400 Euro Job, Lohnfortzahlung?

31. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Danny7
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)
400 Euro Job, Lohnfortzahlung?

Hallo,
wie denkt ihr darüber...
ein Freund von mir hat einen 400,-- Euro Job...(ohne Arbeitsvertrag)...
nach Weihnachten sagte der Chef, mein Freund solle aufgrund schlechter Auftragslage für Januar zu Hause bleiben...jetzt rief er an und sagte, dass die Auftragslage weiterhin schlecht sei, er zu Hause bleiben könne, sich aber nicht als "gekündigt2 zu sehen bräuchte, er sei eben momentan der "Joker", der nur dann zum Einsatz kommt, wenn die Lage wieder besser wird....
hier nun meine Frage:
Hat mein Freund denn einen "Anspruch" auf eine Bezahlung von 400,-- für Januar und Februar? - Ich dachte nein, aber einige Bekannte sagten mir der Chef müsse trotzdem bezahlen..., stimmt das?
Danke schon einmal im voraus...

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.... deine fragen wäre alle beantwortet, würdest du nur mal eben nach minijob googeln. ein minijob ist arbeitsrechtlich ein job wie jeder andere auch - der chef hat den lohn zu zahlen, auch wenn er deinen freund von der arbeit frei stellt. einzige ausnahme dann, wenn 'arbeit auf abruf' verabredet wäre - aber auch dann sind 10 h auf jeden fall fix.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
Danny7
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, aber ist es nicht so, dass meistens diese Art von Chef sowieso immer sagen, es wäre "Arbeit auf Abruf" vereinbart worden, obwohl es gar nicht stimmt.
In diesem Fall ist es angeblich eine schlechte Auftragslage, komisch nur, dass der Chef
A) andere 400 Euro Jobbler mit Plus Stunden hat, die er nicht zu Hause läßt...
B) ein Kollege, der das Geld nicht so dringend braucht und mit meinem Freund tauschen wollte "abgeschmettert" worden ist...
C) auch wenns nicht mit der Sache zu tun hat, der Chef trotz Firmenflaute einen
riesigen Schiffsurlaub gerade hinter sich hat...
Was tun, wenn der nun mündlich behauptet, es wäre Arbeit auf Abruf gewesen?
Habe deinen Rat befolgt und fleißig gegoogelt...
Da heißt es wörtlich, dass das AG Risiko NICHT auf den AN abgewälzt werden kann und trotz das mein Freund jetzt zwangsläufig zu Hause ist, der Chef die 400
euro trotzdem bezahlen muss...
Da heutzutage jeder Euro zählt, kann ich nur hoffen, dass das auch wirklich rechtlich so stimmt...

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

"Arbeit auf Abruf" bedeutet, dass mind. 10 Stunden wöchentlich als vereinbart gelten, wenn keine schriftliche Vereinbarung über die Arbeitszeit vorliegt.

http://www.rechtslexikon-online.de/Arbeit_auf_Abruf.html

Der Arbeitgeber muß zahlen.


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