3te Abmahnung wg. Arbeitsverweigerung

3. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Papyrus
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 13x hilfreich)
3te Abmahnung wg. Arbeitsverweigerung

In größerem zeitlichen Abstand wurden bereits 2 Abmahnungen wegen Arbeitsverweigerung erstellt. Nun soll der Mitarbeiter gekündigt werden, weil er erneut die Arbeit verweigert. Muss er zuerst eine 3te Abmahnung haben oder kann er jetzt einfach gekündigt werden, aufgrund der Abmahnungen vor mehreren Monaten.
Danke im voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Meiner Meinung nach nein. Arbeitsverweigerung ist ein grober Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten. Wenn deswegen bereits mind. eine (zeitnahe) Abmahnung vorliegt, dann fristlos raus.

Das Thema 3 Abmahnungen dann Kündigung ist ohnehin Quatsch.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

*die dritte abmahnung* als bedingung zu einer kündigung ist ein märchen. grundsätzlich kann nach der ersten abmahnung gekündigt werden, wenn der AN auf demselben gebiet wiederum negativ auffällt. ist auch logisch: denn *die abmahnung* rügt doch das fehlverhalten des AN und kündigt an, dass im wiederholungsfall eben auch ein rausschmiss ansteht - der AG muss nicht die wiederholung der wiederholung abwarten.

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