Guten Abend!
In meinem Arbeitsvertrag steht:
"Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Ist die gesetzliche Kündigungsfrist länger, so gilt diese für beide Teile."
Sind die 3 Monate nun für beide Teile bindend oder nur für den Arbeitgeber?
3 Monate Kündigungsfrist?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Ist die gesetzliche Kündigungsfrist länger, so gilt diese für beide Teile.
Gilt m.M.n. jeweils für beide Teile.
Da hat venotis völlig recht, ist hier verbindlich: Wenn da steht für beide Teile gilt die auch für beide Teile. Es wird eben gesetzlich davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer auch ein Interesse daran hat, eine möglichst lange Kündigungsfrist zu haben.
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Kann ich mich vor Ablauf der Kündigungsfrist freistellen lassen? In meinem Fall möchte ich zum 1. März kündigen.
Bzw. kann man für sowas einen Aufhebungsvertrag machen?
Du hast weder einen Anspruch auf Freistellung, noch einen Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag.
Das geht nur, wenn der AG dem freiwillig zustimmt.
Wie formuliere ich das am Besten?
Hiermit kündige das bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum nächstmöglichen Termin und bitte um Aufhebung des Vertrags zum 01. März 2007.
So in etwa?
Wenn Du die Kündigung jetzt schreibst, kannst Du nur zum 30.04.07 kündigen. Ob Dich dann Dein AG früher aus dem Vertrag rauslässt, ist ihm überlassen.
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