Hallo zusammen,
mein Vater hat einen 30 Stunden Arbeitsvertrag, wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden auf 5 Tage Woche.
Er hat im Februar nur 106 Stunden angerechnet bekommen, er hatte 6 Tage Urlaub.
Meine Frage: Ich verstehe es so, dass man dann mindestens 30 Stunden in der Woche angerechnet bekommen muss, ob man die leistet oder nicht ?? In dem Falle müssten es doch im Februar dann 120 Stunden sein oder nicht ?
Danke für eure Hilfe.
-- Editiert von User am 8. April 2026 08:32
30 Stunden Wochen Arbeitsvertrag
Was heißt denn angerechnet bekommen? Meinst du ggf. abgerechnet / bezahlt bekommen?
Sechs Tage Urlaub = 36 Stunden.
120 Stunden Sollarbeitszeit im Februar abzgl. 36 Stunden Urlaub = 84 Stunden.
Hat er 84 Stunden gearbeitet?
Falls er weniger gearbeitet hat, weshalb? War er krank, hat er verschlafen?
Ist ein Arbeitszeitkonto vereinbart (im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung)?
Zitat :Was heißt denn angerechnet bekommen? Meinst du ggf. abgerechnet / bezahlt bekommen?
Sechs Tage Urlaub = 36 Stunden.
120 Stunden Sollarbeitszeit im Februar abzgl. 36 Stunden Urlaub = 84 Stunden.
Hat er 84 Stunden gearbeitet?
Falls er weniger gearbeitet hat, weshalb? War er krank, hat er verschlafen?
Ist ein Arbeitszeitkonto vereinbart (im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung)?
genau bezahlt bekommen..
Er hat 71 Stunden gearbeitet, ansonsten 2 Tage die Woche frei bekommen
Kein Arbeitszeitkonto vereinbart
-- Editiert von User am 8. April 2026 09:05
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Zitat :Er hat 71 Stunden gearbeitet, ansonsten 2 Tage die Woche frei bekommen
Bei zwei freien Tagen pro Woche wären das 8 freie Tage im Februar.
Hat er zusätzlich 6 Tage Urlaub genommen?
Ich nehme an, er arbeitet 6 Stunden pro Tag?
Wenn er im Februar nur 3 Tage pro Woche gearbeitet hat, sind das 72 Stunden, plus seine Urlaubstage - bei 6 Urlaubstagen 108 Stunden (72 Stunden plus [6x6 Stunden]). Damit hätte er dann ein Minus von 12 Stunden = 2 Tage.
Wenn tatsächlich kein Arbeitszeitkonto vereinbart wurde und er vom AG nur 3 Tage pro Woche geplant war, hat er Anspruch auf die vollen 120 Stunden.
Wie soll "frei bekommen" verstanden werden?
wirdwerden
Zitat :Wie soll "frei bekommen" verstanden werden?
Wenn es so verstanden werden kann ->, "Es ist den Rest der Woche nichts mehr zu tun, Du kannst zu Hause bleiben." , dann landen wir hier ->
Zitat :Wenn tatsächlich kein Arbeitszeitkonto vereinbart wurde und er vom AG nur 3 Tage pro Woche geplant war, hat er Anspruch auf die vollen 120 Stunden.
Wenn aus "frei bekommen" ein frei genommen wird -> "Es ist den Rest der Woche nichts mehr zu tun, ich bleib ab Morgen dann zu Hause.", sieht die Sache anders aus...
-- Editiert von User am 8. April 2026 10:13
Zitat :Wenn aus "frei bekommen" ein frei genommen wird -> "Es ist den Rest der Woche nichts mehr zu tun, ich bleib ab Morgen dann zu Hause.", sieht die Sache anders aus...
Naja bei 7 Tagen, kriegt er immer 2 Tage frei und 5 Tage a 6 Stunden wird er eingeplant.
Er wurde im Februar nur die letzten 2 Wochen voll eingeplant, heisst 5x6 Stunden
Hatte die Leitung angeschrieben aber diese weist es irgendwie von sich weg und die Lohnbuchhaltung kann man nicht erreichen, da die nicht angerufen werden wollen...
wie kann ich nun vorgehen?
Zitat :mein Vater hat einen 30 Stunden Arbeitsvertrag,
Zitat :wie kann ich nun vorgehen?
Wieso Du? Dir dürfen die gar keine Auskünfte geben oder steht Dein Vater unter Deiner Betreuung?
Zitat :Wieso Du? Dir dürfen die gar keine Auskünfte geben oder steht Dein Vater unter Deiner Betreuung?
Ja, tut er
Zitat :Naja bei 7 Tagen, kriegt er immer 2 Tage frei
Er hat eine 5 Tage Woche, da kriegt er keine 2 Tage frei.
Frei bekommen, bedeutet von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt zu werden, an den "restlichen" 2 Tagen der Woche muss Dein Vater aber keine Arbeitsleistung erbringen, von der er freigestellt werden müsste.
Zitat :wie kann ich nun vorgehen?
Du, ohne Bevollmächtigung Deines Vaters überhaupt nicht.
Und ganz ehrlich?
Bei der unsachgemäßen Verwendung diverser Begriffe, welche im rechtlichen Verkehr eine eindeutige Bedeutung haben, solltest Du auch nicht weiter "im Alleingang" vorgehen.
Ansonsten:
Anstatt inhaltlich nicht nachweisbare Telefonate zu führen, eine Kommunikationsmöglichkeit wählen, bei der man "was in der Hand" hat.
Sprich, man schickt einen Brief an die Lohnbuchhaltung und bittet um Klärung // fordert die Klärung, das Ganze am besten als Einwurfeinschreiben.
Bringt auch das nichts, ist der nächste Schritt der Gang zum Arbeitsgericht für die Lohnklage.
Großer Vorteil dabei, bei der Formulierung der Klage helfen die Rechtspfleger an der Rechtsantragsstelle des Gerichts kostenlos, dafür aber rechtssicher was den Umgang mit wichtigen Begriffe angeht.
-- Editiert von User am 8. April 2026 11:49
Die bisherige Schilderung hört sich sehr danach an, dass der AG versucht das Risiko auf Deinen Vater abzuschieben.
Wenn nichts zu tun ist, bleibst zu Hause (und bekommst "natürlich" auch kein Geld).
Arbeitsleistung nachweisbar anbieten. Wenn die vereinbarte Zeit nicht abgerufen wird, ist das Sache des AG.
Kommt dafür kein Geld, einmal schriftlich und nachweisbar nachfordern. Hilft das nicht, ab zum Anwalt.
P.S.: Telefonate, insbesondere der Inhalt, sind im Ernstfall schwer zu beweisen.
Zitat :Naja bei 7 Tagen, kriegt er immer 2 Tage frei und 5 Tage a 6 Stunden wird er eingeplant.
Er wurde im Februar nur die letzten 2 Wochen voll eingeplant, heisst 5x6 Stunden
Okay, also jetzt mal strukturiert:
Er arbeitet generell 5 Tage pro Woche, je Arbeitstag 6 Stunden. Richtig?
Im Februar war er in KW 8 und 9 "normal" geplant, also je 5 mal 6 Stunden = 30 Stunden pro Woche = 60 Stunden in KW 8 und 9 insgesamt.
Dann hatte er im Februar 6 Tage Urlaub (= 36 Stunden) - die ja wahrscheinlich in KW 6 und 7. Die beiden Wochen haben insgesamt 10 Arbeitstage, also bleiben 4 Arbeitstage übrig (10 Arbeitstage - 6 Urlaubstage = 4 Arbeitstage).
Was war an diesen 4 Arbeitstagen? Hat er gearbeitet? Wurde er nicht eingeplant? Hat er unentschuldigt gefehlt?
Hat sich überschnitten.
Bei dem hier _>
Zitat :Zitat :
Wieso Du? Dir dürfen die gar keine Auskünfte geben oder steht Dein Vater unter Deiner Betreuung?
Ja, tut er
Zitat :Hatte die Leitung angeschrieben
Kommt eine Frage auf...
Arbeitet Dein Vater in einer Behindertenwerkstatt oder vergleichbaren Einrichtung?
Zitat :Was war an diesen 4 Arbeitstagen? Hat er gearbeitet? Wurde er nicht eingeplant? Hat er unentschuldigt gefehlt?
Er wurde einfach nicht eingeplant...
Zitat :Er wurde einfach nicht eingeplant...
Auf Basis der minimalen Angaben, dann die minimalistische Antwort:
Es liegt Annahmeverzug seitens des Arbeitgebers vor und die Stunden sind zu bezahlen.
Zitat :Auf Basis der minimalen Angaben, dann die minimalistische Antwort:
Es liegt Annahmeverzug seitens des Arbeitgebers vor und die Stunden sind zu bezahlen.
Ja, dem schließe ich mich an.
Und jetzt?
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