325,-- EUR-Job Urlaub

5. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
Tanja S.
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)
325,-- EUR-Job Urlaub

Hallo,

kann mir zufällig jemand helfen und sagen, ob jemandem, der auf EUR 325,00-Basis arbeitet einen Anspruch auf bezahlten Urlaub hat ? Wenn ja, wo kann ich es nachlesen.

Oder hängt es vom jeweiligen Vertrag ab ?

Danke für Eure Hilfe

Gruß
Tanja

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mvorlaender
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi!
Weißt du inzwischen mehr? Das würde mich nämlich auch interessieren. Ein Bekannter von mir sagte mir, ich hätte in jedem Fall Anrecht auf bezahlten Urlaub, und das war mir neu.
Wenn du inzwischen mehr weißt, wäre ich dir dankbar, mir kurz per eMail bescheid zu geben?
Danke!

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#2
 Von 
Günter Schikowski
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
es gilt Folgendes:

Geringfügig Beschäftigte sind den Vollzeitbeschäftigten im wesentlichen gleichgestellt. Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, Urlaub und Weihnachtsgeld muss der Arbeitgeber gewähren.

Gruss
Günter

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#3
 Von 
kjanzen
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 15x hilfreich)

Als Ergänzung: Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt, und dieses gilt, wie schon richtig erwähnt wurde, ohne Ausnahme für jeden Arbeitnehmer, egal ob Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt !
Viele Arbeitgeber geringfügig beschäftigter AN gewähren diese Ansprüche aber nicht freiwillig - notfalls klagen !

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#4
 Von 
Lucas Pfeiffer
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)

Ihnen steht als geringfügig Beschäftigte(r) in jedem Fall ein Anspruch auf bezahlten Urlaub zu. Dies hat das Bundesarbeitgericht entschieden und im übrigen auch der Gesetzgeber. Sie sind damit einem (normalen) Arbeitnehmer gleichgestellt. Auf den Umfang der Arbeitsleistung kommt es nicht an.

Ihren Anspruch können Sie aus dem Bundesurlaubsgesetz herleiten.

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#5
 Von 
maggy
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
habe mich in meinem Fall mal genauer über meine Rechte informiert.
Ich arbeite 4 Tage die Woche(regelmaßig und an festen Tagen seit 2 Jahren) und habe eine Urlaubsanspruch von 16 Tagen im Jahr.
Bei Krankheit steht Dir Lohnfortzahlung zu.Bei mir waren es 6 Wochen,wegen meinem gebrochenem Handgelenk.Auch wenn mein Arbeitstag auf einen Feiertag fällt,muß er als normaler Arbeitstag gerechnet und auch bezahlt werden.
War zwar ein Kampf,das beim Arbeitgeber durchzusetzen,aber gegen die Gesetze kann er auch nichts machen!!!



-----------------
"Gruß Maggy"

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#6
 Von 
Angela
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !
Es ist ja schön und gut , dass das Gesetz bez. Urlaub und weiteres vorschreibt - leider kümmert das aber keinen Arbeitgeber! Wenn ich darauf klage mache ich mich doch auch sehr unbeliebt oder hat jemand eine andere Erfahrung gemacht ? Warum dürfen die Firmen diese Regelung doch umgehen , wenn dies vorgegeben ist ?Oder besteht diese Pflicht gar nicht , liegt es also im" eigenen Ermessen " des Chefs ob er sich daran hält
? Ich habe sozusagen keine Rechte .D.h. einen 325,-job und gehe 10-12 Std . in der Woche arbeiten...keinen bez. Urlaub und so weiter ....! Wer hat Erfahrungen gemacht?
Grüsse
Angela

-----------------
"Angela R."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Zeus
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich muß mal ein wenig Luft ablassen:

Eingedenk der Tatsache, daß ich das Vollprogramm arbeitsrechtlicher Querelen in diesem Segment durchexerziert habe, rate ich jedem "Studenten" - das sind die meisten hier in der Regel -, Ansprüche auch durchzusetzen.

