Hallo Zusammen habe ein kleines Problem und weiß nicht genau wie ich mich verhalten soll. Wäre nett wenn mir jemand von euch einen Tipp geben könnte.
Habe letztes Jahr im April versehendlich 4 Tage zuviel Arbeitslosengeld 1 erhalten was durch einen Fehler meines Sachbearbeiters kam. Habe ihm genau mitgeteilt wann und wo ich wieder anfange zu Arbeiten. Trotzdem kam es zu einer Überbezahlung von ca. 100 Euro welche mir nicht einmal aufgefallen ist.
Jetzt habe ich am letzten Samstag Post von der Staatsanwaltschaft bekommen in der steht das ein Verfahren wegen Betrug gegen mich laufe welches aber eingestellt werden würde wenn ich 40 Sozialstunden ableisten würde, was ich ja nicht einsehe da ich nicht falsch gemacht habe.
Habe dann heute mit dem Staatsanwalt telefoniert und ihm meine Meinung dazu geäußert und er meinte ich könne dieses ablehnen aber die Aktenlage wäre klar, dann würde es aber zur Verhandlung kommen.
Nun meine Fragen.
1. Kann man diese Stunden in eine Geldstrafe umwandeln, da ich ja berufstätig bin?
2. Was kann mir im schlimmsten Fall vor Gericht passieren und Ist man dann schon vorbestraft?
Vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich.
Gruß Andre
4 Tage Überbezahlung Alg. 1
13. Juli 2009
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Frage vom 13. Juli 2009 | 18:46
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
4 Tage Überbezahlung Alg. 1
#1
Antwort vom 13. Juli 2009 | 19:05
Von
Status: Gelehrter (10616 Beiträge, 2434x hilfreich)
@AndreHe
Das hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun.
Stell deine Frage doch im Unterforum Strafrecht.
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
#2
Antwort vom 13. Juli 2009 | 19:20
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
OH Sorry
Habe ich ich gemacht.
Danke
Und jetzt?
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