3 Monate Kündigungsfrist zulässig?

24. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Antigone
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)
3 Monate Kündigungsfrist zulässig?

Folgender Sachverhalt:

Es wurde im Jahr 2008 ein Arbeitsvertrag geschlossen. Es handelt sich NICHT um einen Tarifvertrag. Hierin wurde eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende vereinbart. Hier mal der Wortlaut:

"Bis zum 31.03.2009 ist die Kündigungsfrist gesetzlich. Danach ist die Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen."


Telefonisch teilte die Rechtsschutz mit, dass eine Vereinbarung von längeren Kündigungsfristen nicht zulässig sei. Ist dies richtig?

Das Arbeitsverhältnis soll schnellstmöglich gekündigt werden.

Es ist sehr dringend.

Wie sieht hier die Rechtslage aus?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47393 Beiträge, 16780x hilfreich)

quote:
Telefonisch teilte die Rechtsschutz mit, dass eine Vereinbarung von längeren Kündigungsfristen nicht zulässig sei. Ist dies richtig?


Nein, einzige Bedingung ist, dass die Kündigungsfrist für den AG mindestens so lang sein muss, wie für den AN. Das ist hier der Fall.

Dann sind jedoch auch noch deutlich längere Kündigungsfristen zulässig. Nicht selten wird in wichtigen Positionen eine Kündigungsfrsit von 6 Monaten vereinbart. Mir sind auch Arbeitsverträge mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Halbjahresende bekannt. Auch das ist zulässig.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8067x hilfreich)

http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/kuendigung/content_03_03.html

12 Monate zum Halbjahresende ist m.E. ein Fesselvertrag für den Arbeitnehmer und nicht zulässig. Aber 3 Monate Kündigungsfrist ist rechtmäßig.

Was ist das eigentlich für eine Rechtsschutzversicherung? Wenn man von dort schon auf so eine einfache Frage eine falsche Antwort erhält, dann ist ja wohl im Ernstfall nicht viel Hilfe zu erwarten.

Wenn Sie eher aus dem Vertrag rauswollen, wäre nicht die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrags eine Möglichkeit?

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" Don`t feed trolls"

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#3
 Von 
Antigone
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)

Langsam wundere ich mich auch über diese Rechtsschutzversicherung. Sie haben mir bereits zuvor einen Rat gegeben, der sich im Nachhinein als nicht sinnvoll herausgestellt hat.

Es verhält sich folgendermaßen:

Ich bin im oben ausgeführten Arbeitsverhältnis angestellt. 01.01.2009 bin ich im Mutterschutz und nun in Elternzeit für angemeldete 2 Jahre.

Nun musste ich wegen meines Lebensgefährten in eine andere Stadt umziehen, pendeln ist mir nicht möglich, daher muss ich kündigen.

Ich habe meinen noch AG gefragt, ob ein Aufhebungsvertrag möglich wäre, da eine Rückkehr nicht möglich ist. Er lehnt dies ab (um mich zu ärgern). Gleichzeitig verweigert er mir, nebenher zu arbeiten, da er mich bräuchte und ich zu ihm arbeiten kommen soll. Dies ist allerdings überhaupt nicht möglich, da die Stelle 600 km entfernt ist. Seine Verweigerung einer Nebenbeschäftigung verweigert er aus dringenden betrieblichen Gründen, da eine weitere Mitarbeiterin in Mutterschutz gegangen ist.

Ich habe versucht mit meinem AG zu sprechen und ihm zu erklären, dass ich arbeiten MUSS, um unseren Lebensunterhalt zu sichern, aber er lässt mir ausschließlich die Kündigungsmöglichkeit und sonst nichts ... und 3 Monate sind eine lange Zeit.

Ich bin verzweifelt und hab keine Ahnung, wie wir die nächsten Monate finanziell überstehen sollen, wo er mir alle Möglichkeiten verweigert um schnell an Geld zu kommen.





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#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

600km familienbedingt umgezogen ?
Riecht nach der Möglichkeit einer arbeitnehmerseitigen außerordentlichen Kündigung womit das Problem erledigt werden.
Würde das mal mit Fachanwalt Arbeitsrecht vor Ort besprechen, da es sicherlich viele Details abzuklären gilt. Vorher nach dem Honorar fragen, bzw. die RV zahlen üblicherweise auch eine Erstberatung vor Ort.

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