand der den Grund für schlechte Noten bei anderen sucht. Ich schreibe mal 3 Fragwürdige Punktevergaben. Vielleicht hat ja jemand Lust sich damit zu beschäftigen. Wenn nicht dann brauch auch niemand irgendwelche blöden troll Kommentare schreiben ;)

1. Die Frage war was IMMER gemacht werden muss um abzuschätzen ob eine Frage beim Vorstellungsgespräch zulässig ist oder nicht. Richtig war Interessensabwägung zwischen Firma und Grundrechten. Meine Antwort war Grundrechteabwägung. Wenn eine Frage KLAR gegen die Grundrechte verstößt, warum sollte dann noch eine Interessensabwägung stattfinden? Die Frage ob jemand Homosexual ist, ist klar gegen das Grundgesetz. Welches Interesse einer Firma sollte diese Frage vielleicht doch zulässig machen? Wozu gibt es Grundrechte wenn diese je nach Interesse einer Firma aufgeschwemmt werden können?

2. Fallstudie war das ein Arbeitgeber eine Person eingestellt mit einer Probezeit von 6 Monaten ausgesetzt als befristeter Arbeitsvertrag. Der AN war nun fast immer Krank und der AG konnte nicht feststellen ob der AN tauglich ist. Frage war, was kann der AG nach 6 Monaten tun. Meine Antwort war, das er den Vertrag nach 6 Monaten auslaufen lassen kann und den AN nicht weiter beschäftigen muss. Nicht die perfekte Antwort. Da die Frage wohl eher darauf abzielt zu erfahren ob der AG die Probezeit verlängern kann. Jedoch ist meine Antwort ja trotzdem auch grundsätzlich richtig. Ich bekam hier 0 von 6 Punkten.

3. Einem Selbständigen mit 50 Beschäftigen wird gesagt das er einen gewissen Anteil schwerbehinderter Menschen einstellen muss. Stimmt das und was sind die Folgen?
Meine Antwort war stichpunktartig: Ja es stimmt, 5% Einstellungsquote von Schwerbehinderten, da mehr als 20 Mitarbeiter, ansonsten drohen Strafzahlungen.
Meiner Meinung nach sind das schon die wichtigsten Punkte. Vielleicht hätte ich noch auf das jeweilige Gesetz hinweisen sollen. Für diese Antwort bekam ich ganze 2 von 18 Punkten!!! Wo hätte ich hier bitte noch 16 Punkte rausholen sollen?

Besonders die letzte Frage verstehe ich überhaupt nicht.
Wie gesagt, vielleicht hat jemand bock mal seine Meinung zu schreiben, danke schonmal :)

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17431 Beiträge, 6487x hilfreich)

Da wirst du dich wohl mit deinem Prüfer auseinandersetzen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14003x hilfreich)

Du solltest Dich mit dem Zauberwort "Beurteilungsspielraum" befassen. So mal als Einstieg. Da wirst da dann feststellen, dass vom Ansatz her Benotungen nur sehr schwer angreifbar sind.

Mal ganz grob zu Deinen Beispielen: 1. Das Grundgesetz gilt erst einmal nur im Verhältnis Staat/Bürger. Wenn man es schon in ein anderes Verhältnis rüberzieht, dann muss man aber zwingend zu einer Abwägung kommen und da etwas in die Tiefe gehen in Richtung wieso und weshalb man es hier heranzieht (ausnahmsweise).
2. Ein Vertrag läuft nicht von alleine aus, nach der Probezeit, total falsch die Antwort.
3. Auch wieder so eine wischi-waschi Antwort. Da hätte auch viel mehr Substanz kommen müssen. Insbesondere sind das keine Strafzahlungen. Bestrafen tut das Strafgericht, die Nichterfüllung der Quote wird nicht bestraft.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Ich muss wirdwerden zustimmen. Die Wortwahl ist in juristischen Sachverhalten immer wichtig.

Es heißt weder Strafzahlung noch Einstellungsquote. Um die Quote zu erfüllen, muss ich keinen einzigen Schwerbehinderten einstellen. Auch bereits Beschäftigte können schließlich die Schwerbehinderteneigenschaft erlangen.

Was ich noch anmerken möchte: die zu vergebende Punktezahl sagt in der Regel etwas über die gewünschte Ausführlichkeit der Antwort aus. Gibt es 18 Punkte wird sicherlich eine ausführliche Antwort erwartet, mit Bezug auf das Gesetz usw.

Ich denke zur Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung solltest du dich etwas genauer mit den Gesetzen befassen. Viel Erfolg!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
paperboy123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Du solltest Dich mit dem Zauberwort "Beurteilungsspielraum" befassen. So mal als Einstieg. Da wirst da dann feststellen, dass vom Ansatz her Benotungen nur sehr schwer angreifbar sind.

Mal ganz grob zu Deinen Beispielen: 1. Das Grundgesetz gilt erst einmal nur im Verhältnis Staat/Bürger. Wenn man es schon in ein anderes Verhältnis rüberzieht, dann muss man aber zwingend zu einer Abwägung kommen und da etwas in die Tiefe gehen in Richtung wieso und weshalb man es hier heranzieht (ausnahmsweise).
2. Ein Vertrag läuft nicht von alleine aus, nach der Probezeit, total falsch die Antwort.
3. Auch wieder so eine wischi-waschi Antwort. Da hätte auch viel mehr Substanz kommen müssen. Insbesondere sind das keine Strafzahlungen. Bestrafen tut das Strafgericht, die Nichterfüllung der Quote wird nicht bestraft.

wirdwerden


Hey Danke schonmal für deine Antwort. Ich weiß zwar nicht ob ich dir irgendwas getan hab oder woher dieser passiv agressive Unterton kommt.....aber egal.

1. Ok das nehme ich mal so hin. Wenn das so gesetzlich geregelt ist, fine. Trotzdem find ich es komisch das Grundrechte je nach bedarf und interesse von Firmen einfach uminterpretiert werden können oder deren wichtigkeit runtergesetzt werden.

2. Wird ein befristeter Vertrag nicht verlängert läuft er aus. Es geht hier nicht um die "normale" Probezeit sondern um die Probezeit angesetzt durch einen befristeten Vertrag.

3. Viel mehr Substanz? Ich kann in einer Prüfung auf Fragen nur mit dem Antworten was ich in diesem Kurs gelernt habe. Und der Abschnitt zum Thema "Schwerbehindertenquote" war ungefähr 4 Sätze lang. In diesen 4 Sätzen steht im Prinzip genau das was ich Stichwortartig in meiner Antwort geschrieben habe, mit Ausnahme der Gesetznennung. Klar, will ich 18 von 18 Punkten haben könnte ich noch verstehen wenn man vielleicht erwarten ein bisschen über den Tellerrand zu schauen und sich selbst zu allen Themen weiterzubilden. Aber findest du nicht das eine Antwort die genau das wiedergibt was man vorher im Kurs gelernt hat, mehr als 2 von 18 Punkten verdient hat?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
paperboy123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Ich muss wirdwerden zustimmen. Die Wortwahl ist in juristischen Sachverhalten immer wichtig.

Es heißt weder Strafzahlung noch Einstellungsquote. Um die Quote zu erfüllen, muss ich keinen einzigen Schwerbehinderten einstellen. Auch bereits Beschäftigte können schließlich die Schwerbehinderteneigenschaft erlangen.

Was ich noch anmerken möchte: die zu vergebende Punktezahl sagt in der Regel etwas über die gewünschte Ausführlichkeit der Antwort aus. Gibt es 18 Punkte wird sicherlich eine ausführliche Antwort erwartet, mit Bezug auf das Gesetz usw.

Ich denke zur Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung solltest du dich etwas genauer mit den Gesetzen befassen. Viel Erfolg!


Auch dir danke für deine Antwort. Zu beachten ist hierbei das es kein Jura oder überhaupt Rechtsstudium ist. Es ist ein Marketingstudium wo es eben auch eine kleine Arbeitsrecht Prüfung gibt.

Ob dann wirklich die begrifflichkeiten alleine Schuld sind das ich quasi alle Punkte verloren hab...hmm naja.
In meiner Antwort habe ich es tatsächlich Strafzahlung genannt. Im Script steht Geldbuße. Ja mag sein das es das hochjuristisch einen Unterschied gibt.
Einstellungsquote habe ich in meiner Antwort nicht benutzt. Ich habe geschrieben "ab 20 Mitarbeitern müssen 5% der plätze an schwerbehinderte Menschen vergeben werden"

Wie gesagt, ich verlange hier keine 18 Punkte. Aber wenn der komplette Absatz über dieses Thema im Kurs 4 Sätze beträgt, wie soll ich da noch groß ausführlich antworten? Ich finde es gibt hier 4 wichtige Stichpunkte, die auch so im Script stehen. 5% Quote, ab 20 Mitarbeitern, sonst Geldbuße, Gesetz wo es steht.
Ich habe die 5% genannt, ich habe die 20 Mitarbeiter genannt, ich habe Strafzahlung anstatt Geldbuße gesagt, Gesetznennung hab ich weggelassen. Ich habe also wenn der Prof streng ist 50% der Informationen dir wir vorher gelernt haben auch in meine Antwort verpackt. Deswegen ist mir halt unklar warum ich nur 11% der Punkte kriege.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von paperboy123):
Ich weiß zwar nicht ob ich dir irgendwas getan hab oder woher dieser passiv agressive Unterton kommt

Wo liest man dann da einen passiv aggressiven Unterton heraus?



Zitat (von paperboy123):
Ich kann in einer Prüfung auf Fragen nur mit dem Antworten was ich in diesem Kurs gelernt habe.

Nö, man kann da schon mit viel mehr antworten. Einfach im dem man sein Wissen aus 4 Sätzen aus dem Kurs um Wissen aus Eigenrecherche ergänzt

Was war das denn für eine Prüfung? Studium oder was?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
paperboy123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von paperboy123):
Ich weiß zwar nicht ob ich dir irgendwas getan hab oder woher dieser passiv agressive Unterton kommt

Wo liest man dann da einen passiv aggressiven Unterton heraus?



Zitat (von paperboy123):
Ich kann in einer Prüfung auf Fragen nur mit dem Antworten was ich in diesem Kurs gelernt habe.

Nö, man kann da schon mit viel mehr antworten. Einfach im dem man sein Wissen aus 4 Sätzen aus dem Kurs um Wissen aus Eigenrecherche ergänzt

Was war das denn für eine Prüfung? Studium oder was?


Ok dann hab ich da was falsches herausgelesen, sorry.

Ich stimme dir da ja wie gesagt vollkommen zu. Will man eine 1.0 oder generell eine sehr gute Note muss man ein bisschen weiter schauen als nur das was man lernt. Keine Frage.

Aber legen wir das doch mal auf die gesamte Prüfung um. Wenn ich jetzt jede Frage in der Prüfung so beantwortet hätte. Also mit sehr streng gesehenen 50% richtigen Antworten aus dem was wir gelernt haben. Dann würde das am Ende für 11 Punkte von 100 reichen. Eine glatte 6.

Oder anders gesehen. Mein Script hatte 120 Seiten. Der Absatz über die "Schwerbehindertenquote" war wie gesagt 4 Sätze lang. Du sagst jetzt das ich jedes kurze Thema was auch nur für 4 Sätze angesprochen wird ich mich umfangreich selbst weiterbilden muss um überhaupt irgendwie nur ne Chance auf ne 3 zu haben. Ich muss dir glaube ich nicht sagen das ich dafür 5 Leben bräuchte. Mal davon abgesehen das es eine 5CP Prüfung (von 120CP im Studium) war.

Ich möchte hier ja garnicht rumheulen das mir für die Frage 18, 15 oder auch nur 12 Punkte zustehen. Aber 2 Punkte von 18 obwohl ich die meiner Meinung nach wichtigstens Punkte (5% und 20 Mitarbeiter) genannt habe und mich bei der Geldbuße dann "nur" in der Begrifflichkeit geirrt habe............findet ihr das wirklich so garnicht wenig?

Ich würde halt gerne mal von oben herab seine Bewertung sehen. 18 Punkte ausgang. Minus vielleicht 4 fürs nicht nennen des Gesetzes. Minus 4 weil Geldbuße Strafzahlung genannt wurde. Und dann? Wo werden die restlichen Punkte abgezogen. Bzw wie niedrig war die Punkteansetzung für die wichtigen Daten wie die 5% und die 20 Mitarbeiterhürde?

Hmm

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von paperboy123):
Meine Antwort war Grundrechteabwägung.


Ich übersetze mal in Langfassung Abwägung verschiedener Grundrechte - das war aber von Dir nicht gemeint.

Zitat (von paperboy123):
2. Fallstudie war das ein Arbeitgeber eine Person eingestellt mit einer Probezeit von 6 Monaten ausgesetzt als befristeter Arbeitsvertrag. Der AN war nun fast immer Krank und der AG konnte nicht feststellen ob der AN tauglich ist. Frage war, was kann der AG nach 6 Monaten tun. Meine Antwort war, das er den Vertrag nach 6 Monaten auslaufen lassen kann und den AN nicht weiter beschäftigen muss.
Eine der Möglichkeiten, wenn man unterstellt, dass der Vertrag auf 6 Monate befristet ist. Aus dem ersten Satz der Fallstudie ergibt sich aber nicht das Befristung und Probezeit zeitgleich sind.

Zu 3 bin ich nicht im Thema.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

ich schließe mich den Antworten an; du hättest mehr schreiben können; vor allem bei einigen Antworten nach Alternaiven suchen sollen; es gibt selten nur eine Antwort.

Z.B.:

Zitat (von paperboy123):
...

2. Fallstudie war das ein Arbeitgeber eine Person eingestellt mit einer Probezeit von 6 Monaten ausgesetzt als befristeter Arbeitsvertrag. Der AN war nun fast immer Krank und der AG konnte nicht feststellen ob der AN tauglich ist. Frage war, was kann der AG nach 6 Monaten tun. Meine Antwort war, das er den Vertrag nach 6 Monaten auslaufen lassen kann und den AN nicht weiter beschäftigen muss. Nicht die perfekte Antwort. Da die Frage wohl eher darauf abzielt zu erfahren ob der AG die Probezeit verlängern kann. Jedoch ist meine Antwort ja trotzdem auch grundsätzlich richtig. Ich bekam hier 0 von 6 Punkten...



gerade bei dieser Frage gibt es mehrere Möglichkeiten, die der AG hat. Um nur eine davon zu nennen: er könnte den AN für weitere 6 Monate befristen.

Für deine Antwort hätte ich auch 0 Punkte gegeben, weil das nicht Ziel der Frage war.

LG

Ally

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14003x hilfreich)

Mensch, es ist auch keine Geldbuße. Es ist eine Abgabe. Auch wieder ganz was anderes. Du merkst, Du plätscherst so an der Oberfläche dahin, triffst mal zufällig so in etwa die Thematik oder auch nicht. Es ist immer schädlich, sich nur auf ein Skript zu verlassen. Ein Skript kann einfach nicht alles abdecken. Es ist ein Denkanstoß, eine Gedächthilfe. Alles andere muss man sich selbst erarbeiten. Das gilt für Hochschulen, aber auch für andere Bildungseinrichtungen auf höherem Niveau. Mit Auswendiglernen ist es da einfach nicht getan. Und der Prof muss auch nicht alles vorkauen. Kann er doch in den paar Stunden, in welchem unterrichtet wird, gar nicht.
Um auf Dein Beipiel zu kommen: es gibt Strafen, Bußgelder, Gebühren, Abgaben .....Jede Berechnung ist anders, ebenso die Rechtsmittel/Rechtsbehelfe.

Du merkst, auf was ich raus will? Ich hatte weiter oben mal die Vokabel "Beurteilungsspielraum" in den Ring geworfen. Kennst Du den Unterschied zu "Ermessen" und "unbestimmter Rechtsbegriff?" Es geht nicht darum, ob man einen § zitiert, es geht darum, ob man den Inhalt der Bestimmung kennt, richtig anwendet.

Wie gehen Profs bei der Korrektur normalerweise vor? Zunächst lesen sie etliche Klausuren einfach durch. Um ein Gefühl für den Standart zu bekommen. Erst dann wird mit der Korrektur angefangen. Die Bewertung ist immer, ausnahmslos immer ein Kompromiss zwischen dem Anspruch des Lehrenden und dem Niveau der Studis. Deshalb gibt es ja nur den letztlich den nur sehr schwer überprüfbaren Beurteilungsspielraum.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von paperboy123):
2. Fallstudie war das ein Arbeitgeber eine Person eingestellt mit einer Probezeit von 6 Monaten ausgesetzt als befristeter Arbeitsvertrag. Der AN war nun fast immer Krank und der AG konnte nicht feststellen ob der AN tauglich ist. Frage war, was kann der AG nach 6 Monaten tun. Meine Antwort war, das er den Vertrag nach 6 Monaten auslaufen lassen kann und den AN nicht weiter beschäftigen muss


Herauszulesen ist aus der Frage, dass das Motiv des Arbeitgebers ist, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen, um zu sehen, ob er geeignet ist oder aber nicht.

Die maximal zu vereinbarende Probezeit von sechs Monaten ist - neben dem Fristablauf des Arbeitsverhältnisses- allerdings erreicht. Also was kann der Arbeitgeber unternehmen, um seinen vorerwähnten Wunsch nachgekommen zu sehen, ohne eine unbefristetes Arbeitsverhältnis einzugehen?

Ja, der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis weiterbefristen.

Auf die Gestaltungsmöglichkeiten nach dem TzBfG zielte die Frage ab. Es wäre sicherlich auch noch punktefördernd gewesen, wenn man auf eine Befristung mit und ohne Sachgrund hingewiesen hätte anstatt zu sagen "Fristablauf - Aus die Maus".

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 16.03.2019 17:27

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
paperboy123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Mensch, es ist auch keine Geldbuße. Es ist eine Abgabe. Auch wieder ganz was anderes. Du merkst, Du plätscherst so an der Oberfläche dahin, triffst mal zufällig so in etwa die Thematik oder auch nicht. Es ist immer schädlich, sich nur auf ein Skript zu verlassen. Ein Skript kann einfach nicht alles abdecken. Es ist ein Denkanstoß, eine Gedächthilfe. Alles andere muss man sich selbst erarbeiten. Das gilt für Hochschulen, aber auch für andere Bildungseinrichtungen auf höherem Niveau. Mit Auswendiglernen ist es da einfach nicht getan. Und der Prof muss auch nicht alles vorkauen. Kann er doch in den paar Stunden, in welchem unterrichtet wird, gar nicht.
Um auf Dein Beipiel zu kommen: es gibt Strafen, Bußgelder, Gebühren, Abgaben .....Jede Berechnung ist anders, ebenso die Rechtsmittel/Rechtsbehelfe.

Du merkst, auf was ich raus will? Ich hatte weiter oben mal die Vokabel "Beurteilungsspielraum" in den Ring geworfen. Kennst Du den Unterschied zu "Ermessen" und "unbestimmter Rechtsbegriff?" Es geht nicht darum, ob man einen § zitiert, es geht darum, ob man den Inhalt der Bestimmung kennt, richtig anwendet.

Wie gehen Profs bei der Korrektur normalerweise vor? Zunächst lesen sie etliche Klausuren einfach durch. Um ein Gefühl für den Standart zu bekommen. Erst dann wird mit der Korrektur angefangen. Die Bewertung ist immer, ausnahmslos immer ein Kompromiss zwischen dem Anspruch des Lehrenden und dem Niveau der Studis. Deshalb gibt es ja nur den letztlich den nur sehr schwer überprüfbaren Beurteilungsspielraum.

wirdwerden


Interessant................lass mich kurz in das Script gucken...............vom Professor.............der der meine Prüfung kontrolliert...........................oh was seh ich da......................Geldbuße hmmmmm

Nein ehrlich gesagt weiß ich nicht worauf du hinauswillst. Das Script hat 120 Seiten. Davon habe ich 6 Pro Semester. Ich sage nicht das ich ne 1.0 kriege indem ich die 120 Seiten auswendig lerne. Aber wenn ich mir pro Semester 720 Seiten angucken muss, und nicht nur stumpf lesen, sondern verstehen...................dann sollte das mal mindestens reichen um irgendwie ne 4.0 zu kriegen. Du sagst jetzt ich muss 720 Seiten verstehen und dann noch tausende andere um überhaupt auf ne 4.0 zu kommen. Na gute nacht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von paperboy123):
Na gute nacht.


Gute Nacht!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
paperboy123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ally McBeal):
ich schließe mich den Antworten an; du hättest mehr schreiben können; vor allem bei einigen Antworten nach Alternaiven suchen sollen; es gibt selten nur eine Antwort.

Z.B.:

Zitat (von paperboy123):
...

2. Fallstudie war das ein Arbeitgeber eine Person eingestellt mit einer Probezeit von 6 Monaten ausgesetzt als befristeter Arbeitsvertrag. Der AN war nun fast immer Krank und der AG konnte nicht feststellen ob der AN tauglich ist. Frage war, was kann der AG nach 6 Monaten tun. Meine Antwort war, das er den Vertrag nach 6 Monaten auslaufen lassen kann und den AN nicht weiter beschäftigen muss. Nicht die perfekte Antwort. Da die Frage wohl eher darauf abzielt zu erfahren ob der AG die Probezeit verlängern kann. Jedoch ist meine Antwort ja trotzdem auch grundsätzlich richtig. Ich bekam hier 0 von 6 Punkten...



gerade bei dieser Frage gibt es mehrere Möglichkeiten, die der AG hat. Um nur eine davon zu nennen: er könnte den AN für weitere 6 Monate befristen.

Für deine Antwort hätte ich auch 0 Punkte gegeben, weil das nicht Ziel der Frage war.

LG

Ally


Aber nach deiner Meinung gibt es dann entweder 0 oder 6 Punkte. Für was sollte es denn dann Teilpunkte geben?

Die Frage lautete: "Welche möglichkeiten hat der AG nach diesen 6 Monaten bezüglich des AN". Darauf meine Antwort: "Er kann den Arbeitsvertrag auslaufen lassen und die befristung nicht verlängern". Eine direkte Antwort auf die Frage. Die inhaltlich richtig ist. Warum nicht 1 Punkt dafür geben?
Das es noch weitere Möglichkeiten gibt die auch weit wichtiger und interessanter sind ist doch klar. Deswegen auch 5 Punkte abzug. Wann gibt ein Prof denn Teilpunkte wenn nicht für inhaltlich richtige Antworten die aber nur einen kleinen Teil der kompletten Antwort ausmachen?

-- Editiert von paperboy123 am 16.03.2019 17:35

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von paperboy123):
3. Einem Selbständigen mit 50 Beschäftigen wird gesagt das er einen gewissen Anteil schwerbehinderter Menschen einstellen muss. Stimmt das und was sind die Folgen?
Meine Antwort war stichpunktartig: Ja es stimmt, 5% Einstellungsquote von Schwerbehinderten, da mehr als 20 Mitarbeiter, ansonsten drohen Strafzahlungen.
Meiner Meinung nach sind das schon die wichtigsten Punkte. Vielleicht hätte ich noch auf das jeweilige Gesetz hinweisen sollen. Für diese Antwort bekam ich ganze 2 von 18 Punkten!!! Wo hätte ich hier bitte noch 16 Punkte rausholen sollen?


- Besonderer Kündigungsschutz
- Zusatzurlaub
- AGG
- Schwerbehindertenvertretung
- ...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
paperboy123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von paperboy123):
3. Einem Selbständigen mit 50 Beschäftigen wird gesagt das er einen gewissen Anteil schwerbehinderter Menschen einstellen muss. Stimmt das und was sind die Folgen?
Meine Antwort war stichpunktartig: Ja es stimmt, 5% Einstellungsquote von Schwerbehinderten, da mehr als 20 Mitarbeiter, ansonsten drohen Strafzahlungen.
Meiner Meinung nach sind das schon die wichtigsten Punkte. Vielleicht hätte ich noch auf das jeweilige Gesetz hinweisen sollen. Für diese Antwort bekam ich ganze 2 von 18 Punkten!!! Wo hätte ich hier bitte noch 16 Punkte rausholen sollen?


- Besonderer Kündigungsschutz
- Zusatzurlaub
- AGG
- Schwerbehindertenvertretung
- ...



Nix davon haben wir gelernt. Nix davon stand in Scripten. Nix davon wurde in Tutorien erwähnt.

Jaja standartspruch "In der Uni muss man sich halt auch sachen selbst aneignen". Wie schon zig mal erwähnt sehe ich das genauso und deswegen verlange ich auch kein 18 Punkte, keine 15 Punkte und nichtmal 10 Punkte. Ich habe eine kurze Antwort auf die Frage gegeben. Ich habe diese Frage mit genau den Punkten beantwortet die wir gelernt haben und die wir in schriftlicher Form haben.
Nochmal die Frage: Das gelernte korrekt wiedergeben reicht also nur für 11% der Punkte?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von paperboy123):
Du sagst jetzt das ich jedes kurze Thema was auch nur für 4 Sätze angesprochen wird ich mich umfangreich selbst weiterbilden muss um überhaupt irgendwie nur ne Chance auf ne 3 zu haben.

Nö, ich sagte nur, das sein Wissen aus 4 Sätzen aus dem Kurs um Wissen aus Eigenrecherche ergänzen könnte.

Wie umfangreich das ist, hängt ganz davon ab, für was das ganze gedacht ist.
Bei einem Jurastudenten wird durchaus eine umfangreichen Eigenrecherche erwartet.
Bei einem Studenten wo das Juristische nur ein Teil ist wird auch eine Eigenrecherche erwartet, aber nicht so umfangreich wie bei einem Jurastudenten.
Bei jemanden der das nur im Rahmen der Meisterprüfung macht, wird wohl das geringste Maß an Eigenrecherche erwartet.


Wenn man 2 von 18 Punkten bekommen hat, ist das ein Hinweis darauf, das entweder andere wesentlich mehr geschrieben haben (also inhaltlich) oder die Erwartungen des Korrektors nicht erfüllt wurde.


Hat man denn schon mal mit dem Korrektor gesprochen, wie er die Sache sieht?



Zitat (von paperboy123):
Nochmal die Frage: Das gelernte korrekt wiedergeben reicht also nur für 11% der Punkte?

In diesem Falle, offensichtlich ja.




