400,-Euro mit- & ohne Steuerkarte...

12. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Corinna H.
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)
400,-Euro mit- & ohne Steuerkarte...

Hallo & guten Tag!!!

Wer kann mir bitte erklären, wo der Unterschied eines 400,- Euro-Jobs MIT und OHNE Steuerkarte liegt?`
Wo liegen da die Vor- und Nachteile???
Über eine Info wäre ich dankbar!!!

Gruß, Corinna

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Da wird Ihre Frage detailliert beantwortet, das Thema ist doch ein wenig zu umfangreich für eine kurze Antwort:

http://www.400-euro.de/400/400-lohnsteuer.html

-- Editiert von hamburgerin01 am 13.05.2005 02:07:34

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#2
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

Mit wurde es mal kurz so erklärt:
Bei Lohnsteuerkarte muss der AG "noch etwas drauflegen" und bei Lohnsteuerkarte 6 wird es beim AN abgezogen - was Du Dir jedoch "NACH EINEM JAHR !!!" mit der Steuererklärung (musst Du dann machen!)zurück holen kannst.

Danke auch von mir, für den Link von Hamburgerin! Werd mal lesen - wie es genau ist ;)

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

:) :) hoffe, der Link hilft weiter!

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#4
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

@hamburgerin01 Schöne Pfingsten!

Habe schon Jahre einen NJ. Jetzt ab 2005 will AG dort auch die SKl.6 haben. Habe Okt. Job nur angenommen mit wenig Gehalt , weil erlaubt wurde, das ich den anderen weiter machen darf (ist nur Abends, Komparse in Oper).
Aber bis 400€ scheint da nicht viel abzugehen, wenn ich so die überweisungsbeträge mit den von mir errechneten Gagenbeträgen vergleiche. Der Steuerabzug kommt sicherlich erst ab 400€ zum tragen, kann das so sein ?

Liebe Grüße Angie

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Hallo angie,
hoffe du hast auch schöne Pfingsten!
Die ganze Wahrheit über die zu zahlenden Steuern erfährst du erst am Jahresende, weil du ja eine Einkommenssteuererklärung abgeben mußt.
Bis 400 Euro ist das eben ein Minijob bei dem eine geringe monatliche Versteuerung anfällt, aber bei dir wird das später addiert und dann die Steuer festgelegt.

WEnn ich das richtig verstehe und du zwei geringfügige Jobs hast, zahlst du sowieso nicht viel Lohnsteuer, wenn überhaupt.

-- Editiert von hamburgerin01 am 14.05.2005 23:39:11

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#6
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo hamburgerin,

hatte einen Teilzeitjob angenommen mit der Zusage, es soll nur anfänglich Teilzeit sein. Nach 6 Monaten war man jedoch der Meinung, die Arbeitszeit reicht für meine Aufgaben !!! ... aber hätte ja noch meinen NJ den ich machen dürfte, so dass ich auf ALG II Satz kommen darf/kann !!!! (wie knädig :( )

Finde es nur nicht okay, unsere arbeitslosen Komparsen erhalten Brutto gleich Netto ausgezahlt - dürfen aber gar nicht so viel dazu verdienen (!!!) AN die es als Nebenjob machen, bekommen weniger ausgezahlt ?
Am Ende hat der Arbeitslose mehr Geld (ALGII+NJ !) als wenn jemand 2 Jobs macht, weil Verdienst im ersten Job weit unter ALGII liegt und dazu verdienen darf !!!
Komisch geregelt!
Selbständige, die dort auch nur nebenbei arbeiten, legen Rechnung. Aber bekommen auch nur ihre Gage , nicht zzgl. die MwSt ausgezahlt!!!! Ist auch komisch- die büsen auch nur ein.

Liebe Grüße und noch einen schönen Sonntag! Wollenheute zum Geburtstag. ;)
Bis bald hamburgerin!


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