Ist es korrekt, daß ein Arbeitnehmer (Einzelhandel) in 32 Wochen pro Jahr mindestens zwei zusammenhängende freie Tage (z.B. Samstag/Sonntag oder Sonntag/Montag) haben muß? Mein neuer Arbeitgeber hat mir folgendes angeboten:
40 Stunden/ Woche
30 Urlaubstage (müssten meines Wissens mind. 32 sein)
Arbeitszeiten mo - fr 8.30 - 18.00 mit 1,5 STd. Mittagspause + sa von 8.30 bis 13.00 h
ein halber freier Tag innerhalb der Woche, d.h. von mo - fr.
Ist das so korrekt?
mfg sasa
32 x 2 zusammenhängende freie tage?!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
wieso müssen das mindestens 32 Urlaubstage sein?
wenn kein Tarifvertrag gilt, der das festlegt, dann gilt als Mindestanzahl nur das Gesetz (und hier sind nur 24 tage vorgeschrieben)
auch ansonsten denke ich nicht, dass etwas an den Arbeitszeiten auszusetzen ist.
eine Regelung, die besagt, dass man mindestens in 32 Wochen 2 zusammenhängende freie tage haben muss wäre mir völlig neu.
Ich kenne nur die Regelung, dass 15 Sonntage im jahr freibleiben müssen
und das scheint hier auch kein Problem zu sein
Da schließe ich mich CForce an. Gestezl. Anspruch sind 24 Tage Urlaub im Jahr. Sollte ein Tarifvertra bestehen, richtet sich der Anspruch nach diesem, i.d.R. 30 Tage.
Ein Anspruch auf zwei zusammenhängende Tage Urlaub besteht nicht
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
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