Hallo.
Hab da mal ne Frage ....
X befindet sich in einem befristeten (6Monate) Arbeitsverhältnis.
Dieses wurde schon zum dritten mal immer für 6Mo verlängert und X bekamm immer nur am letzten Tag bescheid, ob sie am nächsten Tag kommen kann oder nicht.
Nun möchte X nicht mehr mit diesem ungewissen Arbeitsverhältnis weiter leben und möchte sich wo anders bewerben.
Nun das Problem. Sie muss immer bis min. 17uhr arbeiten und bekommt so auch nicht frei für Bewerbungsgespräche.
Zu dem ist es so, dass wenn ihr Arbeitgeber davon Wind bekommt, sie dann zu 80% mit einer Kündigung rechnen darf.
Frage: Darf der Arbeitgeber ihr verweigern, für ein Bewerbungsgespräch frei zu nehmen?
Danke schon mal für Hilfe
?3 mal befristet - Bewerbungsgespräche
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Meines Wissens dürfen zeitverträge nur 3mal verlängert werden.
"§ 14 Zulässigkeit der Befristung.
(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren."
Also nach diesen 6 Monaten muß Dein Chef sich endlich mal endscheiden!
@SVielha: Sie sollten noch mal aufmerksam die Frage lesen.
Es besteht eine Freistellungs- und sogar Vergütungspflicht für den Arbeitgeber, wenn Sie sich um einen neuen Job bemühen.
§ 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
regelt die Freistellungspflicht.
In § 616 BGB
ist die Vergütungspflicht für diese Zeit geregelt.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
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@ klagdichreich
dein bezug auf das sgbIII ist missverständlich: dort geht es darum, dass z.b. leute mit befristetem AV sich am AA arbeitssuchend melden müssen - drei monate vor ende, dann aber binnen 7 tagen. DAFÜR hat der AG den AN freizustellen und zu bezahlen, weil persönliches erscheinen vorgeschrieben ist.
logitec fragt aber nach arbeitsbefreiung für bewerbungsgespräche und die gibt es m.w. nur im fall eines gekündigten arbeitsverhältnisses.
also, hilfe ist da nicht in sicht, zumal logitec mit seiner oder ihrer befürchtung vmtl. nicht übertreibt, dass der AV dann sicher nicht verlängert wird.
Und was spricht dagegen, sich für ein Vorstellungsgespräch, dass sich nicht auf die Zeit ab 17 Uhr legen lässt, einen Tag Urlaub zu nehmen?
@blaubär:
Mir war so, dass die Vorstellungsgespräche dort auch geregelt wären. Muss ich noch mal recherchieren - aber es gibt diese Regel auch für Vorstellungsgespräche - erst recht bei befristeten Verträgen (die einem gekündigten Vertrag praktisch gleichstehen).
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
was dagegen spricht!
Wenn sie Urlaub haben will, dann muß sie einen Grund angeben.
Gibt sie einenen falschen Grund an und sie wird erwischt, fliegt sie aus der Firma.
Wie der Arbeitgeber das rausbekommt? Ganz einfach. Die kennen sehr viele Leute und Firmen aus der Umgebung, da er selbst ein rießiges Unternehmen hat.
Gib sie den richtigen Grund an, sagt der Arbeitgeber nö - geht zur Zeit nicht.
Dies hat sie schon mal probiert und zwei Tage später kam ihr Abteilungsleiter. Er meinte in einem vertraulichen Gespräch, dass es nicht so gut komme wegen sowas frei haben zu wollen und schon gar nicht im befristeten Verhältnis.
Ihr seht also... alles nicht so leicht
Hallo,
bis wann ist dieser Arbeitsvertrag befristet?
Gruß
jetzt wurde er das dritte mal um weitere 6 Monate verlängert/befristet.
Das befristete Verhältnis endet dann am 31.12.07. und bekommt dann wieder ein/zwei Tage vorher bescheid so wie letztes Jahr kurz nach Weihnachten.
Das kann doch nicht sein! Würde gerne wissen, wie man sich dagegen wehren kann. ....
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