Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich bitte um Ihre Hilfe. Laut meines Arbeitsvertrages habe ich eine 40 Stunden, soll aber jeden Monat 173 Stunden leisten und eventuell anfallende Feiertage werden von den 173 Stunden nicht abgezogen. Ist das rechtens?
Freundliche Grüße
-- Editiert von Gabor71 am 02.02.2020 18:35
-- Editiert von Kiraly am 02.02.2020 18:37
40 Stunden Arbeitswoche , aber 173 Stunden monatlich zu erbringende Stunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
https://www.shiftjuggler.com/blog/berechnung-der-taeglichen-woechentlichen-und-monatlichen-arbeitszeit/
Was genau steht zur der Feiertagsregelung im Vertrag ? Wortlaut?
Hast du eine 5-oder 6 Tage-Woche?
Zitat:Laut meines Arbeitsvertrages habe ich eine 40 Stunden, soll aber jeden Monat 173 Stunden leisten
Das ist erst einmal völlig korrekt.
Das Jahr hat 52 Wochen, somit hat jeder Monat im Durchschnitt 4,33 Wochen. Das ergibt bei einer 40h/Woche 173,3h/Monat.
Zitat:eventuell anfallende Feiertage werden von den 173 Stunden nicht abgezogen.
Das ist dagegen nicht korrekt. Für Arbeitstage, die durch einen Feiertag ausfallen müssen bei einer 5-Tage-Woche jeweils 8 Stunden angerechnet werden.
Wie verteilt sich denn Deine Arbeitszeit auf die Woche?
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Zitat-- Editiert von Gabor71 am 02.02.2020 18:35 :
-- Editiert von Kiraly am 02.02.2020 18:37
Warum editieren hier innerhalb von 2 Minuten zwei verschiedene Nutzer ???
Würde mich nur interessieren!
gruß charly
Zitat:Zitat:Laut meines Arbeitsvertrages habe ich eine 40 Stunden, soll aber jeden Monat 173 Stunden leisten
Das ist erst einmal völlig korrekt.
Das Jahr hat 52 Wochen, somit hat jeder Monat im Durchschnitt 4,33 Wochen. Das ergibt bei einer 40h/Woche 173,3h/Monat.
Zitat:eventuell anfallende Feiertage werden von den 173 Stunden nicht abgezogen.
Das ist dagegen nicht korrekt. Für Arbeitstage, die durch einen Feiertag ausfallen müssen bei einer 5-Tage-Woche jeweils 8 Stunden angerechnet werden.
Wie verteilt sich denn Deine Arbeitszeit auf die Woche?
Danke für die Antwort.
Täglich 8 Stunden von Montag bis Freitag
Zitat:Zitat-- Editiert von Gabor71 am 02.02.2020 18:35 :
-- Editiert von Kiraly am 02.02.2020 18:37
Warum editieren hier innerhalb von 2 Minuten zwei verschiedene Nutzer ???
Würde mich nur interessieren!
gruß charly
Hallo Charly,
ich habe meinen Namen in der Zeit gewechselt
Gruß Kiraly
Zitathttps://www.shiftjuggler.com/blog/berechnung-der-taeglichen-woechentlichen-und-monatlichen-arbeitszeit/ :
Was genau steht zur der Feiertagsregelung im Vertrag ? Wortlaut?
Hast du eine 5-oder 6 Tage-Woche?
Hallöchen, zur Feiertagsregelung steht nichts in meinem Vertag.
Ich habe eine 5 Tage Woche.
-- Editiert von Kiraly am 02.02.2020 19:25
ZitatSehr geehrte Damen und Herren. :
Ich bitte um Ihre Hilfe. Laut meines Arbeitsvertrages habe ich eine 40 Stunden Woche, soll aber jeden Monat 173 Stunden leisten und eventuell anfallende Feiertage werden von den 173 Stunden nicht abgezogen. Ist das rechtens?
Freundliche Grüße
-- Editiert von Gabor71 am 02.02.2020 18:35
-- Editiert von Kiraly am 02.02.2020 18:37
Zitat:Hallöchen, zur Feiertagsregelung steht nichts in meinem Vertag.
Das muss auch nicht im Vertrag stehen. Es reicht, dass es im Gesetz steht (§ 2 EntgFG).
Zitat:Ich habe eine 5 Tage Woche.
Dann müssen für jeden Feiertag, der auf einen Mo-Fr fällt, 8 Stunden angerechnet werden.
Gibt es denn ein konkretes Problem, dass der AG einen Feiertag nicht bezahlen will? Oder handelt es sich um einen neuen Arbeitsvertrag und Du möchtest prüfen, ob das alles OK ist.
Wenn letzteres der Fall ist, dann möchte ich Dich beruhigen. Die ganze Regelung ist eher zu Deinen Gunsten, da man unter Berücksichtigung, dass ein Jahr genau genommen 52 Wochen und 1 Tag hat und es auch Schaltjahre gibt auch auf 174 Stunden pro Monat kommen kann.
-- Editiert von hh am 02.02.2020 19:58
Zitat:Zitat:Hallöchen, zur Feiertagsregelung steht nichts in meinem Vertag.
Das muss auch nicht im Vertrag stehen. Es reicht, dass es im Gesetz steht (§ 2 EntgFG).
Zitat:Ich habe eine 5 Tage Woche.
Dann müssen für jeden Feiertag, der auf einen Mo-Fr fällt, 8 Stunden angerechnet werden.
Gibt es denn ein konkretes Problem, dass der AG einen Feiertag nicht bezahlen will? Oder handelt es sich um einen neuen Arbeitsvertrag und Du möchtest prüfen, ob das alles OK ist.
Wenn letzteres der Fall ist, dann möchte ich Dich beruhigen. Die ganze Regelung ist eher zu Deinen Gunsten, da man unter Berücksichtigung, dass ein Jahr genau genommen 52 Wochen und 1 Tag hat und es auch Schaltjahre gibt auch auf 174 Stunden pro Monat kommen kann.
-- Editiert von hh am 02.02.2020 19:58
Lieben Dank für die Antwort hh, ich habe einen neuen Arbeitgeber seit August und war mir nicht im Klaren wir sich die Stunden auf den Monat und die Feiertage berechnen. Eine Stundenabrechnung für die Monate habe ich noch nicht erhalten, aber drum gebeten, dass ich eine Abrechnung der Stunden in den kommenden Tage erhalte. Gesagt wurde mir, dass die Soll Arbeitszeit 173 pro Monat beträgt und Feiertage nicht angerechnet bzw. von der zu leistenden Soll Arbeitszeit nicht abgezogen werden. Ich bin gespannt auf die Abrechnung.
Ich wünsche noch einen schönen Abend
-- Editiert von Kiraly am 02.02.2020 20:16
Die Arbeitszeit von 173 stunden pro Monat werden eigentlich zum alleinigen Zweck vereinbart um aus dem Monatsgehalt einen Stundenlohn ermitteln zu können, z.B. als Grundlage für die Bezahlung von Überstunden.
Da kommt dann eben ein um 0,58% höherer Stundenlohn heraus, wenn man "nur" 173 Stunden pro Monat ansetzt. Die Vereinbarung ist also vorteilhaft für Dich.
Auch bei der Vereinbarung von 40 Stunden pro Woche schreibt ja niemand dazu, dass Feiertage bezahlt werden. Warum das bei einer vereinbarten Monatsarbeitszeit anders sein sollte erschließt sich mir nicht.
Trotz der Vereinbarung von 173 Stunden pro Monat musst Du an jedem Arbeitstag 8 Stunden arbeiten. Es ist nicht zulässig, jeden Monat an einem Tag nur 7 Stunden zu arbeiten, weil ja das Jahr genau genommen 52 Wochen und einen Tag hat und noch einmal im Mittel 1/4 Tag für die Schaltjahre dazu. Die Vorstellung, dass Du in diesem Jahr am 29. Februar nicht arbeiten musst, weil das Jahr 2020 einen Tag mehr hat und dadurch im Schnitt mehr als 173 Stunden pro Monat herauskommen geht fehl. Es bleibt bei 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche.
Zitat:Eine Stundenabrechnung für die Monate habe ich noch nicht erhalten,
Es wäre auch sehr ungewöhnlich, dass so etwas gemacht wird. Für die Frage, ob Dein Arbeitszeitkonto ausgeglichen ist gelten die 40 Stunden pro Woche.
Zitat:Zitat:eventuell anfallende Feiertage werden von den 173 Stunden nicht abgezogen.
Das ist dagegen nicht korrekt. Für Arbeitstage, die durch einen Feiertag ausfallen müssen bei einer 5-Tage-Woche jeweils 8 Stunden angerechnet werden.
Wenn es keine arbeits-/tarifvertragliche Regelung gibt - weshalb sollen dann für jeden Feiertag die Monatssollstunden reduziert werden müssen?
https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Feiertag-wird-NICHT-von-der-monatlichen-Soll-Arbeitszeit-abgezogen-__f527456.html
RK
ZitatWenn es keine arbeits-/tarifvertragliche Regelung gibt - weshalb sollen dann für jeden Feiertag die Monatssollstunden reduziert werden müssen? :
Nicht die Monatssollstunden werden reduziert, sondern der Feiertag wird mit 8 Stunden Arbeitszeit gewertet. Das muss nicht in einem Arbeits- oder Tarifvertrag stehen, weil es im Gesetz (§ 2 EntgFG) steht.
