Darf der arbeitgeber meinen 40 Stunden Vertrag auf 35 Stunden ohne meine Zustimmung runtersetzen?
40 auf 35 Stunden pro Woche
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Genau so knapp: Nein
Es gibt Tarifverträge, die so etwas erlauben.
Daher die Gegenfrage:
Was steht in Deinem Arbeitsvertrag?
Welcher Tarifvertrag gilt für Dich?
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Danke für die Antwort.
Ich arbeite bei einem Automobilzulieferer. Zugrunde liegt der 35 Stunden Vertrag. IGMETALL
In meinem Vertrag sind 40 Arbeitsstunden vereinbart.
ZitatEs gibt Tarifverträge, die so etwas erlauben. :
Daher die Gegenfrage:
Was steht in Deinem Arbeitsvertrag?
Welcher Tarifvertrag gilt für Dich?
Natürlich darf er das. Er darf allerdings den Lohn nicht kürzen. Du musst dann also für 35 Stunden genau soviel bekommen wie vorher für 40 Stunden.
Oder er muss eine Änderungskündigung rausjubeln, der Arbeitgeber.
wirdwerden
@hiphappy,
Zitat:Natürlich darf er das. Er darf allerdings den Lohn nicht kürzen. Du musst dann also für 35 Stunden genau soviel bekommen wie vorher für 40 Stunden.
Nein, das darf er nicht. Der Arbeitnehmer hat aus seinem Arbeitsvertrag u.a. die zwei Ansprüche:
- Beschäftigung im Umfang von 40 Stunden
- Bezahlung für 40 Stunden
Ohne die von wirdwerden genannte Änderungskündigung geht da gar nichts.
Der IG-Metall-TV sieht doch aber eine 35-Stunden-Woche vor und ein TV geht dem AV vor, oder?
Ich habe 40 Stunden Vertrag,
ZitatDanke für die Antwort. :
Ich arbeite bei einem Automobilzulieferer. Zugrunde liegt der 35 Stunden Vertrag. IGMETALL
In meinem Vertrag sind 40 Arbeitsstunden vereinbart.
Zitat (von hambre):Es gibt Tarifverträge, die so etwas erlauben.
Daher die Gegenfrage:
Was steht in Deinem Arbeitsvertrag?
Welcher Tarifvertrag gilt für Dich?
Laut Rahmentarifvertrag der IG Metall für die Metall- und Elektroindustrie kann ein individuell vereinbarte Arbeitszeit von 4ß Stunden mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf die Standardarbeitszeit von 35 Stunden reduziert werden. Nach meiner Kenntnis gibt es dafür keinen Kündigungsschutz.
Zitat aus dem Manteltarifvertrag für Nordwürttemberg/Nordbaden:
7.1.3 Die vereinbarte Arbeitszeit kann auf Wunsch des Beschäftigten oder des
Arbeitgebers mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten geändert werden, es sei
denn, sie wird einvernehmlich früher geändert. Das Arbeitsentgelt wird
entsprechend angepasst.
Vergleichbare Passagen finden sich auch in den Manteltarifverträgen für andere Bezirke.
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