3 Wochen als Urlaubsverteter und Aufhebungsvertrag

24. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
tv2018
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)
3 Wochen als Urlaubsverteter und Aufhebungsvertrag

Moin all,

Zuerst möchte ich mein Rechtschreibfehler entschuldigen weil ich gehörlos bin. Danke!

Ich habe die Arbeitsvertrag als Reinigungskraft für Urlaubsvertretung zwischen 18 April bis 6 Mai in die Praxis abgeschlossen.

Die Reinigung wird als Minijob Basis angemeldet und 2 mal pro Woche (1.5 Std pro tag) also für 3 Wochen war insgesamt 6 mal.

Sein 16 April hab ich schweren Grippe bis zu 27 April krankgeschrieben.

Die Chef von Praxis will mich die Aufhebungsvertrag und bitte mich zu unterschreiben und die schickt mich nächste Woche per Mail.

Wenn was ich Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben?

Dafür restliche Tage ab 28 April bis 6 Mai kann ich für Praxis reinigen und zwischen 18 bis 27 April als Krankheitfall bekomme ich trotzdem die Gehalt?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13371 Beiträge, 4783x hilfreich)

Eine Frage vorab, da davon viel abhängig ist.
Seit wann arbeitest Du dort?
Ist der Vertrag neu vom 18.04. ?

Falls der Vertrag erst am 18.04 geschlossen wurde, bekommst Du KEIN Gehalt für den Zeitraum vom 18 bis zum 27 April, da der gesetzliche Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber erst nach einer vierwöchigen, ununterbrochenen Wartezeit besteht.
Für den Zeitraum vom 18 - 27 würdest Du Krankengeld von der Krankenkasse bekommen.

Hast Du dort länger als 4 Wochen gearbeitet, würdest Du für den Zeitraum Lohnfortzahlung bekommen.

Unabhängig davon ->

Zitat (von tv2018):
Die Chef von Praxis will mich die Aufhebungsvertrag...

Ich würde ihn nicht unterschreiben und das Gespräch mit dem "Chef" suchen.
Wenn der Arbeitsvertrag ganz frisch ist, ist es zwar für beide Seiten dumm gelaufen, aber der Praxis entsteht durch Deine Krankheit kein finanzieller Nachteil, da die Krankenkasse zahlen muss.

Und bei einem Aufhebungsvertrag droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld...

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#2
 Von 
tv2018
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Sein 20 März habe ich Arbeitsvertrag mit Praxis abgeschlossen.

Erste Arbeitstag soll am 18 April ( Mittwoch und Samstag arbeiten) bis 6 Mai befristet. ( als Urlaubsvertretung)

Sein 16 April habe ich schwere Grippe bis 27 April krankgeschrieben.

Übrigens habe ich Hauptjob (Vollzeit) das brauche ich nicht Arbeitslosengeld anmelden oder so...

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13371 Beiträge, 4783x hilfreich)

Zitat (von tv2018):
Sein 20 März habe ich Arbeitsvertrag mit Praxis abgeschlossen.

Erste Arbeitstag soll am 18 April


Dann trifft das hier zu->
Du bekommst KEIN Gehalt für den Zeitraum vom 18 bis zum 27 April, da der gesetzliche Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber erst nach einer vierwöchigen, ununterbrochenen Wartezeit besteht.
Die Wartezeit beginnt erst mit dem 1. Arbeitstag.

Ich würde das Gespräch mit dem Chef suchen, ihm entsteht ohne Aufhebungsvertrag kein Nachteil, es sei denn er hat für Dich bereits eine "Krankheitsvertretung" eingestellt....

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40171 Beiträge, 6547x hilfreich)

Zitat (von tv2018):
Übrigens habe ich Hauptjob (Vollzeit) das brauche ich nicht Arbeitslosengeld anmelden oder so...
Da empfehle ich dir, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Es sollte also nur ein Mini-Nebenjob werden. Diese Info wäre am Anfang wichtig gewesen.
Der Krankenschein (AU-Bescheinigung) ist hoffentlich beim Arbeitgeber des Hauptjobs. Der zahlt dir deinen Lohn weiter.

Wenn du deine Grippe richtig auskuriert hast, kannst du dir einen anderen Nebenjob suchen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34423 Beiträge, 17799x hilfreich)

@spatenklopper: "Krankengeld von der Krankenkasse" gibt es im Minijob nicht - der AN zahlt ja nichts an die Krankenversicherung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13371 Beiträge, 4783x hilfreich)

Stimmt, Danke für die Berichtigung.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34423 Beiträge, 17799x hilfreich)

und zwischen 18 bis 27 April als Krankheitfall bekomme ich trotzdem die Gehalt? Nein - es gibt keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung und auch keinen Anspruch auf Krankengeld.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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