Mein Arbeitgeber verlangt weiterhin von allen ungeimpften oder allen die ihren Impfstatus nicht verraten möchten einen negativen Test und begründet das mit dem Hausrecht. Darf er das? Nach der Hessichen Verordnung wo klar drinsteht das 3G am Arbeitsplatz entfällt zweifel ich das stark an und fals er doch darf muss er dafür jetzt nicht auch bezahlen bzw das bereitstellen wie auch die Masken.
3G am Arbeitsplatz Hessen
21. März 2022
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Frage vom 21. März 2022 | 23:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
3G am Arbeitsplatz Hessen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 21. März 2022 | 23:45
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39816x hilfreich)
#2
Antwort vom 22. März 2022 | 07:23
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Steht dort nur etwas anders:ZitatNach der Hessichen Verordnung wo klar drinsteht das 3G am Arbeitsplatz entfällt :
Zitat:
3G am Arbeitsplatz fällt weg. Es gilt aber die (zum 20. März 2022 geänderte) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des BMAS:
- Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Maßnahmen festzulegen.
- Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss er insbesondere prüfen, ob er weiterhin Testangebote unterbreitet (1 mal wöchentlich), Homeoffice anbietet und/oder Masken bereitstellt
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