3 Monate Kündigungsfrist?

14. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
bremeroger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
3 Monate Kündigungsfrist?

Guten Abend!

In meinem Arbeitsvertrag steht:

"Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Ist die gesetzliche Kündigungsfrist länger, so gilt diese für beide Teile."

Sind die 3 Monate nun für beide Teile bindend oder nur für den Arbeitgeber?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Ist die gesetzliche Kündigungsfrist länger, so gilt diese für beide Teile.


Gilt m.M.n. jeweils für beide Teile.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8067x hilfreich)

Da hat venotis völlig recht, ist hier verbindlich: Wenn da steht für beide Teile gilt die auch für beide Teile. Es wird eben gesetzlich davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer auch ein Interesse daran hat, eine möglichst lange Kündigungsfrist zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bremeroger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Kann ich mich vor Ablauf der Kündigungsfrist freistellen lassen? In meinem Fall möchte ich zum 1. März kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bremeroger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Bzw. kann man für sowas einen Aufhebungsvertrag machen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47397 Beiträge, 16783x hilfreich)

Du hast weder einen Anspruch auf Freistellung, noch einen Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag.

Das geht nur, wenn der AG dem freiwillig zustimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bremeroger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie formuliere ich das am Besten?

Hiermit kündige das bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum nächstmöglichen Termin und bitte um Aufhebung des Vertrags zum 01. März 2007.

So in etwa?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
barthez
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 28x hilfreich)

Wenn Du die Kündigung jetzt schreibst, kannst Du nur zum 30.04.07 kündigen. Ob Dich dann Dein AG früher aus dem Vertrag rauslässt, ist ihm überlassen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 265.856 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.572 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen