4-Tage-Woche

18. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)
4-Tage-Woche

Was ist aus Arbeitnehmersicht der Unterschied zwischen einer 4-Tage-Woche und einer 5-Tage-Woche - außer, dass der Urlaubsanspruch geringer ist?

Kann ein Arbeitsvertrag über eine 4-Tage-Woche abgeschlossen werden, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig 12 Tage "am Stück" arbeitet oder der Arbeitsvertrag 28 Stunden bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden umfaßt?

Welche Vorteile könnte aus Arbeitnehmersicht eine 4-Tage-Woche bieten?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Der Urlaubsanspruch ist doch nicht geringer, es werden lediglich weniger Tage benötigt um 1 Woche Urlaub zu nehmen und das wird halt anteilig umgerechnet.

Wenn der AN 12 Tage durcharbeitet ist das doch kein 4-Tage-Arbeitsvertrag. Wie kommst du da drauf?

4 Tage-Woche heißt, dass man seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit an 4 Tagen pro Woche leistet. Und da ist es völlig egal ob das 24 oder 40 h sind.

Vorteile: Na z.B. man arbeitet von MO-DO und hat dadurch immer längere Wochenenden. Und man muss 1 mal weniger den (vielleicht langen) Arbeitsweg pro Woche fahren.

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#2
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Hallo venotis,
hallo liebe Forumsmitglieder,

herzlichen Dank für Deine hilfreiche Antwort!

Ich teile Deine Ansicht vollinhaltlich.

Wenn also der Arbeitnehmer einen Vertrag über 28 Wochenstunden und eine tägliche Arbeitszeit von 6 Stunden hat, hätte er dann

- entweder einen Anspruch auf Beschäftigung in einer 5-Tage-Woche, da er seine vertragliche Arbeitszeit von 28 Stunden nicht innerhalb einer 4-Tage-Woche a 6 Stunden erbringen kann

- oder einen Anspruch, vom Arbeitgeber auf einen Arbeitsplatz versetzt zu werden, der ihm ermöglicht, seine Arbeitszeit innerhalb der vertragsmäßigen 4-Tage-Woche zu erbringen; also zum Beispiel einen Arbeitsplatz, der eine tägliche Arbeitszeit von mindestens 7 Stunden vorsieht?

- Oder hätte der Arbeitnehmer sogar die Möglichkeit, 4 Tage a 6 Stunden zu arbeiten und sich nach drei Monaten auf Annahmeverzug zu berufen?

Wenn der Arbeitnehmer 12 Tage arbeitet - ist das dann eine 6-Tage-Woche?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

-- Editiert von gloegg am 18.05.2008 22:46:33

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Es kommt drauf an, was genau vertraglich zur Arbeitszeit und deren Lage vereinbart ist. Wie lautet der Passus im Arbeitsvertrag dazu (wortwörtlich)?

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#4
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

"Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 28 Stunden."

Zu deren Lage gibt es keine Vereinbarung, ein Rahmendienstplan wurde nicht erstellt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 28 Stunden.


Mehr nicht? Dann gilt http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html

'nach billigem Ermessen' ist eine Frage der Zumutbarkeit. Da kommts auch auf die Art der Tätigkeit und die Situation des AN und des AG an.
Mündliche Vereinbarungen zählen zwar auch, nur gibts da regelmäßig Probleme mit deren Nachweisbarkeit.

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#6
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Wenn der Arbeitgeber behauptet, der Arbeitnehmer arbeite in einer "4-Tage-Woche": kann die 28 Wochenstunden nach billigem Ermessen an 7 Tagen/Woche einfordern - oder nur an 4 Tagen/Woche?

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

An 4 Tagen.

Dann ist aber noch immer nichts darüber ausgesagt, wann diese 4 Tage zu leisten sind. Das kann sowohl MO-DO sein, aber auch FR-SO oder MO, MI, FR, SA ... oder oder oder. *Schulterzuck*

Wie so oft in Rechtsfragen kann man erst mal nur die Standardantwort 1.0 geben und die lautet 'Das kommt drauf an.'

(http://www.jurawiki.de/JSA)

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#8
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Danke venonis,

damit hast Du mir sehr geholfen, vielen Dank dafür!

Da bin ich ja mal wirklich gespannt, wie der Arbeitgeber 28 Wochenstunden bei einer täglichen Arbeitszeit von sechs Stunden in vier (beliebigen) Wochentagen unterbringt... :crazy:

-- Editiert von gloegg am 19.05.2008 21:03:54

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Bitte das Ermessen beachten.

Er kann da auch nicht willkürlich rangehen und sagen 'Da mische ich mal paar Kärtchen, lass jemanden mit geschlossenen Augen welche ziehen und das kredenze ich dann dem AN als Arbeitszeit.

oder

'Der hat die ganze Zeit tagsüber gearbeitet. Den kann ich grad nicht mehr sehen. Da setz ich den mal Nachts hierher. Is mir egal ober kleine Kinder hat.' usw.

Billiges Ermessen ist sozusagen das Gegenteilvon Willkür.

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#10
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

So habe ich das mit dem "billigen Ermessen" auch verstanden.

Es kann nicht sein, dass der AN regelmäßig 12 Tage am Stück arbeitet, sein Urlaub aber nach der 4-Tage-Woche berechnet wird, weil der AG so nur umgerechnet ca. 24 statt ca. 30 Urlaubstage gewähren muss.

-- Editiert von gloegg am 20.05.2008 14:05:39

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