400,- Euro Job - Klausel beim Urlaubsanspruch

2. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.03.2019 22:16:21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
400,- Euro Job - Klausel beim Urlaubsanspruch

Arbeite jetzt seit 2010 in einem Gesundheitsstudio - eine feste Schicht pro Woche und zwei Wochenendtage im Monat. Bisher hatte ich meinen "Urlaub" nur dann genommen, wenn ich entsprechend Überstunden abbauen konnte, damit ich keinen finanziellen Verlust hatte.

Habe jetzt u.a. hier nachgelesen, dass mir auch Urlaub nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen zusteht. Das Problem, das ich jetzt habe, ist das, dass bei mir im Vertrag steht, dass ich wegen einem erhöhten Bruttolohn darauf verzichte.

Anbei der Paragraph aus meinem Arbeitsvertrag:

"Der Arbeitnehmer erhält für jede geleistete Arbeitsstunde 8,00 Euro brutto (= netto, da geringfügige Beschäftigung). Auf bezahlten Urlaub sowie Lohnzahlung im Fall von Arbeitsverhinderung verzichtet der Arbeitnehmen ausdrücklich zugunsten eines entsprechend erhhöhten festen Bruttostundenlohns."

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5 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Der Arbeitgeber kann die gesetzlichen Vorschriften nicht umgehen, indem er dubiose Klauseln in den Vertrag einbaut.

Die Klausel ist ganz einfach rechtswidrig und somit nichtig. Bei 8,-€ soll das ja wohl sowieso ein Scherz sein!



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#2
 Von 
guest-12328.03.2019 22:16:21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, schon mal eine interessante Anwort.

Wie sieht es also mit dem Anspruch für 2010 aus - habe das ganze Jahr gearbeitet. Bei mind. 1 Tag pro Woche würden sich 4 freie Tage für das Jahr 2010 bei mir ergeben. Stehen mir diese Tage noch zu oder sind die bereits verfallen?

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#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Wurden Ausschlussfristen im Vertrag vereinbart?

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

... sofern es keine Aussclussfrist gibt, gilt die gesetzlichen Verjährungsfrsit von drei Jahren.
Ansonsten: Urlaub kann tatsächlich nicht abbedungen werden, das BUrlG formuliert den Mindestanspruch.

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#5
 Von 
guest-12328.03.2019 22:16:21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe nachgeschaut, aber von Fristen habe ich nichts gelesen - es zählt also wohl die allgemeine Dauer von 3 Jahren.

Nur kurz zum Verständnis: Ich arbeite ja eine Schicht pro Woche mit 7 Std. und zwei Wochenendtage im Monat mit je 9 Std.

Wenn ich die Pauschalrechnung nehme, die ja kein Muss ist, dann würde das so aussehen:

1,25 / 6 * 24 = 5 Tage

Diese 5 Tage müsste ich also entsprechend bezahlt bekommen, ohne dass ich arbeiten muss. Die 0,25 resultieren aus den 2 Wochenendtagen bei insgesamt 8 Wochenendtagen pro Monat und einer 6-Tage-Woche.

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