Ich arbeite auf 400 Euro Basis und habe feste Arbeitszeiten (4x die Woche je 2,5 Stunden), somit also auch ein festes monatliches Einkommen. Nun bin ich einmal schon nach einer Stunde nach Hause gegangen, weil es mir gar nicht gut ging. Mein Chef meinte, ich solle das unbedingt auf dem Stundenzettel vermerken, damit er mir für den Tag nicht zu viel bezahlt.
Ist das richtig so?
Für die 1,5 Stunden will ich keinen Aufstand machen. Aber wenn ich mal länger krank bin, z.B. eine Woche, bekomme ich dann dafür keinen Lohn?
Mein Chef muss eine Vertretung in dieser Zeit organisieren, die dann logischerweise bezahlt wird. Steht mir dann trotzdem Geld zu?
In meinem Arbeitsvertrag ist dazu nichts zu finden.
400 Euro Basis und Krankheit
Nur wenn Sie eine Krankschrift vorlegen.
Oder Sie arbeiten die Zeit nach.
Wenn ich länger krank bin, gehe ich natürlich zum Arzt und bekomme eine Krankmeldung. Aber als ich früher gegangen bin, war ich nicht beim Arzt.
Nacharbeiten ist nicht wirklich möglich, da ich in der Unterhaltsreinigung tätig bin. Wenn ich fehle, muss Ersatz kommen.
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Die Rechtslage für den 400€-Job ist in dieser Hinsicht identisch mit einem ganz normalen Job.
Der Glaube, bei einem 400€-Job gäbe es keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im krankheitsfall, Bezahlung von Feiertagen und gesetzlichen Urlaubsanspruch einschließlich der Weiterzahlung des Gehaltes während des Urlaubs ist jedoch so weit verbreitet, dass viele Chefs und auch viele Arbeitnehmer der festen Überzeugung sind, derartige Ansprüch würden einem 400€-Jobber nicht zustehen.
Das ist aber ein Irrtum.
Der 400€-Job wird nur im Hinblick auf die Abführung von Steuern und Sozialabgaben gesondert behandelt. Darüber hinaus gilt das normale Arbeitsrecht in vollem Umfang.
Die AU-Bescheinigung vom Arzt muss auch bei einem 400€-Job erst bei einer Krankheit vorgelegt werden, die voraussichtlich mehr als 3 Tage dauert. Bei kürzeren Krankheitsdauern reicht es, dass der AN sich krank gemeldet hat.
Bei dieser Betrachtung spielt es keine Rolle, dass der AG eine Ersatzkraft besorgen muss, wenn der AN wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt. Das ist bei einem Vollzeitjob ja genauso.
Wann die Krankschreibung vorgelegt werden muß, kann im Arbeits- oder Tarifvertrag anders geregelt sein als die übliche 3-Tage-Regelung vorsieht.
So kann der Arbeitgeber durchaus schon für den ersten Tag eine Krankschreibung verlangen.
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