Hallo,
Jemand nimmt eine geringfügige Beschäftigung auf 400 € Basis. Stundenlohn wird in Brutto lt. Vertrag beziffert?
Sollte nicht richtigerweise dieses nun Brutto für Netto sein und der Arbeitgeber zahlt zusätzl. Lohnabgaben.
Oder bedeutet das, dem AN werden diese von dem Brutto abgerechnet und abgeführt?!
Welches vertragl. Konstrukt wäre richtig?!
Grüße
Hêllênâ
400 Basis = Brutto
Die 31 % Pauschalabgaben sind durch den AG abzuführen und nicht druch den AN.
Bei einem 400€-Job spielt es doch keine Rolle, dass der Stundenlohn als Brutto-Betrag ausgewiesen wurde. Da der AN keine Abzüge tragen muss, handelt es sich damit automatisch auch um den Netto-Betrag. Das muss aber nicht explizit erwähnt werden.
Eine Vereinbarung als Bruttogehalt ist für den Fall sinnvoll, dass die gesetzlichen Vorschriften geändert werden und der AN doch Abzüge tragen muss oder für den Fall, dass der AN den Aufstockungsbeitrag für die Rentenversicherung tragen will.
Wenn ein Netto-Stundenlohn vereinbart wäre, dann könnte der AN in beiden Fällen auf die Idee kommen, dass der Brutto-Lohn so erhöht werden muss, dass er weiterhin das gleiche Nettogehalt hat.
Und jetzt?
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