Was Du mit dem Link sagen willst, ist mir nicht ganz klar. Es geht hier nicht darum, dass der Fragesteller an einem Feiertag gearbeitet hätte.
ZitatWenn es keine arbeits-/tarifvertragliche Regelung gibt - weshalb sollen dann für jeden Feiertag die Monatssollstunden reduziert werden müssen? :
...für jeden Feiertag, der auf Montag - Freitag fällt...
Weil es so im Gesetz steht.
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html
ZitatNicht die Monatssollstunden werden reduziert, sondern der Feiertag wird mit 8 Stunden Arbeitszeit gewertet. :
Wenn Du mit "Wertung des Feiertags" eine Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto meinst, dann findet eine Gutschrift nur statt, wenn am Feiertag tatsächlich gearbeitet wurde, und auch nur im Umfang der tatsächlich gearbeiteten Stunden.
Zitat:Das muss nicht in einem Arbeits- oder Tarifvertrag stehen, weil es im Gesetz (§ 2 EntgFG) steht.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz enthält keine Vorschrift über eine Verminderung der Zeitschuld für jeden Feiertag, an dem tatsächlich nicht gearbeitet wurde.
ZitatWeil es so im Gesetz steht. :
Da steht:
"Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte."
Dass ein Feiertag die monatliche Zeitschuld um die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit mindern würde, davon steht da nichts. ( Aus diesem Grund nehmen sich Tarifverträge dieses Umstands an und treffen Regelungen, z.B.
"Die monatliche Soll-Arbeitszeit ergibt sich aus der Multiplikation der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit mit der Anzahl der Wochentage von Montag bis Freitag in dem jeweiligen Kalendermonat. Die Anzahl der Wochentage von Montag bis Freitag in einem Kalendermonat reduziert sich um einen Tag für jeden Feiertag wenn diese Tage auf einen Wochentag zwischen Montag und Freitag fallen." )
RK
@RrKOrtmann
Was willst Du uns mit diesen Worten eigentlich sagen?
Möchtest Du ernsthaft behaupten, dass ohne eine Klausel wie im letzten Absatz Deiner Antwort ein AN, der laut Arbeitsvertrag 40 Stunden pro Woche arbeiten muss, die durch einen Feiertag ausfallende Arbeitszeit nacharbeiten muss?
Dann machen Millionen von AG und AN etwas falsch.
Zitat:ZitatNicht die Monatssollstunden werden reduziert, sondern der Feiertag wird mit 8 Stunden Arbeitszeit gewertet. :
Wenn Du mit "Wertung des Feiertags" eine Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto meinst, dann findet eine Gutschrift nur statt, wenn am Feiertag tatsächlich gearbeitet wurde, und auch nur im Umfang der tatsächlich gearbeiteten Stunden.
Zitat:Das muss nicht in einem Arbeits- oder Tarifvertrag stehen, weil es im Gesetz (§ 2 EntgFG) steht.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz enthält keine Vorschrift über eine Verminderung der Zeitschuld für jeden Feiertag, an dem tatsächlich nicht gearbeitet wurde.
ZitatWeil es so im Gesetz steht. :
Da steht:
"Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte."
Dass ein Feiertag die monatliche Zeitschuld um die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit mindern würde, davon steht da nichts. ( Aus diesem Grund nehmen sich Tarifverträge dieses Umstands an und treffen Regelungen, z.B.
"Die monatliche Soll-Arbeitszeit ergibt sich aus der Multiplikation der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit mit der Anzahl der Wochentage von Montag bis Freitag in dem jeweiligen Kalendermonat. Die Anzahl der Wochentage von Montag bis Freitag in einem Kalendermonat reduziert sich um einen Tag für jeden Feiertag wenn diese Tage auf einen Wochentag zwischen Montag und Freitag fallen." )
Hallöchen,
Ist meine Berechnung dann richtig wenn z.B. bei einer 40 Stunden Woche die Soll Arbeitszeit bei 21 Werktagen im Monat 168 Stunden beträgt und meine Ist, also geleistete Arbeitszeit 170 Stunden beträgt, dass ich dann 2 plus Sunden habe?
Mein Arbeitgeber behauptet, dass die Soll Arbeitszeit jeden Monat egal wieviel Werktage er hat 173 Stunden beträgt und nur darüber geleistete Stunden plus Stunden sind.
Bitte nicht auf ZITIEREN klicken.
Bitte nur auf ANTWORTEN klicken.
Bitte im passenden Beitrag bleiben.
Bitte keinen neuen Beitrag mit gleicher Frage eröffnen.
Danke.
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Ja.Zitatdarüber geleistete Stunden plus Stunden sind. :
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