400 € Job - Urlaubsabgeltung nach 8 Monaten

1. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
K3L1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
400 € Job - Urlaubsabgeltung nach 8 Monaten

Hallo,

leider habe ich unerwartet folgendes Problem:

Seit 1.1.08 bin ich als 400 € Jobber in einer Firma beschäftigt. Leider wurde ich nun zum 1.8.08 entlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich keinerlei Urlaub genommen. Da ich mich nun ein wenig informiert habe, weiss ich, dass jedem Arbeitnehmer mind. 4 Wochen Urlaub zu steht. In meinem Fall wären dies 12 Tage (3 Tage/Woche je 3 Std.). Widererwarten weigert sich mein Arbeitgeber mir diese 12 Tage abzugelten und behauptet nur 7/12 zahlen zu müssen, da ich ja nur 7 Monate gearbeitet hätte (lt. deren Steuerberater). Laut BUrlG §4,5 und 7 wäre dies meiner Meinung nach aber falsch. Wer hat denn nun tatsächlich Recht? :zoff:

Ich hoffe jemand hat schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht und weiss wie die Sachlage tatsächlich ist... ;)

Vielen Dank

Mfg

Keli

PS: Minijobzentrale schon angerufen aber keine Antwort erhalten.


-- Editiert von K3L1 am 01.09.2008 11:13:49

-- Editiert von K3L1 am 01.09.2008 11:14:10

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. nun: du hast sieben volle monate gearbeitet - wo ist da der zweifel?
die wartezeit ist erfüllt, du scheidest auch in der zweiten jahreshälfte aus. wenn du im juli den vollen jahresurlaub genommen hättest, könnte der AG nichts zurück fordern, das ist richtig. daraus folgt aber m.e. nicht, dass er dir den ganzen jahresurlaub auch auszahlen muss, nachdem er dir zu 31. 7. gekündigt und keinen urlaub gewährt hat (und du wohl auch keinen beantragt hast).



-- Editiert von blaubär49 am 01.09.2008 17:45:53

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
K3L1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zunächst vielen Dank für die Antwort!

Ich hab vorhin noch mit einer Rechtsberatung der Minijobzentrale gesprochen. Dort wurde mir gesagt, ich hätte auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Anspruch auf die Abgeltung des gesamten Urlaubs.

Ja, du hast recht, ich hatte den Urlaub (noch) nicht beantragt. Aber spielt das eine entscheidende Rolle?

Laut deiner Aussage hätte ich also durchaus 4 Wochen Urlaub nehmen können, wenn ich weiterhin beschäftigt gewesen wäre.

Aber durch die Kündigung durch den AG verfällt dieser Anspruch? Ich meine, ich hätte den Urlaub ja zur Gänze genommen, was mir aber vom AG verwehrt blieb.

Ich bitte meine Verwirrtheit zu entschuldigen!

Gruß

Keli

-- Editiert von K3L1 am 01.09.2008 20:04:48

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. dann würde ich mich tatsächlich auch an die aussage halten, dass dir der ganze jahresurlaub zusteht und auch abzugelten ist.

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