400-Euro-Job, Kündigung, Resturlaubsanspruch

10. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
raskolnikoff
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
400-Euro-Job, Kündigung, Resturlaubsanspruch

Liebe Forummitglieder,

stellt euch bitte folgende Situation vor:

Ihr habt zwei Monate für ein Unternehmen auf 400-Euro Basis gearbeitet und werdet in der Mitte des dritten Monats fristgerecht gekündigt. Ungefähr so:
"Hiermit kündigen wir Ihnen den bestehenden Arbeitsvertrag vom ... fristgerecht zum ...". Dazu der Hinweis:
"Zugleich stellen wir Sie bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung der Ihnen noch zustehenden Resturlaubsansprüche frei."

Nun wird Anfang des nächsten Monats aber nicht der gänzliche 400-Euro-Satz überwiesen, sondern lediglich die Stunden, die im vorigen (halben) Monat gearbeitet wurden.
Meine Frage:
Habt ihr Anspruch auf das Urlaubsgeld? Wenn ja, ist es richtig, dass dieser nur anteilig ist? D.h. euch stehen zwar 20 Tage Urlaub gesetzlich zu. Da ihr aber nur zwei Monate gerabeitet habt und jede Woche "nur" drei Tage (so läuft es nunmal auf 400-Euro-Basis), habt ihr nur einen Anspruch auf 3,2 Tage Urlaub (Rechnung: 1,6 Tage Urlaub pro Monat). Ist dies gesetzlich korrekt? Oder wie sehen eure "Ansprüche auf Resturlaub" konkret aus im beschriebenen Fall?

Ich würde mich sehr über eine Beantwortung der Fragen aus dem oben beschriebenen Fall freuen.

Mit herzlichem Gruß
Raskolnikoff

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich haben wir 4 Wochen Urlaub pro Jahr! Bei einer fünf-Tage-Woche sind das also 20 Tage!

Bei 400-Euro kräften ist es usus gar keinen Urlaub zu bezahlen - kaum jemand kennt seine Rechte...

Ergo die Berechnung ist korrekt - es sind 1.6 Tage pro Monat!

Wenn die Firma das so angerechnet hat, ist das ok! Sie hätte es gar nich mal müssen...

Wenn die Firma dich "freigestellt" hat, muss sie dich so bezahlen, als hättest du gearbeitet...

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Es geht hier wohl eher um das Urlaubsentgelt, nicht um das Urlaubsgeld. Das sind zwei verschiedene Sachen.

Der Arbeitgeber hat bei einer Freistellung das Gehalt bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses voll zu zahlen.

Jetzt ist zu klären, ob der Arbeitgeber widerruflich oder unwiderruflich freigestellt hat. Im Urlaub ist man kaum zurückzuholen, d.h. diese Zeit muß unwiderruflich freigestellt werden. 3 Tage gerundet, das dürfte m.E. der Urlaubsanspruch sein.




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#3
 Von 
raskolnikoff
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Nun folgende Situation:
Gleiche Voraussetzungen wie oben bereits beschrieben. Plus: Das Unternehmen hat sich entschieden, der gekündigten Arbeitskraft kein Urlaubsgeld auszuzahlen. Begründung: §2 des Arbeitsvertrages:
Entgeld/Arbeitszeit
Der Arbeitnehmer enthält einen Bruttolohn von ... pro Stunde (inkl. anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld)

(Die Vergütung wird individuell monatlich nach geleisteten Stunden im Folgemonat abgerechnet).

Die parteien sidn sich einig, dass in dem vorgenannten Lohn ggf. zu zahlende betriebliche oder tarifliche Sonderzuwendungen enthalten sind. Der Arbeitnehmer wünsht ausdrücklich ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Daher vereinbaren die Parteien, dass die Arbeitszeit von derzeit 53 Stunden pro Monat im Falle einer Änderung des Stundenentgeltes bzw. der zu zahlenden Sonderzuwendungen angepasst wird.

__
Soviel zu §2. Geht aus diesem wirklich hervor, dass der gekündigte Arbeitnehmer keinerlei Anspruch auf Resturlaubsgeldzahlungen hat?

Bitte um Rückmeldung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Das Unternehmen hat sich entschieden, der gekündigten Arbeitskraft kein Urlaubsgeld auszuzahlen. Begründung: §2 des Arbeitsvertrages:
Entgeld/Arbeitszeit
Der Arbeitnehmer enthält einen Bruttolohn von ... pro Stunde (inkl. anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld)


So lange Sie nicht den Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld verstehen, so lange werden weitere Hinweise überflüssig.

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