-- Editiert von Harry van Sell am 16.03.2019 18:24

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Gegenfrage:

Ein Selbstständiger mit 50 Beschäftigten fragt Sie, ob er einen gewissen Anteil schwerbehinderter Menschen einstellen muss und sofern ja, mit welchen Folgen und Sie antworten ja, Sie haben eine Einstellungsquote von 5 % schwerbehinderter Menschen, ansonsten droht Ihnen eine Ausgleichsabgabe, glauben Sie, dass Sie den Selbstständigen dann umfassend beraten haben?

Zitat (von paperboy123):
Nochmal die Frage: Das gelernte korrekt wiedergeben reicht also nur für 11% der Punkte?


Sie hätten bei aufmerksamen Studien Ihres Skriptes mehr Punkte erzielen können (siehe bspw. meine Antwort #11) oder wollen Sie ernsthaft behaupten, das TzBfG war nicht Gegenstand Ihrer Unterlagen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
paperboy123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von paperboy123):
Du sagst jetzt das ich jedes kurze Thema was auch nur für 4 Sätze angesprochen wird ich mich umfangreich selbst weiterbilden muss um überhaupt irgendwie nur ne Chance auf ne 3 zu haben.

Nö, ich sagte nur, das sein Wissen aus 4 Sätzen aus dem Kurs um Wissen aus Eigenrecherche ergänzen könnte.

Wie umfangreich das ist, hängt ganz davon ab, für was das ganze gedacht ist.
Bei einem Jurastudenten wird durchaus eine umfangreichen Eigenrecherche erwartet.
Bei einem Studenten wo das Juristische nur ein Teil ist wird auch eine Eigenrecherche erwartet, aber nicht so umfangreich wie bei einem Jurastudenten.
Bei jemanden der das nur im Rahmen der Meisterprüfung macht, wird wohl das geringste Maß an Eigenrecherche erwartet.


Wenn man 2 von 18 Punkten bekommen hat, ist das ein Hinweis darauf, das entweder andere wesentlich mehr geschrieben haben (also inhaltlich) oder die Erwartungen des Korrektors nicht erfüllt wurde.


Hat man denn schon mal mit dem Korrektor gesprochen, wie er die Sache sieht?



Zitat (von paperboy123):
Nochmal die Frage: Das gelernte korrekt wiedergeben reicht also nur für 11% der Punkte?

In diesem Falle, offensichtlich ja.




-- Editiert von Harry van Sell am 16.03.2019 18:24


Es handelt sich um keinerlei juristisches Studium.
Marketingstudium wo es eben einen kleinen Kurs gibt wo einem die grundlegensten Dinge des Arbeitsrechts vermittelt werden sollen. Deswegen gab es von mir auch keinerlei Erwartung das ich jetzt zusätzlich zu den 120 Script noch ein halber Anwalt in Eigenrecherche werden muss nur um eine 4.0 zu schreiben.

Direkten Kontakt zum Korrektor gibt es leider nicht. Ich habe Einspruch eingelegt und schaue mal was dabei rauskommt. In dem Einspruch habe ich ungefähr das selbe geschrieben wie hier.
Das meine Antworten nicht toll und schon garnicht ausführlich waren, ich aber in Frage 2 eine völlig Korrekte Antwort zu einer passenden Frage gegeben habe, die natürlich in keinster Weise vollständig ist. Ich aber nicht verstehe warum es dafür nicht 1 Punkt bzw ich mich frage wofür es dann überhaupt Teilpunkte geben würde. Zumal diese Frage auf 6 Minuten ausgelegt war. Bei anderen Klausuren und Musterlösungen sind das dann immer 1-3 Sätze. Und das ich in Frage 3 die aus dem Kurs als wichtigste Punkte betitelten 5% Quote und 20 Mitarbeiter wiedergegeben habe und auf die Folge der Strafe (hier vielleicht falscher Begriff) hingewiesen habe. Das dies im Prinzip genau das war was wir gelernt haben und das ich nicht verstehe das ich, auch unter berücksichtigung des eventuellen verlangens der eigenen Recherche, nur 2 von 18 Punkten bekommen habe.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
paperboy123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Gegenfrage:

Ein Selbstständiger mit 50 Beschäftigten fragt Sie, ob er einen gewissen Anteil schwerbehinderter Menschen einstellen muss und sofern ja, mit welchen Folgen und Sie antworten ja, Sie haben eine Einstellungsquote von 5 % schwerbehinderter Menschen, ansonsten droht Ihnen eine Ausgleichsabgabe, glauben Sie, dass Sie den Selbstständigen dann umfassend beraten haben?

Zitat (von paperboy123):
Nochmal die Frage: Das gelernte korrekt wiedergeben reicht also nur für 11% der Punkte?


