Schönen guten Tag, leider finde ich keine eindeutige Antwort. Aktuell arbeite ich 5 Tage / 40 Std. Möchte dies aber reduzieren auf 35 Std. / 4 Tage.
Meine Vorgesetzte erklärte mir, dass dies rechtlich nicht machbar ist, da dass Arbeitsschutzgesetzt das nicht zulassen würde. Nur 8 Std pro Tag, in Ausnahmefällen bis zu 10 Std, jedoch darf innerhalb von 6 Monaten die Durchschnittsarbeitszeit nur bei 8 Std sein.
Das wäre ja nicht möglich, da ich ja durchschnittlich auf 8:45 Std kommen würde.
Nun habe ich unterschiedliche Aussagen gehört und gelesen, dass dieser Ausgleich auf acht Stunden nicht erfolgen muss, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden nicht übersteigt.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, wass das Arbeitsschutzgesetzt nun wirklich erlaubt.
Vielen Dank schon Mal.
4-Tage-Woche bei 35 Std.
Zitat :Meine Vorgesetzte erklärte mir, dass dies rechtlich nicht machbar ist, da dass Arbeitsschutzgesetzt das nicht zulassen würde.
Die Vorgesetzte sollte solche Beurteilung eventuell kompetenteren Personen überlassen.
Es fängt schon damit an, das es in DE nicht nur das Arbeitsschutzgesetz gibt, sondern einen ganze Wust aus Gesetzen, Verordnungen etc. welche den Arbeitnehmer schützen sollen.
Zumindest das Arbeitszeitgesetz - genauer gesagt § 3 ArbZG - erlaubt, dass die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden pro Werktag verlängert werden darf, wenn innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden täglich nicht überschritten werden.
Somit ist bei einer Vier-Tage-Woche eine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden problemlos möglich.
Die Dame muss nur über den ersten Satz hinaus weiterlesen.
Die Rechnung dazu ist ganz simpel: 35 Wochenstunden in 4 Werktagen ergeben einen Durchschnitt von 5,83 Stunden/Werktag bei 35 Stunden/Woche, rechnerisch verteilt auf 6 Werktage. Also keine Gefahr.
Und das bleibt auch so - notwendigerweise angesichts deines gleichmäßigen Wochenschemas - , wenn man den ganzen Ausgleichszeitraum von 24 Wochen zugrunde legt:
35 Wochenstunden x 24 Wochen = 840 Wochenstunden in 24 Wochen
840 Wochenstunden / 144 Wochentage in 24 Wochen
Zitat:Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Allerdings - wenn die Dame nicht will, dann hat man Pech gehabt. Da ist es dann einerlei, ob es juristisch möglich ist oder nicht.
wirdwerden
Warum so pessimistisch? Immerhin gibt es das Teilzeit-und-Befristungsgesetz, das einen Anspruch auf Stundenreduzierung bringt, und der Antragsteller kann seine Vorstellung von der Verteilung der AZ gleich mit vorschlagen. Frage allerdings, ob AN ggf. darum auch streiten mag.
Der AN mag einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung haben; er hat aber keinen jur. Anspruch auf Schokoladenarbeitszeiten.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
5 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten