400,-Euro-Job

3. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Gast 015A8
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 5x hilfreich)
400,-Euro-Job

Hallo zusammen,

seit kurzem arbeite ich auf 400,- Euro stundenweise. Stundenweise heißt: ein paar Stunden zum Ende des Monats und ein paar Stunden am Anfang des nächsten Monats. Zusammengerechnet ungefähr 16 Stunden. Da ich Rechnungen bearbeite, kann die Stundenanzahl variieren. Da ich noch keinen Arbeitsvertrag habe, würde ich gerne wissen, wie dieser aussehen könnte und wie viel Urlaub mir zusteht.

Für Anregungen bedanke ich mich im Voraus.

Viele Grüße




-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2533x hilfreich)

Sie haben bereits einen Arbeitsvertrag, wenn auch einen mündlichen. Ihnen steht zumindest der gesetzliche Mindesturlaub von 4 Wochen zu. Entscheidend ist, wieviel Tage Sie dort arbeiten.

Wenn das genaue Arbeitspensum nicht festgelegt ist, dann handelt es sich offensichtlich um Arbeit auf Abruf im Sinne des § 12 TzBfG . Falls es keine Regelung zur wöchentlichen Arbeitszeit gibt, dann müsste der AG eigentlich 10h pro Woche abrufen bzw. bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gast 015A8
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort. Wie schon richtig beurteilt, liegt bei mir das Arbeitspensum nicht genau fest. Also gehe ich davon aus, dass dies "Arbeit auf Abruf" bedeutet. Heißt dies jetzt, dass der Arbeitgeber mir 10 h pro Woche bezahlen muß, anstelle 16 h im Monat? Wie sieht es dann mit dem Urlaub aus?. Da ich mich mit dem Thema "Arbeit auf Abruf" überhaupt nicht auskenne, würde ich mich über Zuschriften freuen, wo ich mich darüber genauenstens informieren kann.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichem Gruß

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39499 Beiträge, 14161x hilfreich)

Der Arbietgeber kann das genaue Pensum festlegen. Und das wird er auch tun, wenn er nicht ganz doof ist.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18056 Beiträge, 6635x hilfreich)

... die urlaubsberechnung dürfte nicht ganz einfach sein, wenn der arbeitseinsatz nur je ein paar tage zum monatsende bzw. -anfang erfolgt. berechnungsmodelle dafür gibt es auch - ich habe es aber nicht mehr parat, weil es so selten vorkommt. ganz grob: da wird der arbeitseinsatz des ganzen jahres gerechnet oder geschätzt und dann wie auch immer ins verhältnis gesetzt zum 'normalen anspruch'. müsste ich suchen, vielleicht finde ich noch eines (habe es mal für den pfortendienst gemacht).

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2533x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Heißt dies jetzt, dass der Arbeitgeber mir 10 h pro Woche bezahlen muß, anstelle 16 h im Monat? <hr size=1 noshade>


Wie wirdwerden schon richtig geschrieben hat, kann der AG mit Ihnen das genaue Pensum vertraglich festlegen. Sollte aber keine Regelung über die Stunden im AV stehen, dann greifen die 10h pro Woche, wie es im § 12 TzBfG steht.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.232 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.983 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen