Ich denke wieder einmal weiter...
Der Arbeitgeber hat für geringfügig Entlohnte, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, Pauschalabgaben - soweit so gut...
ABER: Was ist mit der 2 % Lohnsteuer-, KIRCHENSTEUER- u. Solidaritätszuschlagspauschale, wenn sein Angestellter aus der Kirche ausgetreten ist ?
Entfallen dann hier diese 2% ?
Ich konnte mich diesbezüglich noch nirgends schlau lesen.
Grüsse,
400 Euro Job & Kirchensteuer ?
Nein, die entfallen nicht, bleiben in voller Höhe bestehen.
400euro-job.de:
Die Knappschaft leitet 95 % der Abgeltungssteuern aus allen geringfügigen Beschäftigungen an die Länder weiter (als Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag), 5 % gehen an die steuerberechtigten Kirchen, die sich über die Aufteilung untereinander verständigen müssen. Vermutlich werden aus einem 400-Euro-Job die evangelische und die katholische Kirche jeweils etwa 20 Cent erhalten, eine sehr geringer Anteil wird an andere Kirchen und jüdische Gemeinden gehen.
Diese 40 Cent Kirchensteuer sind auch zu zahlen, wenn der geringfügig Beschäftigte keiner Religionsgemeinschaft angehört - diese Regelung verstößt vermutlich gegen das Grundgesetz, deshalb ist mit einschlägigen Klagen zu rechnen.
-- Editiert von hamburgerin01 am 25.07.2006 17:28:27
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort !
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