Vielfach wird man eher wie ein rechtsloser Helote behandelt. Ich habe zuletzt bei einem Unternehmen im IT-Bereich ein Jahr lang gearbeitet - 20 Stunden die Woche, und in den Semester-"Ferien" 40 Std./Wo. oder auch mehr. Allerdings sind dies nur die Mittelwerte; Überstunden und auch deren gelegentlicher Abbau waren gang und gäbe.

Da ich nicht aus Freude an der Arbeit der Beschäftigung nachging - ich studiere nebenher oder umgekehrt -, und mich meine Blinddarmoperation zwei Wochen im Wortsinne kostete, habe ich mich entsprechend auf das Entgeltfortzahlungsgesetz berufen. Hernach kam die Kündigung. Die eingereichte Kündigungsschutzklage ging locker durch. Dadurch wurde der Abgang versüßt. Jedoch will ich nicht unbedingt den Eindruck erwecken, daß die Berufung auf das EntgeltFortG alleine ausschlaggebend für die Kündigung war, ohne hier gleichfalls eine Verfehlung meiner Person zu begründen.

Mein Fazit - auch vor dem Hintergrund meines Jura-Studiums - lautet:

Bei kleinen Unternehmen gemäß der Einordnung des Kündigungsschutzgesetzes wird es schwierig mit der Anspruchsdurchsetzung und der Beibehaltung des Arbeitsplatzes. Hier ziehen einfach alle am Strang der Legende des raffgierigen „Studenten“. Die Gefahr des Mobbing ist hier besonders groß. Bei größeren Unternehmen erfolgt die Abrechung und dergleichen mehr dezentral, dh. der Gegner in Person sitzt meist mehrere Stockwerke oder auch Kilometer entfernt. Hernach ist auch nicht mit sonderlichen Einbußen beim Betriebsklima zu rechnen.

Opfert euch niemals für den Arbeitgeber. Die Mär, wonach man Dankbarkeit für den kargen Lohn schulde, verfängt nicht. Denkt immer zuerst an eure Ausbildung, euer Studium. Arbeit ist nur Mittel zum Zweck. Kein Arbeitsgeber der Welt wird und kann es euch adäquat danken respektive entlohnen, wenn euer Studium unter der Arbeit leidet. Und dies tut es auch und gerade, wenn man lieber auf den einem zustehenden Urlaub verzichtet, während dem man sich streßfrei auf eine Klausur vorbereiten könnte, einfach schlicht und ergreifend, weil man sich selbst in die einem zugedachte Rolle des Rechtslosen fügt.

Ich habe bei nunmehr knapp 6 Unternehmen unterschiedlicher Größe während der letzten Jahre gearbeitet: Überall gab es diese undurchstößliche Trennlinie zwischen Arbeitnehmern und Studenten. Im Zweifel war man „der Student“, nie jedoch ein gleichwertiger Arbeitnehmer. Selbst Teilzeitkräfte der untersten Hierarchie, die keine Studenten waren, hatten einen höheren Status als die „Studenten“. Ungleicher geht es nicht

Vielfach spiegelt sich diese institutionelle und strukturelle Arroganz auch im Umgang mit Formalia wider. Man muß sich das mal vorstellen: Man arbeitet in Unternehmen, die durchweg kaufmännisch ausgerichtet sind, und auch einfachste Rechtsmaterie, die auch und gerade Kaufmännern geläufig sein müßte, wie die Vertragsfreiheit, bleibt auf der Strecke. So wurde mir einmal entgegnet, ich hätte keinen Vertrag – gemeint war wohl ein Stück Papier mit Unterschriften darauf – mit dem Unternehmen, was ich denn wolle. Tja, das sind dann die Momente, bei denen man sich ein ganz dickes Fell erarbeitet, denn Belehrungen über Rechtsverhältnisse nehmen solche Herrschaften allenfalls von Anwälten im Porsche entgegen.

Alleine schon die Wortwahl ist erschütternd: Ich bin noch nie als Arbeitnehmer tituliert worden. Mit diesen allgemeinen und überaus schlechten Erfahrungen kann ich die Grenze zwischen mir und Arbeitgeber nur anhand der Breite meines Schönfelders respektive der DTV-Arbeitsgesetze-Sammlung definieren.

Zeus

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