400 Basis = Brutto

4. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hêllênâ
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)
400 Basis = Brutto

Hallo,

Jemand nimmt eine geringfügige Beschäftigung auf 400 € Basis. Stundenlohn wird in Brutto lt. Vertrag beziffert?
Sollte nicht richtigerweise dieses nun Brutto für Netto sein und der Arbeitgeber zahlt zusätzl. Lohnabgaben.
Oder bedeutet das, dem AN werden diese von dem Brutto abgerechnet und abgeführt?!
Welches vertragl. Konstrukt wäre richtig?!

Grüße
Hêllênâ




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 154x hilfreich)

Die 31 % Pauschalabgaben sind durch den AG abzuführen und nicht druch den AN.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50012 Beiträge, 17522x hilfreich)

Bei einem 400€-Job spielt es doch keine Rolle, dass der Stundenlohn als Brutto-Betrag ausgewiesen wurde. Da der AN keine Abzüge tragen muss, handelt es sich damit automatisch auch um den Netto-Betrag. Das muss aber nicht explizit erwähnt werden.

Eine Vereinbarung als Bruttogehalt ist für den Fall sinnvoll, dass die gesetzlichen Vorschriften geändert werden und der AN doch Abzüge tragen muss oder für den Fall, dass der AN den Aufstockungsbeitrag für die Rentenversicherung tragen will.

Wenn ein Netto-Stundenlohn vereinbart wäre, dann könnte der AN in beiden Fällen auf die Idee kommen, dass der Brutto-Lohn so erhöht werden muss, dass er weiterhin das gleiche Nettogehalt hat.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.717 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.250 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.