30 Stunden Wochen Arbeitsvertrag

8. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
Chris_M90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
30 Stunden Wochen Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

mein Vater hat einen 30 Stunden Arbeitsvertrag, wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden auf 5 Tage Woche.
Er hat im Februar nur 106 Stunden angerechnet bekommen, er hatte 6 Tage Urlaub.

Meine Frage: Ich verstehe es so, dass man dann mindestens 30 Stunden in der Woche angerechnet bekommen muss, ob man die leistet oder nicht ?? In dem Falle müssten es doch im Februar dann 120 Stunden sein oder nicht ?
Danke für eure Hilfe.


-- Editiert von User am 8. April 2026 08:32




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(893 Beiträge, 364x hilfreich)

Was heißt denn angerechnet bekommen? Meinst du ggf. abgerechnet / bezahlt bekommen?

Sechs Tage Urlaub = 36 Stunden.

120 Stunden Sollarbeitszeit im Februar abzgl. 36 Stunden Urlaub = 84 Stunden.

Hat er 84 Stunden gearbeitet?

Falls er weniger gearbeitet hat, weshalb? War er krank, hat er verschlafen?

Ist ein Arbeitszeitkonto vereinbart (im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung)?

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#2
 Von 
Chris_M90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Was heißt denn angerechnet bekommen? Meinst du ggf. abgerechnet / bezahlt bekommen?

Sechs Tage Urlaub = 36 Stunden.

120 Stunden Sollarbeitszeit im Februar abzgl. 36 Stunden Urlaub = 84 Stunden.

Hat er 84 Stunden gearbeitet?

Falls er weniger gearbeitet hat, weshalb? War er krank, hat er verschlafen?

Ist ein Arbeitszeitkonto vereinbart (im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung)?



genau bezahlt bekommen..

Er hat 71 Stunden gearbeitet, ansonsten 2 Tage die Woche frei bekommen

Kein Arbeitszeitkonto vereinbart

-- Editiert von User am 8. April 2026 09:05

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#3
 Von 
hamsterpups
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Chris_M90):
Er hat 71 Stunden gearbeitet, ansonsten 2 Tage die Woche frei bekommen


Bei zwei freien Tagen pro Woche wären das 8 freie Tage im Februar.
Hat er zusätzlich 6 Tage Urlaub genommen?

Ich nehme an, er arbeitet 6 Stunden pro Tag?

Wenn er im Februar nur 3 Tage pro Woche gearbeitet hat, sind das 72 Stunden, plus seine Urlaubstage - bei 6 Urlaubstagen 108 Stunden (72 Stunden plus [6x6 Stunden]). Damit hätte er dann ein Minus von 12 Stunden = 2 Tage.

Wenn tatsächlich kein Arbeitszeitkonto vereinbart wurde und er vom AG nur 3 Tage pro Woche geplant war, hat er Anspruch auf die vollen 120 Stunden.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42379 Beiträge, 14730x hilfreich)

Wie soll "frei bekommen" verstanden werden?

wirdwerden

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13317 Beiträge, 4767x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wie soll "frei bekommen" verstanden werden?


Wenn es so verstanden werden kann ->, "Es ist den Rest der Woche nichts mehr zu tun, Du kannst zu Hause bleiben." , dann landen wir hier ->
Zitat (von hamsterpups):
Wenn tatsächlich kein Arbeitszeitkonto vereinbart wurde und er vom AG nur 3 Tage pro Woche geplant war, hat er Anspruch auf die vollen 120 Stunden.


Wenn aus "frei bekommen" ein frei genommen wird -> "Es ist den Rest der Woche nichts mehr zu tun, ich bleib ab Morgen dann zu Hause.", sieht die Sache anders aus...

-- Editiert von User am 8. April 2026 10:13

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#6
 Von 
Chris_M90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wenn aus "frei bekommen" ein frei genommen wird -> "Es ist den Rest der Woche nichts mehr zu tun, ich bleib ab Morgen dann zu Hause.", sieht die Sache anders aus...


Naja bei 7 Tagen, kriegt er immer 2 Tage frei und 5 Tage a 6 Stunden wird er eingeplant.
Er wurde im Februar nur die letzten 2 Wochen voll eingeplant, heisst 5x6 Stunden

Hatte die Leitung angeschrieben aber diese weist es irgendwie von sich weg und die Lohnbuchhaltung kann man nicht erreichen, da die nicht angerufen werden wollen...

wie kann ich nun vorgehen?

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#7
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2648 Beiträge, 624x hilfreich)

Zitat (von Chris_M90):
mein Vater hat einen 30 Stunden Arbeitsvertrag,

Zitat (von Chris_M90):
wie kann ich nun vorgehen?

Wieso Du? Dir dürfen die gar keine Auskünfte geben oder steht Dein Vater unter Deiner Betreuung?