Sie hätten bei aufmerksamen Studien Ihres Skriptes mehr Punkte erzielen können (siehe bspw. meine Antwort #11) oder wollen Sie ernsthaft behaupten, das TzBfG war nicht Gegenstand Ihrer Unterlagen?


Nein ich glaube nicht das ich den selbständigen umfassend beraten hätte, ergo erwarte ich auch nicht 18 Punkte für meine Antwort zu bekommen. Ich habe dem selbständigen aber meiner Meinung nach sehr wichtige Fakten und Zahlen genannt (5% und 20 Mitarbeiter) und das es finanzielle Folgen haben wird wenn er sich nicht dran hält. Wenn ich nur 15 Minuten zeit habe diesem Selbstständigen einen Brief zu diesem Thema zu schreiben, dann sind diese Zahlen und Fakten das absolut erste was ich schreibe und was ich als das wichtigste finde. Ich kann ihm auch direkt schreiben was das für Folgen für eine Vertretung, Urlaubsansprüche usw. hat, ohne das er überhaupt weiß OB, WIEVIEL und ab welcher Betriebsgröße er das machen muss.

Das TzBfG war Gegenstand der Unterlagen. Aber das Wort "Schwerbehindert" kam genau einmal in dem Script vor und das war zum Thema "Einstellungsquote". Klar, jetzt kommt wieder "na musste dir halt das TzBfG selbst aneignen", ja um ne 1.0 oder 1.3 zu erreichen sicher. Um eine 4.0 in einem Marketingstudium zu erreichen....................

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von paperboy123):
Um eine 4.0 in einem Marketingstudium zu erreichen....................


Das Arbeitsrecht wird überall angewandt, selbst in schillernden Marketingunternehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
paperboy123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von paperboy123):
Um eine 4.0 in einem Marketingstudium zu erreichen....................


Das Arbeitsrecht wird überall angewandt, selbst in schillernden Marketingunternehmen.


Aber was hat das mit meinem Fall zu tun?

Du sagst also jemand der Marketing studiert muss das Arbeitsrecht genauso umfassend studieren und erlernen wie ein Anwalt, Arbeitsrechtler, Richter?

Es geht mir nur darum zu hinterfragen ob jemand der Marketing studiert und in seinem kompletten Studium nur einen Arbeitsrechtkurs mit den minimalen CP, dieselben Anforderungen was umfängliches Wissen, Hochjuristisch korrekte Fallbetrachtung, juristische Selbstbildung auferlegt bekommt wie ein angehender Anwalt oder Arbeitsrechtler.

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#23
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Hast Du denn bereits verraten, wie viele Punkte Deine Kommilitoninnen und Kommilitonen in der Klausur erzielen konnten?

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#24
 Von 
paperboy123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Hast Du denn bereits verraten, wie viele Punkte Deine Kommilitoninnen und Kommilitonen in der Klausur erzielen konnten?


das kann ich nicht. Es handelt sich um eine Privatuni im Sinne eines Fernstudiums. Das heißt ich habe keine Ahnung wer oder wieviele dieselbe Prüfung noch geschrieben haben. Es werden zig verschiedene Prüfungen zu zig verschiedenen Studiengängen gleichzeitig geschrieben.

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#25
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von paperboy123):
das kann ich nicht. Es handelt sich um eine Privatuni im Sinne eines Fernstudiums.


Bist Du denn ansonsten mit der Qualität der Skripte und den erzielten Klausurergebnisse zufrieden?

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#26
 Von 
paperboy123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von paperboy123):
das kann ich nicht. Es handelt sich um eine Privatuni im Sinne eines Fernstudiums.


Bist Du denn ansonsten mit der Qualität der Skripte und den erzielten Klausurergebnisse zufrieden?


im Prinzip schon

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14003x hilfreich)

Nimm aus der Erfahrung das mit, was ich schon weiter oben geschrieben habe. Ein Skript reicht nie aus, um sehr gute oder auch nur gute Ergebnisse zu erzielen. Wissenschaftliches Arbeiten hat nichts mit auswändig lernen zu tun, bzw. nur im Ansatz.

Hochschullehrer werden ja inzwischen sehr streng evaluiert. Ich gehe mal davon aus, dass dem auch an einer Privatuni so ist. Und wir haben hier ja das Problem, dass der Fragesteller nicht mal seine eigenen Antworten richtig bewerten konnte, wie soll er dann andere Arbeiten bewerten können? Und eben der Beurteilungsspielraum des Korrektors.

Fragesteller kann eigentlich nur aus der Sache lernen, andere Optionen gibt es nicht.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 17.03.2019 09:00

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