"3 Monate zum Quartalsende"
Eine Frage zur Lesart einer solchen Kündigungsfrist -
1. 3 Monate vor Quartalsende muss gekündigt werden und damit ist das Arbeitsverhältnis mit Ende des Quartals auch beendet.
2. Vor Quartalsende kündigen und dann noch 3 Monate weiter arbeiten...?
Was ist jetzt richtig?
-- Editiert von Flossi am 30.04.2007 11:16:41
3 Monate zum Quartralsende
30. April 2007
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Frage vom 30. April 2007 | 11:11
Von
Status: Beginner (140 Beiträge, 1x hilfreich)
3 Monate zum Quartralsende
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#1
Antwort vom 30. April 2007 | 12:30
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2337x hilfreich)
Hallo 1. ist richtig. Das 'zum' bezeichnet immer das Enddatum.
MfG
#2
Antwort vom 1. Mai 2007 | 19:35
Von
Status: Unbeschreiblich (49382 Beiträge, 17365x hilfreich)
Obwohl das im konkreten Fall ja beides auf das Gleiche hinausläuft, da 3 Monate später ja das nächste Quartalsende ist.
Wenn man aber 2 Monate zum Quartalsende hat, dann heißt das, dassm an 2 Monate vor dem Quartalsende kündigen muss und am Quartalsende dann aufhört.
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#3
Antwort vom 1. Mai 2007 | 19:46
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2337x hilfreich)
quote:
Obwohl das im konkreten Fall ja beides auf das Gleiche hinausläuft, da 3 Monate später ja das nächste Quartalsende ist.
Na ja, wenn man 1 Tag verpasst, dann hat man fast ein halbes Jahr Kündigungsfrist.

Ich hatte die 2. Frage so verstanden, ob man nur 3 Monate (zu jedem Termin) Kündigungsfrist hat oder ob das mit dem 'zum Quartalsende' auch ne Rolle spielt.
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