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#8
 Von 
Chris_M90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Wieso Du? Dir dürfen die gar keine Auskünfte geben oder steht Dein Vater unter Deiner Betreuung?


Ja, tut er

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13317 Beiträge, 4767x hilfreich)

Zitat (von Chris_M90):
Naja bei 7 Tagen, kriegt er immer 2 Tage frei

Er hat eine 5 Tage Woche, da kriegt er keine 2 Tage frei.
Frei bekommen, bedeutet von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt zu werden, an den "restlichen" 2 Tagen der Woche muss Dein Vater aber keine Arbeitsleistung erbringen, von der er freigestellt werden müsste.

Zitat (von Chris_M90):
wie kann ich nun vorgehen?

Du, ohne Bevollmächtigung Deines Vaters überhaupt nicht.
Und ganz ehrlich?
Bei der unsachgemäßen Verwendung diverser Begriffe, welche im rechtlichen Verkehr eine eindeutige Bedeutung haben, solltest Du auch nicht weiter "im Alleingang" vorgehen.

Ansonsten:
Anstatt inhaltlich nicht nachweisbare Telefonate zu führen, eine Kommunikationsmöglichkeit wählen, bei der man "was in der Hand" hat.
Sprich, man schickt einen Brief an die Lohnbuchhaltung und bittet um Klärung // fordert die Klärung, das Ganze am besten als Einwurfeinschreiben.

Bringt auch das nichts, ist der nächste Schritt der Gang zum Arbeitsgericht für die Lohnklage.
Großer Vorteil dabei, bei der Formulierung der Klage helfen die Rechtspfleger an der Rechtsantragsstelle des Gerichts kostenlos, dafür aber rechtssicher was den Umgang mit wichtigen Begriffe angeht.

-- Editiert von User am 8. April 2026 11:49

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#10
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2648 Beiträge, 624x hilfreich)

Die bisherige Schilderung hört sich sehr danach an, dass der AG versucht das Risiko auf Deinen Vater abzuschieben.

Wenn nichts zu tun ist, bleibst zu Hause (und bekommst "natürlich" auch kein Geld).

Arbeitsleistung nachweisbar anbieten. Wenn die vereinbarte Zeit nicht abgerufen wird, ist das Sache des AG.
Kommt dafür kein Geld, einmal schriftlich und nachweisbar nachfordern. Hilft das nicht, ab zum Anwalt.

P.S.: Telefonate, insbesondere der Inhalt, sind im Ernstfall schwer zu beweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hamsterpups
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Chris_M90):
Naja bei 7 Tagen, kriegt er immer 2 Tage frei und 5 Tage a 6 Stunden wird er eingeplant.
Er wurde im Februar nur die letzten 2 Wochen voll eingeplant, heisst 5x6 Stunden


Okay, also jetzt mal strukturiert:

Er arbeitet generell 5 Tage pro Woche, je Arbeitstag 6 Stunden. Richtig?

Im Februar war er in KW 8 und 9 "normal" geplant, also je 5 mal 6 Stunden = 30 Stunden pro Woche = 60 Stunden in KW 8 und 9 insgesamt.

Dann hatte er im Februar 6 Tage Urlaub (= 36 Stunden) - die ja wahrscheinlich in KW 6 und 7. Die beiden Wochen haben insgesamt 10 Arbeitstage, also bleiben 4 Arbeitstage übrig (10 Arbeitstage - 6 Urlaubstage = 4 Arbeitstage).
Was war an diesen 4 Arbeitstagen? Hat er gearbeitet? Wurde er nicht eingeplant? Hat er unentschuldigt gefehlt?

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13317 Beiträge, 4767x hilfreich)

Hat sich überschnitten.
Bei dem hier _>

Zitat (von Chris_M90):
Zitat (von de Bakel):

Wieso Du? Dir dürfen die gar keine Auskünfte geben oder steht Dein Vater unter Deiner Betreuung?

Ja, tut er

Zitat (von Chris_M90):
Hatte die Leitung angeschrieben

Kommt eine Frage auf...

Arbeitet Dein Vater in einer Behindertenwerkstatt oder vergleichbaren Einrichtung?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Chris_M90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hamsterpups):
Was war an diesen 4 Arbeitstagen? Hat er gearbeitet? Wurde er nicht eingeplant? Hat er unentschuldigt gefehlt?


Er wurde einfach nicht eingeplant...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13317 Beiträge, 4767x hilfreich)

Zitat (von Chris_M90):
Er wurde einfach nicht eingeplant...

Auf Basis der minimalen Angaben, dann die minimalistische Antwort:

Es liegt Annahmeverzug seitens des Arbeitgebers vor und die Stunden sind zu bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hamsterpups
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Auf Basis der minimalen Angaben, dann die minimalistische Antwort:

Es liegt Annahmeverzug seitens des Arbeitgebers vor und die Stunden sind zu bezahlen.


Ja, dem schließe ich mich an.

1x Hilfreiche Antwort

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