36 Werktage Urlaub und Samstagsarbeit

2. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb436214-95
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
36 Werktage Urlaub und Samstagsarbeit

Hallo!
Im Arbeitsvertrag sind 40 h pro Woche festgelegt.
2 Samstage besteht zudem Dienstpflicht.Dadurch habe ich wenn ich Samstags arbeite 48 Stunden gearbeitet,also Überstunden.
Außerdem sind 36 Werktage Urlaub festgelegt.

Wenn man 2 Wochen Urlaub nimmt und die anderen beiden Samstage arbeitet,muss man wirklich die beiden Samstage innerhalb des Urlaubs als Urlaub abziehen?
Denn eigentlich habe ich ja die beiden anderen Samstage gearbeitet und habe eh noch 2 andere Samstage frei.

Danke im Voraus!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Hast du eine 5 oder 6-Tage Woche? Man kann nämlich genausogut argumentieren, dass du nicht Samstags sondern Montags die Überstunden machst. Es kommt auf die Formulierung in deinem Arbeitsvertrag an und was an täglicher Arbeitszeit vereinbart wurde.
Genausogut kann es ja sein, dass du jeden Tag länger arbeitest als du es müsstest und jeden Tag eigentlich nur 6h40Min. arbeiten bräuchtest.
Ohne weitere Details zu kennen kann man nicht wirklich etwas sagen. Es spielt auch eine Rolle, ob die 5 bzw. 6 Tage Wochen "spontan" bestimmt werden oder ob diese z.B. bereits für das ganze Jahr bestimmt sind. Im Endeffekt zählt der Arbeitsvertrag und was darin vereinbart wurde.

-- Editiert von micbu am 02.03.2016 12:42

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#2
 Von 
fb436214-95
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Im Vertrag steht nicht ob es eine 5-oder 6 -Tage-Woche ist.
Aber nur die Samstage zählen als 8 Überstunden, deshalb denke ich es ist eine 5-Tage -Woche...

Ich muss das ganze Jahr über jeden Monat 2 Samstage arbeiten und habe 2 Samstage frei.

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#3
 Von 
fb436214-95
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Es steht im Vertrag "Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich", "Jeden zweiten Samstag besteht Dienstpflicht" und ""Der Urlaub beläuft sich auf 36 Werktage"

Sonst steht nichts drin

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Sehr schwammig. Steht da nichts über die tägliche Arbeitszeit oder die Wochenarbeitstage, also z.B. "Montag bis Freitag, Kernarbeitszeit 09:00Uhr bis 15:00Uhr"
Woher weisst du denn wie lange dein Chef dich jeden Tag an deinem Arbeitsplatz sehen möchte?
Man muss auch sagen, dass 36Tage Urlaub auf eine 6 Tage Woche hindeuten.
Man könnte aber auch abwechselnd eine 5 und 6 Tage Woche zu Grunde legen. Das würde bedeuten, dass du 11 Tage Urlaub benötigst um 2 Wochen frei zu machen.



-- Editiert von micbu am 02.03.2016 14:06

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17457 Beiträge, 6495x hilfreich)

/// Der Urlaub beläuft sich auf 36 Werktage
Werktage sind die Wochentage Mo mit Sa. Worin besteht die Unklarheit? Von der Formulierung her ist es klar, dass eine 6-Tage-Woche zugrunde liegt, aber auch bei einer 5-Tage-Woche würde sich nichts ändern - der Samstag zählt immer mit.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb436214-95
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Nein, da steht nichts sonst drin...aber wir arbeiten immer 8 Stunden.

Für mich ist das nicht klar, da ich ja wenn ich Samstags arbeite mir diese als Überstunden anrechne.
Und das sind ja dann 48 h die Woche.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Worin besteht die Unklarheit?
Ich sehe hier absolut nichts als klar. Solange nicht klar ist an welchen Tagen überhaupt eine Arbeitspflicht besteht ist auch unklar für welche Tage Urlaub genommen werden muss. Für Werktage an denen ich nicht arbeiten brauche muss ich auch keinen Urlaub nehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb436214-95
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja danke! So sehe ich das auch :/

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Für Werktage an denen ich nicht arbeiten brauche muss ich auch keinen Urlaub nehmen.


Das wird dann allerdings eine Diskussion à la "da beißt sich die Katze in den Schwanz". Denn dann setzt sofort wieder das Problem ein, in welchem Umfang der Urlaubsanspruch denn dann besteht.

Der AG hat im Hinblick auf den Urlaub klar auf Werktage abgestellt. Wenn ich also zwei Wochen am Stück frei haben will, ohne dass ich zwischendurch arbeiten kommen muss, dann sind das 12 Werktage und damit auch 12 Urlaubstage.

Die spannendere Frage wäre vielmehr, ob für den TS überhaupt an den beiden anderen aufeinanderfolgenden Samstagen eine Arbeitspflicht bestanden hätte. Der Passus "Jeden 2. Samstag besteht Dienstpflicht." spricht meines Erachtens dafür, dass sich ein Dienstsamstag mit einem freien Samstag abwechselt.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb436214-95
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Man muss 2 Samstage arbeiten und hat 2 Samstage frei...aus verschiedenen Gründen ist es nicht immer möglich, das sich das abwechselt...sondern es kann sein, dass man zum Beispiel die ersten beiden Samstage frei hat und dann nur die letzten beiden Samstage arbeitet.

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